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Einspruch gegen Versäumnisurteil oder Vollstreckungsbescheid
I. Einspruch unzulässig
Einspruch ist als unzulässig zu verwerfen, § 341 ZPO.
Kosten gem. § 97 Abs. 1 ZPO analog oder § 91 ZPO (str.).
(„weitere Kosten“) bezieht sich auf ...