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  31. <title>Das Elterngeld in der Steuererklärung</title>
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  34. <dc:creator><![CDATA[Axel]]></dc:creator>
  35. <pubDate>Wed, 07 Nov 2018 05:12:19 +0000</pubDate>
  36. <category><![CDATA[Elterngeld]]></category>
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  39. <description><![CDATA[<p>Wer eine Familie gründet, hat Anspruch auf Elterngeld. Dabei werden Eltern im Laufe von maximal 14 Monaten nach der Geburt des Kindes mit staatlichen Zuwendungen versorgt. Die monatliche Mindestsumme ist 300 €, die maximale Summe liegt bei 1.800 € pro Monat. Selbst Eltern, die vor der Geburt keiner bezahlten Tätigkeit nachgingen, haben Anspruch auf Elterngeld. [&#8230;]</p>
  40. <p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://deinelterngeld.de/das-elterngeld-in-der-steuererklaerung/">Das Elterngeld in der Steuererklärung</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://deinelterngeld.de">DeinElterngeld.de</a>.</p>
  41. ]]></description>
  42. <content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://deinelterngeld.de/wp-content/uploads/2018/11/Elterngeld-und-Steuern.jpg" rel="lightbox[1131]"><img class="aligncenter wp-image-1132 size-full" src="https://deinelterngeld.de/wp-content/uploads/2018/11/Elterngeld-und-Steuern.jpg" alt="Elterngeld und Steuererklärung" width="1280" height="853" srcset="https://deinelterngeld.de/wp-content/uploads/2018/11/Elterngeld-und-Steuern.jpg 1280w, https://deinelterngeld.de/wp-content/uploads/2018/11/Elterngeld-und-Steuern-300x200.jpg 300w, https://deinelterngeld.de/wp-content/uploads/2018/11/Elterngeld-und-Steuern-768x512.jpg 768w, https://deinelterngeld.de/wp-content/uploads/2018/11/Elterngeld-und-Steuern-1024x682.jpg 1024w, https://deinelterngeld.de/wp-content/uploads/2018/11/Elterngeld-und-Steuern-24x16.jpg 24w, https://deinelterngeld.de/wp-content/uploads/2018/11/Elterngeld-und-Steuern-36x24.jpg 36w, https://deinelterngeld.de/wp-content/uploads/2018/11/Elterngeld-und-Steuern-48x32.jpg 48w, https://deinelterngeld.de/wp-content/uploads/2018/11/Elterngeld-und-Steuern-272x182.jpg 272w" sizes="(max-width: 1280px) 100vw, 1280px" /></a></p>
  43. <p>Wer eine Familie gründet, hat <a href="https://deinelterngeld.de/dein-guide-zum-elterngeld/">Anspruch auf Elterngeld</a>. Dabei werden Eltern im Laufe von maximal 14 Monaten nach der Geburt des Kindes mit staatlichen Zuwendungen versorgt. Die monatliche Mindestsumme ist 300 €, die maximale Summe liegt bei 1.800 € pro Monat. Selbst Eltern, die vor der Geburt keiner bezahlten Tätigkeit nachgingen, haben Anspruch auf Elterngeld. Da das Elterngeld als Ersatz für wegfallendes Einkommen gedacht ist, steht es Eltern, die mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten, nicht zur Verfügung. <a href="https://deinelterngeld.de/teilzeit-waehrend-der-elternzeit/">Teilzeitbeschäftigte</a> können dank &#8222;<a href="https://deinelterngeld.de/elterngeldplus/">Elterngeld Plus</a>&#8220; die Bezugsdauer auf ganze 28 Monate verlängern.</p>
  44. <h2>Elterngeld: Was muss auf die Steuererklärung?</h2>
  45. <p>Elterngeld ist zwar steuerfrei, doch ist dies kein Grund, es nicht auf der <a href="https://deinelterngeld.de/elterngeld-und-steuern/">Steuererklärung</a> anzugeben. Denn das Elterngeld unterliegt dem sogenannten <a href="https://deinelterngeld.de/progressionsvorbehalt-und-progression/">Progressionsvorbehalt</a>, der sich als erhöhter Steuersatz auf das übrige Einkommen auswirkt. Um den <a href="https://deinelterngeld.de/dein-guide-zum-elterngeld/">Elterngeldanspruch</a> zu optimieren, empfiehlt sich ein <a href="https://deinelterngeld.de/elterngeld-strategien-fuer-selbstaendige-muetter/">Wechsel der Steuerklasse</a>. Dieser muss jedoch frühzeitig vorgenommen werden, da beim Elterngeld das Einkommen über einen Zeitraum von 12 Monaten berücksichtigt wird. Bevor ihr eure Steuererklärung abgebt, solltet ihr diese von einem Steuerberater prüfen lassen, denn eine falsch ausgefüllte Steuererklärung kann euch teuer zu stehen kommen. Auf jeden Fall sollten Paare es vermeiden, getrennte Steuererklärungen abzugeben, da die Steuerlast dadurch erheblich steigt.</p>
  46. <h2>Kredit und Elterngeld: Das gilt es zu beachten</h2>
  47. <p>Wenn ihr Elterngeld bezieht, ohne zu arbeiten und dabei einen Kredit abbezahlen müsst, kann eine solche Situation schnell zu finanziellen Schwierigkeiten führen. Doch kann man während der <a href="https://deinelterngeld.de/elternzeit-und-elterngeld/">Elternzeit</a> <a href="https://www.smava.de/umschuldung/ratenpause-kredit-stundung/" target="_blank" rel="noopener" class="broken_link">Kredite aussetzen</a> und eine Stundung beantragen. Um einen Kredit zu stunden, müsst ihr unbedingt mit eurer Bank in Verbindung treten und eure Situation schildern. Es ist besonders wichtig, die Ratenzahlungen nicht einfach auszusetzen, sondern sich fachmännisch beraten zu lassen, um einem möglichen negativen Schufa-Eintrag aus dem Wege zu gehen. Bei einer Stundung wird eine Ratenpause festgelegt, während der ihr eure Zahlungen stoppen könnt. Natürlich hat die Stundung einen Haken, denn die nun längere Laufzeit zieht neue &#8211; höhere &#8211; Zinsen nach sich. Statt erhöhter Zinsen kann eine Stundung mit zusätzlichen Zahlungen verbunden sein. Satt einer Stundung besteht auch die Möglichkeit einer Umschuldung, wobei ein teurer Kredit in einen günstigeren Kredit umgewandelt wird.</p>
  48. <p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://deinelterngeld.de/das-elterngeld-in-der-steuererklaerung/">Das Elterngeld in der Steuererklärung</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://deinelterngeld.de">DeinElterngeld.de</a>.</p>
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  52. </item>
  53. <item>
  54. <title>Wartesemester bzw. Wartezeit und Kindergeld</title>
  55. <link>https://deinelterngeld.de/wartesemester-und-kindergeld/</link>
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  57. <dc:creator><![CDATA[Axel]]></dc:creator>
  58. <pubDate>Thu, 30 Jun 2016 07:03:13 +0000</pubDate>
  59. <category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
  60. <category><![CDATA[Kindergeldanspruch]]></category>
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  62.  
  63. <description><![CDATA[<p>Kindergeld wird volljährigen Kindern eigentlich nur gewährt, wenn sie sich in einer Ausbildung befinden oder ein auf die Ausbildung ausgerichtetes Praktikum oder Ähnliches absolvieren. Was aber ist, wenn ihr ein oder mehrere Wartesemester überbrücken müsst oder es noch etwas dauert, bis ihr nach eurem ersten Schulabschluss eine zweite Ausbildung beginnen könnt? Zu einer zweiten Ausbildung könnte z.B. [&#8230;]</p>
  64. <p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://deinelterngeld.de/wartesemester-und-kindergeld/">Wartesemester bzw. Wartezeit und Kindergeld</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://deinelterngeld.de">DeinElterngeld.de</a>.</p>
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  66. <content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://deinelterngeld.de/wp-content/uploads/2016/06/Wartezeit-und-Studium.jpg" rel="lightbox[922]"><img class="alignleft wp-image-924 size-medium" src="https://deinelterngeld.de/wp-content/uploads/2016/06/Wartezeit-und-Studium-300x200.jpg" alt="Wartezeit, Ausbildung, Kindergeld, Kindergeldanspruch" width="300" height="200" srcset="https://deinelterngeld.de/wp-content/uploads/2016/06/Wartezeit-und-Studium-300x200.jpg 300w, https://deinelterngeld.de/wp-content/uploads/2016/06/Wartezeit-und-Studium-768x511.jpg 768w, https://deinelterngeld.de/wp-content/uploads/2016/06/Wartezeit-und-Studium-1024x681.jpg 1024w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a>Kindergeld wird volljährigen Kindern eigentlich nur gewährt, wenn sie sich in einer Ausbildung befinden oder ein auf die Ausbildung ausgerichtetes Praktikum oder Ähnliches absolvieren. Was aber ist, wenn ihr ein oder mehrere Wartesemester überbrücken müsst oder es noch etwas dauert, bis ihr nach eurem ersten Schulabschluss eine zweite Ausbildung beginnen könnt? Zu einer zweiten Ausbildung könnte z.B. die Aufnahme eines Studiums nach dem Abitur oder auch das Nachholen der Hochschulreife an einem Berufskolleg gehören.</p>
  67. <p>Im Wesentlichen muss hier nach der Dauer zwischen (erstem) Schulabschluss und Aufnahme des Studiums bzw. der Ausbildung unterschieden werden.</p>
  68. <h2>Überbrückungsdauer von max. 4 Monaten</h2>
  69. <p>Besträgt die Wartezeit zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn maximal vier Monate, dann gilt das bei den Familienkassen als Überbrückungsphase, in der ganz normal das Kindergeld weitergezahlt wird.</p>
  70. <p>Gleiches gilt, wenn ihr in der Übergangsphase ein freiwilliges soziales Jahr, freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Freiwilligendienst absolviert.</p>
  71. <h2>Überbrückungsdauer von mehr als 4 Monaten</h2>
  72. <p>Beträgt die Wartezeit nun mehr als vier Monate, z.B. weil es eine Wartezeit an der Uni gibt, oder weil der Ausbildungsbeginn erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist, dann ist es erstmal etwas schwieriger, den Kindergeldanspruch aufrecht zu erhalten.</p>
  73. <h3>Zeit für zielgerichtetes Praktikum nutzen</h3>
  74. <p>Wann immer möglich, solltet ihr die Überbrückungszeit für ein Praktikum nutzen, welches in Zusammenhang mit eurer Ausbildung steht, also z.B. von eurer Ausbildungsstelle vorgeschrieben oder in der Studienordnung verankert ist. In diesem Fall wird euer Kindergeldanspruch nicht beeinträchtigt und das Kindergeld ganz normal weitergezahlt.</p>
  75. <p>Alternativ könnt ihr der Familienkasse auch nachweisen, dass die im Praktikum vermittelten Inhalte einen starken Bezug zu eurem später angestrebten Beruf haben. Hierzu solltet ihr am besten frühzeitig mit eurem Ausbildungs- bzw. Praktikumsbetrieb und der Familienkasse das Gespräch suchen. Es gibt viele Fälle, in denen die Familienkassen auch ein nicht verpflichtendes Praktikum akzeptiert haben, weil es einen Bezug zum angestrebten Beruf hatte.</p>
  76. <p>Weitere Infos zum Kindergeldbezug während eines Praktikums findet ihr <a href="https://deinelterngeld.de/praktikum-und-kindergeld/">hier</a>.</p>
  77. <h3>Bei der Arbeitsagentur als Ausbildung suchend melden</h3>
  78. <p>Wenn ihr für längere Zeit auf den Beginn eurer Ausbildung warten müsst und die Zeit nicht mit einem von der Ausbildungsstelle geforderten Praktikum überbrücken könnt, dann solltet ihr euch bei der Arbeitsagentur als &#8222;Ausbildung suchend&#8220; melden, um euren Kindergeldanspruch zu behalten. Der Begriff &#8222;Ausbildung suchend&#8220; beinhaltet auch den Status als &#8222;Studienplatz suchen&#8220; und deckt auch Wartesemester mit ab.</p>
  79. <p>Hierzu heißt es auf den <a href="https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/dienststellen/rdby/nuernberg/Agentur/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI588079" target="_blank" class="broken_link">Seiten der Arbeitsagentur</a>:</p>
  80. <blockquote><p>Zur Sicherung von Rentenansprüchen oder von Kindergeld ist eine Meldung bei der Agentur für Arbeit nur erforderlich, wenn der Schulabgänger keine Ausbildung in Aussicht hat und nicht bei der Agentur für Arbeit als Ausbildung suchend registriert ist, der Jugendliche eine Studienplatzabsage erhält und dadurch die Zeit von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten überschritten wird oder aus sonstigen Gründen absehbar ist, dass der Zeitraum von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten überschritten wird.</p></blockquote>
  81. <p>Das heißt im Wesentlichen nur, dass ihr euch als &#8222;Ausbildung suchend&#8220; registrieren müsst, um euren Kindergeld- und Rentenanspruch für die Überbrückungszeit nicht zu gefährden, sofern ihr keinen Ausbildungsplatz habt und die Überbrückungsphase länger als vier Monate dauert. Wenn ihr bereits über 21 Jahre alt seid, dann solltet ihr eure Suche nach einem Ausbildungsplatz gut dokumentieren, damit ihr auch darüber hinaus (bis zum 25. Geburtstag) Kindergeld erhalten könnt.</p>
  82. <p>Ihr muss natürlich (wie immer bei den Familienkassen) nachweisen, dass ihr tatsächlich einen Ausbildungsplatz sucht und nicht bewusst einen Ausbildungsplatz abgelehnt oder auf einen Studienplatz verzichtet habt. In diesem Fall könnte die Familienkasse bei Bekanntwerden sogar rückwirkend das Kindergeld zurück verlangen.</p>
  83. <p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://deinelterngeld.de/wartesemester-und-kindergeld/">Wartesemester bzw. Wartezeit und Kindergeld</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://deinelterngeld.de">DeinElterngeld.de</a>.</p>
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  87. </item>
  88. <item>
  89. <title>Welcher Bemessungszeitraum gilt bei mehreren Einkunftsarten?</title>
  90. <link>https://deinelterngeld.de/bemessungszeitraum/</link>
  91. <comments>https://deinelterngeld.de/bemessungszeitraum/#respond</comments>
  92. <dc:creator><![CDATA[Axel]]></dc:creator>
  93. <pubDate>Fri, 01 Apr 2016 05:21:50 +0000</pubDate>
  94. <category><![CDATA[Elterngeld]]></category>
  95. <category><![CDATA[Elterngeldhöhe]]></category>
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  97.  
  98. <description><![CDATA[<p>Bezüglich der Bestimmung des Bemessungszeitraums für die Höhe des Elterngeldes gilt der Paragraph 2b des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG). Wenn ihr angestellt seid, dann sind die 12 Kalendermonate vor der Geburt eures Kindes maßgebend (Abs. 1). Seid ihr selbständig, wird der letzte steuerlich maßgebliche Gewinnermittlungszeitraum für die Berechnung herangezogen (Abs. 2). Welcher Bemessungszeitraum ist aber nun [&#8230;]</p>
  99. <p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://deinelterngeld.de/bemessungszeitraum/">Welcher Bemessungszeitraum gilt bei mehreren Einkunftsarten?</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://deinelterngeld.de">DeinElterngeld.de</a>.</p>
  100. ]]></description>
  101. <content:encoded><![CDATA[<p><strong></strong><span style="font-weight: 400;">Bezüglich der Bestimmung des Bemessungszeitraums für die Höhe des Elterngeldes gilt der <a href="http://dejure.org/gesetze/BEEG/2b.html" target="_blank">Paragraph 2b des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG)</a>. Wenn ihr angestellt seid, dann sind die 12 Kalendermonate vor der Geburt eures Kindes maßgebend (Abs. 1). Seid ihr selbständig, wird der letzte steuerlich maßgebliche Gewinnermittlungszeitraum für die Berechnung herangezogen (Abs. 2). Welcher Bemessungszeitraum ist aber nun maßgeblich, wenn ihr zwar angestellt seid, aber dies z.B. erst seit 6 Monaten? Und wenn ihr zuvor selbständig wart, aber in dieser Zeit nicht besonders viel verdient habt?</span><span id="more-917"></span></p>
  102. <h2><b>Als Bemessungszeitraum ist der Gewinnermittlungszeitraum maßgebend</b></h2>
  103. <p><span style="font-weight: 400;">Für diese Fälle gibt es im BEEG §2b noch den Absatz 3. Dieser Absatz legt fest, dass in einem solchen Fall, also wenn ihr derzeit Einkünfte aus nicht-selbständiger Tätigkeit bezieht, während der 12 Kalendermonate vor der Geburt aber auch selbständig wart, der Bemessungszeitraum analog zum Gewinnermittlungszeitraum gewählt werden muss. Das heißt als Bemessungszeitraum wird dann in der Regel das Kalenderjahr vor der Geburt eures Kindes herangezogen und nicht die 12 Kalendermonate vor der Geburt. Dafür ist es erstmal egal, ob ihr über euren Angestelltenjob in den letzten 6 Monaten viel mehr verdient habt.</span></p>
  104. <p><span style="font-weight: 400;">Warum ist das grundsätzlich so? Ein Grund liegt mit Sicherheit auch in der Tatsache begründet, dass typischerweise die Einkünfte eines Selbständigen nur für das Kalenderjahr, also über die EÜR, die Steuererklärung und den Einkommensteuerbescheid ermittelt werden. Würde man also wie für Angestellte üblich, die letzten 12 Monate vor der Geburt als Bemessungsgrundlage nehmen wollen, dann würde man entweder mehr als 12 Monate zu Grunde legen (nämlich dann, wenn man den Steuerbescheid für die Einkünfte aus selbständiger und die Gehaltsnachweise für die Einkünfte aus nicht-selbständiger Tätigkeit einfach zusammen betrachten würde), oder man müsste die Gewinne der selbständigen Tätigkeit auf Monatsbasis verfügbar haben.</span></p>
  105. <h2><b>Die Steuermerkmale</b></h2>
  106. <p><span style="font-weight: 400;">Nach Abs. 3 wird allerdings nicht einfach das leicht nachweisbare, und recht niedrige Einkommen eures Steuerbescheides zu Grunde gelegt. Seid ihr angestellt, sind also Einkünfte aus nicht-selbständiger Tätigkeit maßgebend, dann erfolgt die Elterngeldberechnung anhand der Entgeltdaten bzw. Steuermerkmale eurer monatlichen Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen (also nach <a href="http://dejure.org/gesetze/BEEG/2c.html" target="_blank">§ 2c Abs. 3</a>). Das ändert zunächst mal nicht eure Bruttoeinkünfte im Bemessungszeitraum. Jedenfalls bzgl. eurer Steuermerkmale, also Steuerklasse etc. werdet ihr aber wie eine Angestellte behandelt.</span></p>
  107. <h2><b>Ungünstige Konstellationen bzw. verzerrte Ergebnisse sind möglich</b></h2>
  108. <p><span style="font-weight: 400;">Diese Regelung kann natürlich zu recht ungünstigen Konstellationen führen. Nehmen wir einmal folgendes Beispiel: Ihr erwartet euer Kind für den Monat Mai und befindet euch seit ca. 6 Monaten in einem Angestelltenverhältnis, habt also z.B. am 1. Dezember in eurem Job gestartet. Zuvor wart ihr selbständig, habt aber während dieser Zeit so gut wie nichts verdient. In diesem Fall würde dann standardmäßig das Kalenderjahr vor der Geburt als Bemessungszeitraum herangezogen (also der Gewinnermittlungszeitraum für eure selbständige Tätigkeit). Und in diesem hättet ihr dann nur für einen Monat euer Angestelltengehalt bezogen.</span></p>
  109. <p><span style="font-weight: 400;">Tatsächlich könnte es sein, dass die Elterngeldstelle dann auf dieser Basis ein Elterngeld von 300 EUR, also den <a href="https://deinelterngeld.de/berechnung-elterngeld/">Sockelbetrag</a>, errechnet, obwohl ggf. sogar das Einkommen aus eurem Angestelltenverhältnis für 6 Monate für sich allein genommen zu einem höheren Elterngeldbetrag führen würde. Das sollte allerdings so nicht sein bzw. würde im Ergebnis dem Zweck des <a href="https://deinelterngeld.de/elterngeld-uebersicht/">Elterngeldes</a> nicht gerecht werden.</span></p>
  110. <h2><b>Empfehlung</b></h2>
  111. <p><span style="font-weight: 400;">Aus unserer Sicht gibt es hier zwei zugegebenermaßen nicht ideale Möglichkeiten, mit dieser Thematik umzugehen:</span></p>
  112. <ol>
  113. <li style="font-weight: 400;"><span style="font-weight: 400;">Ihr lasst die Gewinne aus eurer selbständigen Tätigkeit komplett außen vor und argumentiert gegenüber der Elterngeldstelle, dass ihr eine Anrechnung der Gewinne aus selbständiger Tätigkeit nicht wünscht (obwohl positiv) </span></li>
  114. <li style="font-weight: 400;"><span style="font-weight: 400;">Ihr reicht sowohl die Gehaltsabrechnungen als auch die EÜR bzw. den Einkommensteuerbescheid ein und reicht ggf. Einspruch gegen den Elterngeldbescheid ein. Hier könntet ihr analog zu 1. damit argumentieren, dass eure Einkünfte aus nicht-selbständiger Tätigkeit, also in unserem Beispiel Einkünfte aus 6 Monaten Angestelltenverhältnis über 12 Monate verteilt, bereits zu einem höheren Elterngeld führen würden als es die Elterngeldstelle berechnet hat</span></li>
  115. </ol>
  116. <p><span style="font-weight: 400;">Ihr solltet euch hierzu aber vorab nochmal rechtlich beraten lassen und auch euer resultierendes Elterngeld vorab für verschiedene Konstellationen berechnen (lassen). Wir können hier natürlich nur unser Verständnis  bzw. unsere Erfahrungen teilen, können aber nicht auf im Einzelfall rechtlich relevante Themen bzw. sehr spezifische Einzelfälle eingehen. Aus unserer Erfahrung kann man aber mit den Elterngeldstellen durchaus gut reden und mit guten Argumenten Änderungen herbeiführen.  </span></p>
  117. <p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://deinelterngeld.de/bemessungszeitraum/">Welcher Bemessungszeitraum gilt bei mehreren Einkunftsarten?</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://deinelterngeld.de">DeinElterngeld.de</a>.</p>
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  121. </item>
  122. <item>
  123. <title>4 Elterngeld-Strategien für selbständige Mütter</title>
  124. <link>https://deinelterngeld.de/elterngeld-strategien-fuer-selbstaendige-muetter/</link>
  125. <comments>https://deinelterngeld.de/elterngeld-strategien-fuer-selbstaendige-muetter/#comments</comments>
  126. <dc:creator><![CDATA[Axel]]></dc:creator>
  127. <pubDate>Wed, 06 Jan 2016 10:17:40 +0000</pubDate>
  128. <category><![CDATA[Elterngeld]]></category>
  129. <category><![CDATA[Elterngeldantrag und Unterlagen]]></category>
  130. <category><![CDATA[Elterngeldhöhe]]></category>
  131. <category><![CDATA[Einkommen]]></category>
  132. <category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
  133. <category><![CDATA[Selbständig]]></category>
  134. <category><![CDATA[Strategie]]></category>
  135. <category><![CDATA[Unterbrechung]]></category>
  136. <category><![CDATA[Verschiebung des Bemessungszeitraums]]></category>
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  138.  
  139. <description><![CDATA[<p>Gerade für selbständige Mütter ist die Familiengründung mit allerlei Schwierigkeiten verbunden, vor allem auch, weil ihr als Mutter während des Bezugszeitraumes nur in begrenztem Umfang selbständig arbeiten dürft und euer Einkommen direkt auf das Elterngeld angerechnet wird. Im folgenden Artikel möchten wir euch einmal 4 Strategien aufzeigen, die ihr als selbständige Mütter nutzen könnt, um [&#8230;]</p>
  140. <p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://deinelterngeld.de/elterngeld-strategien-fuer-selbstaendige-muetter/">4 Elterngeld-Strategien für selbständige Mütter</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://deinelterngeld.de">DeinElterngeld.de</a>.</p>
  141. ]]></description>
  142. <content:encoded><![CDATA[<p>Gerade für <a href="https://deinelterngeld.de/elterngeld-fuer-selbstaendige/">selbständige</a> Mütter ist die Familiengründung mit allerlei Schwierigkeiten verbunden, vor allem auch, weil ihr als Mutter während des Bezugszeitraumes nur in begrenztem Umfang selbständig arbeiten dürft und euer Einkommen direkt auf das <a href="https://deinelterngeld.de/elterngeld-uebersicht/">Elterngeld</a> angerechnet wird. Im folgenden Artikel möchten wir euch einmal 4 Strategien aufzeigen, die ihr als selbständige Mütter nutzen könnt, um euer Elterngeld zu erhöhen und gleichzeitig noch eure Firma am Laufen zu halten.<span id="more-906"></span></p>
  143. <h2>Strategie 1: „Elterngeld-Auszeit“ nehmen</h2>
  144. <p>Grundsätzlich habt ihr während eurer <a href="https://deinelterngeld.de/elternzeit-und-elterngeld/">Elternzeit</a> die Möglichkeit, für insgesamt 14 Monate Elterngeld zu beziehen. Diese 14 Monate könnt ihr mit eurem Partner beliebig aufteilen, z.B. so, dass ihr als Mutter für 12 Monate und euer Partner für die restlichen 2 Monate Elterngeld bezieht. Dabei ist nur wichtig, dass ihr die Elternzeit innerhalb der ersten 14 Lebensmonate eures Kindes nehmt.</p>
  145. <p>Das heißt im Klartext: Es gibt für euch auch die Möglichkeit die Elterngeldzahlung zu unterbrechen. Um einmal beim obigen Beispiel zu bleiben: Es wäre denkbar, dass ihr Elterngeld für die ersten 6 Lebensmonate eures Kindes bezieht, dann die Elterngeldzahlung für 2 Monate unterbrecht und anschließend nochmal vom 9. bis zum 14. Lebensmonat Elterngeld erhaltet. Ihr könntet aber eure Elternzeit durchaus auch zweimal für jeweils einen Monat unterbrechen, z.B. nach dem 4. und nach dem 9. Lebensmonat eures Kindes.</p>
  146. <p>Die Vorteile dieser Strategie liegen auf der Hand: Falls ihr es schafft, während eurer Elternzeit noch ein, zwei Aufträge zu bearbeiten, dann könnt ihr die Rechnung so stellen, dass ihr die Zahlung in einer der zwei „Elterngeld-Auszeiten“ erhaltet. Somit entfällt die Anrechnung eurer Erwerbseinkünfte auf das Elterngeld. Ihr könnt natürlich versuchen, alle Rechnungen erst nach Ende des Elterngeldbezugszeitraums zu stellen, das werden aber unserer Erfahrung nach viele Kunden komisch finden. Das Finanzamt schaut ebenfalls genauer hin, wenn zwischen der Bereitstellung eurer Leistung und der Rechnungstellung mehr als ca. 3 Monate vergehen.</p>
  147. <p>Ein weiterer Vorteil ist aber auch, dass ihr die Beziehung zu euren Kunden besser aufrechterhalten könnt. Viele Kunden haben ja  bei einer Schwangerschaft gleich die Vermutung, dass ihr erstmal auf Jahre mit eurer Familie beschäftigt seid und beauftragen dann lieber direkt jemand anderen.</p>
  148. <p>Die Option der Unterbrechung entfällt leider, wenn ihr alleinstehend seid oder euer Partner aus anderen Gründen keine Elternzeit nehmen kann. Denn dann macht es meistens am meisten Sinn, wenn ihr als Mutter die gesamten 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmt. Alles, was ihr dann während des Elterngeldbezuges verdient, wird mit dem Elterngeld verrechnet (natürlich nur bis zum Sockelbetrag von 300 EUR).</p>
  149. <h2>Strategie 2: In die Familienversicherung wechseln</h2>
  150. <p>Als Selbständige besteht für euch grundsätzlich <a href="https://deinelterngeld.de/elterngeld-und-krankenversicherung/">keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung</a>. Deshalb sind wahrscheinlich viele von euch privat krankenversichert. Der große Nachteil der privaten Krankenversicherung ist allerdings, dass der Versicherungsbeitrag nicht (wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung) vom Einkommen abhängt. Das heißt, dass ihr während der Elternzeit auch weiterhin eure normalen Krankenversicherungsbeiträge zahlen müsst. Als privat Versicherte könnt ihr deshalb normalerweise auch nicht in die beitragsfreie Familienversicherung aufgenommen werden, wie das bei der gesetzlichen Versicherung bei der Geburt der Fall ist.</p>
  151. <p>Es gibt allerdings eine Regelung, die es euch erlauben würde, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln und beitragsfrei über die Familienversicherung versichert zu sein. Diese wäre im Falle der Geburt eures Kindes unter zwei Voraussetzungen möglich:</p>
  152. <ul>
  153. <li>Ihr habt durch die Geburt und eureElternzeit kein Einkommen mehr bzw. euer Einkommen fällt unter die Versicherungspflichtgrenze</li>
  154. <li>Ihr heiratet euren Partner kurz vor der Geburt und habt dadurch einen so genannten Statuswechsel</li>
  155. </ul>
  156. <p>Diese zwei Voraussetzungen müssen ungefähr gleichzeitig erfüllt sein. Es handelt sich hierbei um eines der wenigen Schlupflöcher, die den Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung erlauben.</p>
  157. <p>Der wesentliche Vorteil dieser Strategie ist zunächst kurzfristig natürlich der Wegfall des <a href="https://deinelterngeld.de/elterngeld-und-krankenversicherung/">Krankenversicherungsbeitrags</a>, was gerade für viele Freiberufler oder Freelancer einen großen positiven Einkommenseffekt während des <a href="https://deinelterngeld.de/elterngeld-uebersicht/">Elterngeldbezugszeitraumes</a> hat.</p>
  158. <p>Langfristig ist natürlich die Möglichkeit eines Wechsels in die gesetzliche Krankenversicherung für manche ein Vorteil. Auch wenn ihr nach eurer Elternzeit zunächst noch nicht wieder so viel verdient, ist der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung mit 200 bis 300 EUR pro Monat recht überschaubar.</p>
  159. <p>Diese Strategie ist natürlich nur anwendbar bzw. relevant, wenn ihr nicht alleinstehend seid und noch vorhabt zu heiraten bzw. dies noch nicht getan habt.</p>
  160. <p>Ihr solltet auch genau abwägen, was ihr langfristig möchtet. Ein weiterer Wechsel von gesetzlich nach privat und zurück wird wahrscheinlich nicht möglich sein. Es gibt aber mittlerweile immer mehr Menschen in Deutschland, die wegen der hohen Beiträge in der Zukunft gerne zurück in die gesetzliche Krankenkasse wechseln möchten, dies aber aufgrund der gesetzlichen Regelungen oft nicht können.</p>
  161. <p>Für die Zeit nach der Elternzeit setzen die gesetzlichen Krankenkassen für die Festlegung des Versicherungsbeitrags für Selbständige einen Mindestverdienst von ca. 2.000 EUR pro Monat an, was wie gesagt einen Mindestversicherungsbeitrag von ca. 300 EUR pro Monat bedeutet. Ihr könnt aber noch einen Antrag auf Beitragsermäßigung stellen und euren Beitrag in dem Zuge ggf. auf unter 200 EUR senken.</p>
  162. <p>Eine weitere Beitragsermäßigung ist allerdings an recht strikte Bedingungen geknüpft. Falls ihr eins der folgenden Kriterien erfüllt, könnt ihr leider keine Beitragsermäßigung erhalten:</p>
  163. <ul>
  164. <li>Die Hälfte eurer gemeinsamen Einnahmen beträgt 2.126,25 EUR oder mehr</li>
  165. <li>Ihr oder euer Partner erzielt steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen oder positive oder negative Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung</li>
  166. <li>Euer Vermögen oder das eures Partners beträgt mehr als 11.340 EUR</li>
  167. <li>Ihr erhaltet den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld von der Arbeitsagentur</li>
  168. </ul>
  169. <h2>Strategie 3: Einkommen erhöhen</h2>
  170. <p>Normalerweise würdet ihr bzw. euer Steuerberater ja versuchen, euer Einkommen für die  Steuer so niedrig wie möglich anzusetzen, z.B. indem ihr erhöhte Abschreibungen in den ersten Jahren nach Anschaffung von Inventar ansetzt oder auch indem ihr eine geplante Anschaffung noch eben vor Ende eures Geschäftsjahres bzw. Wirtschaftsjahres tätigt, um euren Gewinn etwas zu drücken.</p>
  171. <p>Seid ihr nun aber schwanger und erwartet ein Kind, dann kommt es auf einmal darauf an, für den Bemessungszeitraum ein möglichst hohes Einkommen nachzuweisen, um ein hohes Elterngeld zu erhalten. Dies könnt ihr bewerkstelligen, indem ihr einige Kosten, z.B. geplante Investitionen oder Weiterbildungen auf einen späteren Zeitraum verschiebt.</p>
  172. <p>Für euch als <a href="https://deinelterngeld.de/elterngeld-fuer-selbstaendige/">Selbständige</a> gilt als Bemessungszeitraum übrigens das letzte Wirtschaftsjahr vor der Geburt eures Kindes. D.h. also, wenn euer Kind im Jahr 2016 zur Welt kommt, dann wäre als Bemessungszeitraum das Wirtschaftsjahr 2015 anzusetzen, also typischerweise die 12 Monate vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015.</p>
  173. <p>Der Vorteil dieser Strategie ist, dass sie recht einfach umzusetzen ist und lediglich etwas Vorausplanung erfordert.</p>
  174. <p>Je nach dem, wann ihr von eurer Schwangerschaft erfahrt bzw. wann die Geburt stattfindet, habt ihr allerdings bereits das für die Bemessung des Elterngeldes zu Grunde zu legende Wirtschaftsjahr abgeschlossen und dem entsprechend nicht mehr so viel Spielraum, was das Verschieben von Kosten angeht.</p>
  175. <p>Es könnte außerdem sein, dass das Wirtschaftsjahr bereits abgelaufen ist, ihr oder euer Steuerberater aber eure Steuererklärung noch nicht eingereicht habt. In diesem Fall solltet ihr nochmal genau abwägen, ob und wie bestimmte Kosten noch verschoben werden können oder ob es ggf. sogar Sinn macht, bestimmte Kosten gar nicht in der Steuererklärung anzusetzen. Dies wäre dann der Fall, wenn die zusätzlichen Steuern aus höherem Gewinn geringer sind, als die Erhöhung eures Elterngeldes durch die erhöhte Bemessungsgrundlage.</p>
  176. <h2>Strategie 4: Bemessungszeitraum ändern</h2>
  177. <p>Wie bereits oben beschrieben, wird für euch als Selbständige typischerweise das letzte Wirtschaftsjahr vor der Geburt eures Kindes als Bemessungsgrundlage für das Elterngeld zu Grunde gelegt.</p>
  178. <p>Wenn ihr nun gerade in diesem Zeitraum ungewöhnlich wenig verdient habt, z.B. weil ihr länger krank wart oder weil ihr einen Angehörigen pflegen musstet, dann könnt ihr bei der Elterngeldstelle eine Verschiebung des Bemessungszeitraums beantragen. Hierfür müsst ihr der Elterngeldstelle allerdings auch <a href="https://deinelterngeld.de/elterngeldunterlagen/">die entsprechenden Nachweise</a>, z.B. Atteste oder Ähnliches vorlegen.</p>
  179. <p>Diese so genannten <a href="https://deinelterngeld.de/elterngeldantrag/">Ausklammerungstatbestände</a> müsst ihr bereits in eurem <a href="https://deinelterngeld.de/elterngeldantrag/">Elterngeldantrag</a> mit angeben. Sobald ein Ausklammerungstatbestand für einen Tag eines Monats im Bemessungszeitraum vorliegt, verschiebt sich der Zeitraum um den gesamten Monat nach hinten.</p>
  180. <p>Die <a href="https://deinelterngeld.de/elterngeldstelle/">Elterngeldstellen</a> schauen hier schon genau hin. Falls ihr einfach nur ein schlechtes Jahr hattet, z.B. weil ein großer Kunde euch nicht mehr beauftragt hat, dann wird es schwer sein, dies der Elterngeldstelle als Grund für eine Verschiebung des Bemessungszeitraums zu verkaufen.</p>
  181. <h2>Was für Selbständige nicht funktioniert &#8211; Steuerklasse frühzeitig wechseln</h2>
  182. <p>Eine weit verbreitete Strategie zur Erhöhung des Elterngeldes für verheiratete Mütter ist der <a href="https://deinelterngeld.de/elterngeld-und-steuern/">Wechsel in die steuerlich günstige Steuerklasse 3</a> (der Partner wechselt dann gleichzeitig in die Steuerklasse 5 und wird entsprechend höher besteuert).</p>
  183. <p>Wird dieser Wechsel rechtzeitig vollzogen, d.h. mindestens 7-9 Monate vor der Geburt, dann setzt die Elterngeldstelle diese günstigere Steuerklasse und das dadurch höhere <a href="https://deinelterngeld.de/berechnung-elterngeld/">Elterngeldbrutto</a> bei der <a href="https://deinelterngeld.de/elterngeldrechner/">Elterngeldberechnung</a> an. Diese Strategie kann das Elterngeld um mehrere hundert EUR erhöhen.</p>
  184. <p>Leider funktioniert diese Strategie für euch als Selbständige nicht. Für Selbständige setzt die Elterngeldstelle für die <a href="https://deinelterngeld.de/berechnung-elterngeld/">Elterngeldberechnung</a> standardmäßig die ungünstigere Steuerklasse 4 an.</p>
  185. <p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://deinelterngeld.de/elterngeld-strategien-fuer-selbstaendige-muetter/">4 Elterngeld-Strategien für selbständige Mütter</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://deinelterngeld.de">DeinElterngeld.de</a>.</p>
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  187. <wfw:commentRss>https://deinelterngeld.de/elterngeld-strategien-fuer-selbstaendige-muetter/feed/</wfw:commentRss>
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  189. </item>
  190. <item>
  191. <title>Weiterführende Literatur</title>
  192. <link>https://deinelterngeld.de/literatur/</link>
  193. <comments>https://deinelterngeld.de/literatur/#respond</comments>
  194. <dc:creator><![CDATA[Axel]]></dc:creator>
  195. <pubDate>Thu, 10 Dec 2015 20:05:13 +0000</pubDate>
  196. <category><![CDATA[Ressourcen]]></category>
  197. <category><![CDATA[Bücher]]></category>
  198. <category><![CDATA[Literatur]]></category>
  199. <guid isPermaLink="false">https://deinelterngeld.de/?p=887</guid>
  200.  
  201. <description><![CDATA[<p>Auf dieser Seite findet ihr die beste weiterführende Literatur zum Thema Familienförderung, Elterngeld, Kindergeld etc. Falls ihr noch mehr Details oder auch ein Nachschlagewerk für Zuhause benötigt, dann seid ihr mit den unten aufgelisteten Bestsellern bestens versorgt. Der Transparenz halber sei angemerkt, dass es sich bei den Links zum Amazon-Shop teilweise um Affiliate-Links handelt. [amazon bestseller="Elterngeld"] [&#8230;]</p>
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  203. ]]></description>
  204. <content:encoded><![CDATA[<p>Auf dieser Seite findet ihr die beste weiterführende Literatur zum Thema Familienförderung, Elterngeld, Kindergeld etc. Falls ihr noch mehr Details oder auch ein Nachschlagewerk für Zuhause benötigt, dann seid ihr mit den unten aufgelisteten Bestsellern bestens versorgt.</p>
  205. <p>Der Transparenz halber sei angemerkt, dass es sich bei den Links zum Amazon-Shop teilweise um Affiliate-Links handelt.</p>
  206. <p><code>[amazon bestseller="Elterngeld"] </code></p>
  207. <p>&nbsp;</p>
  208. <p><code>* Bei den markierten Links handelt es sich um Affiliate Links</code></p>
  209. <p>&nbsp;</p>
  210. <p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://deinelterngeld.de/literatur/">Weiterführende Literatur</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://deinelterngeld.de">DeinElterngeld.de</a>.</p>
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  213. <slash:comments>0</slash:comments>
  214. </item>
  215. <item>
  216. <title>Elterngeldrechner: Berechne hier dein Elterngeld</title>
  217. <link>https://deinelterngeld.de/elterngeldrechner/</link>
  218. <comments>https://deinelterngeld.de/elterngeldrechner/#comments</comments>
  219. <dc:creator><![CDATA[Axel]]></dc:creator>
  220. <pubDate>Mon, 07 Dec 2015 13:59:30 +0000</pubDate>
  221. <category><![CDATA[Elterngeld]]></category>
  222. <category><![CDATA[Elterngeldhöhe]]></category>
  223. <category><![CDATA[Ressourcen]]></category>
  224. <category><![CDATA[Elterngeldberechnung]]></category>
  225. <category><![CDATA[Elterngeldrechner]]></category>
  226. <guid isPermaLink="false">https://deinelterngeld.de/?p=848</guid>
  227.  
  228. <description><![CDATA[<p>Nutze unseren Elterngeldrechner, um Dein Elterngeld vorab zu berechnen. Mit unserem Elterngeldrechner bieten wir euch eine einfache Form die Höhe eures Elterngeldes abzuschätzen. Um den Elterngeldrechner nicht zu kompliziert und mit zu vielen Eingabefeldern auszugestalten, nutzt unser Rechner als Ausgangspunkt euer Nettoeinkommen. Das entspricht zwar nicht hundertprozentig der Vorgehensweise der Elterngeldstelle, ist aber doch sehr nah [&#8230;]</p>
  229. <p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://deinelterngeld.de/elterngeldrechner/">Elterngeldrechner: Berechne hier dein Elterngeld</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://deinelterngeld.de">DeinElterngeld.de</a>.</p>
  230. ]]></description>
  231. <content:encoded><![CDATA[<h3>Nutze unseren Elterngeldrechner, um Dein Elterngeld vorab zu berechnen.</h3>
  232. <p><a href="https://deinelterngeld.de/wp-content/uploads/2015/12/Elterngeldrechner.jpg" rel="lightbox[848]"><img class="aligncenter wp-image-868 size-full" src="https://deinelterngeld.de/wp-content/uploads/2015/12/Elterngeldrechner.jpg" alt="Elterngeldrechner" width="560" height="315" srcset="https://deinelterngeld.de/wp-content/uploads/2015/12/Elterngeldrechner.jpg 560w, https://deinelterngeld.de/wp-content/uploads/2015/12/Elterngeldrechner-300x169.jpg 300w" sizes="(max-width: 560px) 100vw, 560px" /></a>Mit unserem Elterngeldrechner bieten wir euch eine einfache Form die Höhe eures <a href="https://deinelterngeld.de/elterngeld-uebersicht/">Elterngeldes</a> abzuschätzen. Um den Elterngeldrechner nicht zu kompliziert und mit zu vielen Eingabefeldern auszugestalten, nutzt unser Rechner als Ausgangspunkt euer Nettoeinkommen. Das entspricht zwar nicht hundertprozentig der <a href="https://deinelterngeld.de/berechnung-elterngeld/">Vorgehensweise</a> der <a href="https://deinelterngeld.de/elterngeldstelle/">Elterngeldstelle</a>, ist aber doch sehr nah dran, sodass das Ergebnis eurem tatsächlichen Elterngeld schon ziemlich nah kommen sollte.<span id="more-848"></span></p>
  233. <h2>Elterngeldrechner</h2>
  234.  
  235. <p>&nbsp;</p>
  236. <h2>So benutzt ihr den Rechner</h2>
  237. <p>Die Benutzung des Elterngeldrechners ist denkbar einfach. Ihr gebt einfach oben eure Daten ein und klickt anschließend auf den &#8222;Berechnen&#8220;-Button. Das Ergebnis der Berechnung wird euch dann direkt unten angezeigt. Falls ihr eine weitere Berechnung mit anderern Werten durchführen möchtet, dann könnt ihr einfach die Eingabewerte überschreiben und erneut den &#8222;Berechnen&#8220;-Button anklicken.</p>
  238. <p>Bei der Eingabe eurer Daten, im speziellen des <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Nettoeinkommen" target="_blank">Nettoeinkommens</a>, solltet ihr die Regeln für <a href="https://deinelterngeld.de/provisionen-und-boni/">Provisionen und Boni </a>berücksichtigen, denn unregelmäßige Provisionszahlungen werden von der <a href="https://deinelterngeld.de/elterngeldstelle/">Elterngeldstelle</a> ggf. nicht als Einkommen gezählt. In diesem Fall nutzt ihr am besten das Nettoeinkommen für einen Monat, in dem ihr keine Provisionen oder Ähnliches bekommen habt. Schaut euch in diesem Zusammenhang auch unsere <a href="https://deinelterngeld.de/die-5-besten-elterngeld-tipps/">5 besten Tipps zum Elterngeld</a> an. Die Infografik enthält nützliche Hinweise dazu, wie ihr euer <a href="https://deinelterngeld.de/elterngeld-uebersicht/">Elterngeld</a> ggf. noch erhöhen könnt, z.B. über einen Wechsel der Steuerklasse.</p>
  239. <h2>Funktionsweise des Elterngeldrechners</h2>
  240. <p>Der Elterngeldrechner <a href="https://deinelterngeld.de/berechnung-elterngeld/">berechnet das Elterngeld</a> auf Basis eures Nettoeinkommens. Dies unterscheidet sich zwar leicht vom so genannten Elterngeldnetto, welches die Elterngeldstelle aus eurem durchschnittlichen Bruttoeinkommen berechnet, ist aber trotzdem ein sehr gute Annäherung. Auf Basis des Nettoeinkommens wird dann die <a href="https://deinelterngeld.de/berechnung-elterngeld/">Ersatzrate</a> ermittelt. Die Ersatzrate liegt zwischen 100% (für Nettoeinkommen bis 300 EUR) und 65% (für Nettoeinkommen ab 1.240 EUR). Euer Nettoeinkommen mit der Ersatzrate multipliziert ergibt dann zunächst euer Basiselterngeld. In Abhängigkeit eurer Angaben zu Geschwistern bzw. zur Mehrlingsgeburt werden <a href="https://deinelterngeld.de/geschwisterbonus/">Geschwisterbonus</a> und <a href="https://deinelterngeld.de/mehrlingszuschlag/">Mehrlingszuschlag</a> ermittelt. Alles zusammengenommen ergibt dann euer Elterngeld.</p>
  241. <p>Beachtet, dass der Elterngeldrechner nicht berücksichtigt, ob ihr das <a href="https://deinelterngeld.de/elterngeldplus/">ElterngeldPlus</a> oder den <a href="https://deinelterngeld.de/partnerschaftsbonus/">Partnerschaftsbonus</a> nutzen möchtet. Auch die Anrechnung von <a href="https://deinelterngeld.de/teilzeit-waehrend-der-elternzeit/">Einkommen, welches ihr während des Elterngeldbezugszeitraumes erhaltet</a>, ist in dieser Berechnung noch nicht berücksichtigt. Hier müsst ihr also ggf. noch ein paar kleine Anpassungen vornehmen. Schaut euch dazu am besten nochmal unseren Artikel zur detaillierten <a href="https://deinelterngeld.de/berechnung-elterngeld/">Elterngeldberechnung</a> an.</p>
  242. <p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://deinelterngeld.de/elterngeldrechner/">Elterngeldrechner: Berechne hier dein Elterngeld</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://deinelterngeld.de">DeinElterngeld.de</a>.</p>
  243. ]]></content:encoded>
  244. <wfw:commentRss>https://deinelterngeld.de/elterngeldrechner/feed/</wfw:commentRss>
  245. <slash:comments>2</slash:comments>
  246. </item>
  247. <item>
  248. <title>Studium und Elterngeld</title>
  249. <link>https://deinelterngeld.de/studium-und-elterngeld/</link>
  250. <comments>https://deinelterngeld.de/studium-und-elterngeld/#comments</comments>
  251. <dc:creator><![CDATA[Axel]]></dc:creator>
  252. <pubDate>Fri, 04 Dec 2015 05:44:15 +0000</pubDate>
  253. <category><![CDATA[Arbeiten vor, während und nach der Elternzeit]]></category>
  254. <category><![CDATA[Elterngeld]]></category>
  255. <category><![CDATA[Elterngeldanspruch]]></category>
  256. <category><![CDATA[Elterngeldhöhe]]></category>
  257. <category><![CDATA[BAFÖG]]></category>
  258. <category><![CDATA[nebenberuflich]]></category>
  259. <category><![CDATA[Nebenverdienst]]></category>
  260. <category><![CDATA[Studium]]></category>
  261. <guid isPermaLink="false">https://deinelterngeld.de/?p=777</guid>
  262.  
  263. <description><![CDATA[<p>In einem unserer anderen Beiträge haben wir das Thema Studium und Elterngeld schonmal kurz angerissen, allerdings nur den einfachsten Fall behandelt, nämlich wie viel Elterngeld ihr bekommt, wenn ihr hauptberuflich Student bzw. Studentin seid und kein eigenes Einkommen habt. Allerdings gibt es auch hier ein paar etwas kompliziertere Konstellationen, z.B. wenn ihr euer Studium nebenberuflich [&#8230;]</p>
  264. <p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://deinelterngeld.de/studium-und-elterngeld/">Studium und Elterngeld</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://deinelterngeld.de">DeinElterngeld.de</a>.</p>
  265. ]]></description>
  266. <content:encoded><![CDATA[<p>In einem unserer anderen Beiträge haben wir das Thema Studium und Elterngeld schonmal kurz angerissen, allerdings nur den einfachsten Fall behandelt, nämlich wie viel Elterngeld ihr bekommt, wenn ihr <a href="https://deinelterngeld.de/elterngeld-uebersicht/" target="_blank">hauptberuflich Student bzw. Studentin</a> seid und kein eigenes Einkommen habt. Allerdings gibt es auch hier ein paar etwas kompliziertere Konstellationen, z.B. wenn ihr euer Studium nebenberuflich absolviert, auf die wir im Folgenden etwas detaillierter eingehen möchten.<span id="more-777"></span></p>
  267. <p>Zunächst mal ist es wichtig festzuhalten, dass ihr euer Studium nicht unterbrechen müsst, wenn ihr Elternzeit nehmt oder Elterngeld erhaltet. Auch wenn die <a href="https://deinelterngeld.de/elterngeldstelle/" target="_blank">Elterngeldstelle</a> euch auch nach einer <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Immatrikulationsbescheinigung" target="_blank">Immatrikulationsbescheinigung</a> fragt, hat das keinen negativen Einfluss auf die Elterngeldzahlung. Im Gegensatz zu einer <a href="https://deinelterngeld.de/teilzeit-waehrend-der-elternzeit/" target="_blank">Teilzeitstelle</a>, die während der Elternzeit auf 30 Wochenstunden begrenzt ist und wo euer Einkommen in vollem Umfang auf das Elterngeld angerechnet wird, könnt ihr auch weiterhin in Vollzeit studieren.</p>
  268. <p>Im Grunde genommen lassen sich nun 4 Fälle identifizieren, die für den Zusammenhang von Studium und Elterngeld für euch von Interesse sein könnten:</p>
  269. <ul>
  270. <li>Ihr studiert in Vollzeit und habt kein eigenes Einkommen</li>
  271. <li>Ihr studiert in Vollzeit und habt kein eigenes Einkommen und erhaltet <a href="https://deinelterngeld.de/elterngeld-und-sozialleistungen-und-foerdermittel/" target="_blank">BAföG</a></li>
  272. <li>Ihr studiert in Vollzeit und habt einen Nebenjob, z.B. als studentische Hilfskraft oder Ähnliches</li>
  273. <li>Ihr seid hauptberuflich Angestellt oder selbständig und studiert nur nebenbei</li>
  274. </ul>
  275. <h2>Studium in Vollzeit und kein eigenes Einkommen</h2>
  276. <p>Dies ist sozusagen der Lehrbuchfall. Wenn ihr in Vollzeit studiert und kein eigenes Einkommen habt, dann ist der Sachverhalt eigentlich ganz einfach. Da für die <a href="https://deinelterngeld.de/berechnung-elterngeld/">Höhe des Elterngeldes</a> immer der durchschnittliche Verdienst in den 12 Kalendermonaten vor der Geburt (oder des letzten Wirtschaftsjahres vor der Geburt, wenn ihr <a href="https://deinelterngeld.de/elterngeld-fuer-selbstaendige/">selbständig</a> seid) herangezogen wird, bekommt in diesem Fall nur den Sockelbetrag in Höhe von 300 EUR pro Monat als Elterngeld.</p>
  277. <h2>Elterngeld bei Studium in Vollzeit und BAföG</h2>
  278. <p><a href="https://deinelterngeld.de/elterngeld-und-sozialleistungen-und-foerdermittel/">BAföG</a> wird vom Staat zu eurer Unterstützung während der Ausbildung oder Studienzeit gewährt, damit ihr euren Lebensunterhalt bestreiten könnt. Das Besondere am BAföG ist, dass es sich dabei meist um ein günstiges Darlehen handelt, dass ihr jedenfalls zum Teil nach Abschluss eurer Ausbildung oder eures Studiums zurückzahlen müsst.</p>
  279. <p>Nichtsdestotrotz wird euer tatsächliches BAföG bei der <a href="https://deinelterngeld.de/berechnung-elterngeld/">Berechnung eures Elterngeldanspruchs</a> als Einkommen angesetzt. Das heißt es wird für die Berechnung angenommen, dass ihr ein Einkommen in Höhe des BAföGs habt. In den meisten Fällen wird dies für euch aufgrund der begrenzten Höhe des BAföGs allerdings nur für einen Elterngeldanspruch in Höhe des Sockelbetrages von 300 EUR reichen. Diese 300 EUR werden euch jedoch nicht auf euer BAföG angerechnet, sodass ihr wenigstens mit 300 EUR zusätzlich rechnen könnt.</p>
  280. <p>Das heißt also, ihr müsst euer Studium während eurer <a href="https://deinelterngeld.de/elternzeit-und-elterngeld/">Elternzeit</a> bzw. während des Elterngeld-Bezugszeitraumes nicht unterbrechen oder auf die Beantragung von Elterngeld verzichten. Ihr erhaltet weiterhin BAföG plus den Elterngeld-Sockelbetrag.</p>
  281. <h2>Studium in Vollzeit und Nebenjob</h2>
  282. <p>Auch hier ist für die Berechnung des Elterngeldes wieder euer Einkommen im Jahr vor der Geburt eures Kindes relevant. Das <a href="https://deinelterngeld.de/elterngeld-uebersicht/">Elterngeld</a> wird also erstmal nach den gewöhnlichen Regeln ermittelt und die Höhe des Elterngeldes bemisst sich nach euren durchschnittlichen Einkommen.</p>
  283. <p>Ihr könnt auch während der Elternzeit weiter studieren. Wenn ihr allerdings auch weiterhin eurem Nebenjob nachgehen möchtet, dann solltet ihr folgendes berücksichtigen:</p>
  284. <ul>
  285. <li>Ihr dürft eurer Beschäftigung maximal für 30 Wochenstunden nachgehen (da es sich um einen Nebenjob handelt, sollte diese Anforderung ja in den meisten Fällen erfüllt sein)</li>
  286. <li>Eure Einkünfte werden euch bis zum Sockelbetrag von 300 EUR auf euer Elterngeld angerechnet</li>
  287. </ul>
  288. <h2>Nebenberufliches Studium</h2>
  289. <p>Hier gilt im Grunde genommen das Gleiche wie für einen Vollzeitstudenten mit Nebenjob:</p>
  290. <ul>
  291. <li>Für die Berechnung des Elterngeldes wird euer Erwerbseinkommen herangezogen</li>
  292. <li>Ihr dürft während der Elternzeit bzw. während ihr Elterngeld erhaltet nur maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten und euer Einkommen wir auf das Elterngeld angerechnet</li>
  293. <li>Ihr könnt auch weiterhin studieren, wenn die Zeit es zulässt</li>
  294. </ul>
  295. <p>Ihr habt weitere Fragen bzw. findet euch in den oben beschriebenen Konstellationen nicht wieder? Dann schreibt uns einfach eine Nachricht!</p>
  296. <p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://deinelterngeld.de/studium-und-elterngeld/">Studium und Elterngeld</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://deinelterngeld.de">DeinElterngeld.de</a>.</p>
  297. ]]></content:encoded>
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  299. <slash:comments>1</slash:comments>
  300. </item>
  301. <item>
  302. <title>Höhe des Kindergeldes: So viel Kindergeld bekommt ihr!</title>
  303. <link>https://deinelterngeld.de/hoehe-kindergeld/</link>
  304. <comments>https://deinelterngeld.de/hoehe-kindergeld/#respond</comments>
  305. <dc:creator><![CDATA[Axel]]></dc:creator>
  306. <pubDate>Tue, 01 Dec 2015 06:56:31 +0000</pubDate>
  307. <category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
  308. <category><![CDATA[Kindergeldhöhe]]></category>
  309. <category><![CDATA[2016]]></category>
  310. <category><![CDATA[Höhe Kindergeld]]></category>
  311. <guid isPermaLink="false">https://deinelterngeld.de/?p=763</guid>
  312.  
  313. <description><![CDATA[<p>Das Kindergeld wird grundsätzlich monatlich bis zum 18. Lebensjahr eures Kindes gezahlt, wenn die Anspruchsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind, ist eine Verlängerung bis zum 25. Lebensjahr möglich. Über die Höhe des Kindergeldes und ein paar Neuerungen ab 2016 möchten wir euch hier informieren. Anpassung der Höhe des Kindergeldes ab 2016 Die Höhe des Kindergeldes wird ab [&#8230;]</p>
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  315. ]]></description>
  316. <content:encoded><![CDATA[<p>Das <a href="https://deinelterngeld.de/was-ist-das-kindergeld/">Kindergeld</a> wird grundsätzlich monatlich bis zum 18. Lebensjahr eures Kindes gezahlt, wenn die <a href="https://deinelterngeld.de/volljaehrig-und-kindergeld/">Anspruchsvoraussetzungen</a> weiterhin erfüllt sind, ist eine Verlängerung bis zum 25. Lebensjahr möglich. Über die Höhe des Kindergeldes und ein paar Neuerungen ab 2016 möchten wir euch hier informieren.<span id="more-763"></span></p>
  317. <h2>Anpassung der Höhe des Kindergeldes ab 2016</h2>
  318. <p>Die Höhe des Kindergeldes wird ab dem 1. Januar 2016 leicht nach oben angepasst. Die genauen Beträge könnt ihr der folgenden Tabelle entnehmen:</p>
  319. <p><a href="https://deinelterngeld.de/wp-content/uploads/2015/12/Hoehe-Kindergeld-2015-2016.jpg" rel="lightbox[763]"><img class="aligncenter wp-image-761" src="https://deinelterngeld.de/wp-content/uploads/2015/12/Hoehe-Kindergeld-2015-2016.jpg" alt="Höhe Kindergeld Kindergeldhöhe 2015 und 2016" width="752" height="214" srcset="https://deinelterngeld.de/wp-content/uploads/2015/12/Hoehe-Kindergeld-2015-2016.jpg 1128w, https://deinelterngeld.de/wp-content/uploads/2015/12/Hoehe-Kindergeld-2015-2016-300x85.jpg 300w, https://deinelterngeld.de/wp-content/uploads/2015/12/Hoehe-Kindergeld-2015-2016-1024x291.jpg 1024w" sizes="(max-width: 752px) 100vw, 752px" /></a></p>
  320. <p>Welches Kind als erstes, zweites, drittes Kind etc. gezählt wird, hängt von der Reihenfolge der Geburten ab. Das heißt im Wesentlichen, dass euer ältestes Kind als erstes Kind zählt, das zweitälteste als zweites und so weiter.</p>
  321. <p>Bei der Festlegung der Höhe des Kindergeldes nach der oben beschriebenen Logik gibt es allerdings noch zwei Besonderheiten:</p>
  322. <ul>
  323. <li>Wenn ihr ein eigenes Kind habt, für das aber jemand anders, also z.B. euer Partner, das Kindergeld bekommt, dann wird dieses <a href="https://deinelterngeld.de/zaehlkind-und-kindergeld/">„Zählkind“</a> bei der Bestimmung der Kindergeldhöhe trotzdem mitgezählt</li>
  324. <li>Wenn ein Kind die <a href="https://deinelterngeld.de/die-4-wichtigsten-familienfoerderungen/">Altersgrenze</a> erreicht bzw. die <a href="https://deinelterngeld.de/aenderungen-verhaeltnisse/">Anspruchsvoraussetzungen</a> wegfallen und ihr deshalb kein Kindergeld mehr für dieses Kind erhaltet, dann wird es auch bei der Bestimmung der Höhe des Kindergeldes nicht mehr mitgezählt.</li>
  325. </ul>
  326. <h2>Bestimmung der Kindergeldhöhe am Beispiel</h2>
  327. <p><em>Beispiel: </em></p>
  328. <p><em>Fall 1: Ihr habt insgesamt 4 Kinder im Alter zwischen 14 und 17 Jahren. Für das Jahr 2016 erhaltet ihr für diese 4 Kinder Kindergeld in folgender Höhe:</em></p>
  329. <p><em>190 + 190 + 196 + 221 = 797 EUR</em></p>
  330. <p><em>Fall 2: Falls euer Partner das Kindergeld für das älteste Kind erhält, dann zählt es trotzdem für die Bestimmung der Höhe des Kindergeldes mit (so genanntes Zählkind). Ihr bekommt dann:</em></p>
  331. <p><em>190 + 196 + 221 = 607 EUR</em></p>
  332. <p><em>Fall 3: Wenn dann die Anspruchsvoraussetzungen mit Vollendung des 18. Lebensjahres eures ältesten Kindes nicht mehr erfüllt sind (z.B. weil es seine Ausbildung schon abgeschlossen und bereits eine feste Anstellung hat), dann reduziert sich euer Kindergeld auf</em></p>
  333. <p><em>190 + 190 + 196  = 576 EUR</em></p>
  334. <p><em>Anhand folgender Grafik wird das Ganze nochmal illustriert:</em></p>
  335. <p><a href="https://deinelterngeld.de/wp-content/uploads/2015/12/Beispiel-hoehe-kindergeld-2016.jpg" rel="lightbox[763]"><img class="aligncenter wp-image-762" src="https://deinelterngeld.de/wp-content/uploads/2015/12/Beispiel-hoehe-kindergeld-2016.jpg" alt="Beispiel Höhe Kindergeld Kindergeldhöhe 2016" width="880" height="391" srcset="https://deinelterngeld.de/wp-content/uploads/2015/12/Beispiel-hoehe-kindergeld-2016.jpg 1474w, https://deinelterngeld.de/wp-content/uploads/2015/12/Beispiel-hoehe-kindergeld-2016-300x133.jpg 300w, https://deinelterngeld.de/wp-content/uploads/2015/12/Beispiel-hoehe-kindergeld-2016-1024x455.jpg 1024w" sizes="(max-width: 880px) 100vw, 880px" /></a></p>
  336. <p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://deinelterngeld.de/hoehe-kindergeld/">Höhe des Kindergeldes: So viel Kindergeld bekommt ihr!</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://deinelterngeld.de">DeinElterngeld.de</a>.</p>
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  339. <slash:comments>0</slash:comments>
  340. </item>
  341. <item>
  342. <title>Infografik: Elterngeld, Kindergeld, Mutterschaftsgeld, Kinderzuschlag in der Übersicht</title>
  343. <link>https://deinelterngeld.de/die-4-wichtigsten-familienfoerderungen/</link>
  344. <comments>https://deinelterngeld.de/die-4-wichtigsten-familienfoerderungen/#comments</comments>
  345. <dc:creator><![CDATA[Axel]]></dc:creator>
  346. <pubDate>Mon, 23 Nov 2015 05:03:38 +0000</pubDate>
  347. <category><![CDATA[Elterngeld]]></category>
  348. <category><![CDATA[Elterngeldanspruch]]></category>
  349. <category><![CDATA[Elterngeldhöhe]]></category>
  350. <category><![CDATA[Infografiken]]></category>
  351. <category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
  352. <category><![CDATA[Kindergeldanspruch]]></category>
  353. <category><![CDATA[Kindergeldhöhe]]></category>
  354. <category><![CDATA[Kinderzuschlag]]></category>
  355. <category><![CDATA[Mutterschaftsgeld]]></category>
  356. <category><![CDATA[Familienförderungen]]></category>
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  358.  
  359. <description><![CDATA[<p>Wir haben für euch eine Infografik zu den 4 wichtigsten Familienförderungen Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag und Mutterschaftsgeld zusammen gestellt. Die Infografik enthält die wichtigsten Details zu den 4 Förderungen: Dauer der Förderung, Höhe der Förderung, Zuschläge und Anspruchsvoraussetzungen. Aber seht selbst: Wir haben die Infografik auf Basis all der Informationen auf dieser Webseite zusammengestellt. Falls ihr diese Infografik [&#8230;]</p>
  360. <p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://deinelterngeld.de/die-4-wichtigsten-familienfoerderungen/">Infografik: Elterngeld, Kindergeld, Mutterschaftsgeld, Kinderzuschlag in der Übersicht</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://deinelterngeld.de">DeinElterngeld.de</a>.</p>
  361. ]]></description>
  362. <content:encoded><![CDATA[<p>Wir haben für euch eine Infografik zu den 4 wichtigsten Familienförderungen <a href="https://deinelterngeld.de/elterngeld-uebersicht/">Elterngeld</a>, <a href="https://deinelterngeld.de/was-ist-das-kindergeld/">Kindergeld</a>, <a href="https://deinelterngeld.de/kinderzuschlag/">Kinderzuschlag</a> und <a href="https://deinelterngeld.de/mutterschaftsgeld-und-arbeitgeberzuschuss/">Mutterschaftsgeld</a> zusammen gestellt. Die Infografik enthält die wichtigsten Details zu den 4 Förderungen: Dauer der Förderung, Höhe der Förderung, Zuschläge und Anspruchsvoraussetzungen. Aber seht selbst:</p>
  363. <p><img class="aligncenter wp-image-901" src="https://deinelterngeld.de/wp-content/uploads/2016/01/4-Familienfoerderungen-web.jpg" alt="4 Familienförderungen" width="720" height="1800" srcset="https://deinelterngeld.de/wp-content/uploads/2016/01/4-Familienfoerderungen-web.jpg 1440w, https://deinelterngeld.de/wp-content/uploads/2016/01/4-Familienfoerderungen-web-120x300.jpg 120w, https://deinelterngeld.de/wp-content/uploads/2016/01/4-Familienfoerderungen-web-768x1920.jpg 768w, https://deinelterngeld.de/wp-content/uploads/2016/01/4-Familienfoerderungen-web-410x1024.jpg 410w" sizes="(max-width: 720px) 100vw, 720px" /></p>
  364. <p>Wir haben die Infografik auf Basis all der Informationen auf dieser Webseite zusammengestellt.</p>
  365. <p>Falls ihr diese Infografik auf eurer eigenen Webseite teilen möchtet, dann könnt ihr den unten stehenden Code dafür nutzen. Wichtig: Ihr müsst den unten stehenden Code in euren Texteditor, d.h. den Editor, wo der HTML-Code drinsteht, eingeben. Bei WordPress und auch bei Joomla gibt es die Möglichkeit zwischen visuellem Editor und Text- bzw. HTML-Editor zu wechseln.<a href="https://deinelterngeld.de/wp-content/uploads/2016/01/4-Familienfoerderungen-web.jpg"  rel="lightbox[658] attachment wp-att-901"><br />
  366. </a></p>
  367. <p><center>Teilt diese Infografik auf eurer Webseite</center><textarea style="width: 600px; height: 200px; margin: 0px 60px;">&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Diese Infografik und vieles mehr zum Thema Familienförderung findet ihr auf http://DeinElterngeld.de.&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;<br />
  368. &lt;p&gt;&lt;a href=&#8217;https://deinelterngeld.de/die-4-wichtigsten-familienfoerderungen&#8216;&gt;&lt;img src=&#8217;https://deinelterngeld.de/wp-content/uploads/2016/01/4-Familienfoerderungen-web.jpg&#8216; alt=&#8217;Die 4 wichtigsten Familienförderungen&#8216; width=&#8217;800px&#8216; border=&#8217;0&#8242; /&gt;&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;<br />
  369. &lt;p&gt;</textarea></p>
  370. <p>Hier nochmal eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte:</p>
  371. <h2>Elterngeld</h2>
  372. <ul>
  373. <li>Dauer der Förderung: 12 bis 28 Monate (inkl. ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus)</li>
  374. <li>Höhe der Förderung: ca. 67% vom Nettoeinkommen, jedoch minimal 300 und maximal 1.800 EUR</li>
  375. <li>Zuschläge: 10% Geschwisterbonus, 300 EUR Mehrlingszuschlag je Mehrling</li>
  376. <li>Anspruchsvoraussetzungen: Wohnsitz in Deutschland, Kind wird im eigenen Haushalt betreut, Teilzeitbeschäftigung bis zu 30 Wochenstunden</li>
  377. </ul>
  378. <h2>Kindergeld</h2>
  379. <ul>
  380. <li>Dauer der Förderung: 0. bis 18. / 25. Lebensjahr</li>
  381. <li>Höhe der Förderung: 190 EUR pro Monat (1. und 2. Kind), 196 EUR (3. Kind), 221 EUR (ab 4. Kind)</li>
  382. <li>Zuschläge: Für Kinder mit Behinderung unbegrenzte Kindergeldzahlung</li>
  383. <li>Anspruchsvoraussetzungen: Wohnsitz oder Steuerpflicht in Deutschland, eigenes Kind, Pflegekind oder Adoptivkind, das im eigenen Haushalt lebt</li>
  384. </ul>
  385. <h2>Mutterschaftsgeld</h2>
  386. <ul>
  387. <li>Dauer der Förderung: Von 6 Wochen vor bis 8 / 12 Wochen nach der Entbindung</li>
  388. <li>Höhe der Förderung: 210 bis 390 EUR pro Monat bzw. 13 EUR pro Kalendertag</li>
  389. <li>Zuschläge: Zuschuss des Arbeitgebers bis auf den Verdienst vor der dem Mutterschutz</li>
  390. <li>Anspruchsvoraussetzungen: Arbeitsverhältnis in Deutschland</li>
  391. </ul>
  392. <h2>Kinderzuschlag</h2>
  393. <ul>
  394. <li>Dauer der Förderung: Solange die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, maximal bis zum 25. Lebensjahr</li>
  395. <li>Höhe der Förderung: Maximal 140 EUR pro Monat und Kind</li>
  396. <li>Zuschläge: Weitere Erstattungen für Schulbedarf, Schulausflüge etc.</li>
  397. <li>Anspruchsvoraussetzungen: Einkommen reicht nicht, um eigene Kosten und die des Kindes zu decken</li>
  398. </ul>
  399. <p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://deinelterngeld.de/die-4-wichtigsten-familienfoerderungen/">Infografik: Elterngeld, Kindergeld, Mutterschaftsgeld, Kinderzuschlag in der Übersicht</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://deinelterngeld.de">DeinElterngeld.de</a>.</p>
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  402. <slash:comments>2</slash:comments>
  403. </item>
  404. <item>
  405. <title>Infografik: Elterngeld &#8211; Die 5 besten Tipps</title>
  406. <link>https://deinelterngeld.de/die-5-besten-elterngeld-tipps/</link>
  407. <comments>https://deinelterngeld.de/die-5-besten-elterngeld-tipps/#comments</comments>
  408. <dc:creator><![CDATA[Axel]]></dc:creator>
  409. <pubDate>Sun, 22 Nov 2015 10:20:52 +0000</pubDate>
  410. <category><![CDATA[Elterngeld]]></category>
  411. <category><![CDATA[Elterngeldantrag und Unterlagen]]></category>
  412. <category><![CDATA[Elterngeldhöhe]]></category>
  413. <category><![CDATA[Infografiken]]></category>
  414. <category><![CDATA[Familienversicherung]]></category>
  415. <category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
  416. <category><![CDATA[Rücklagen]]></category>
  417. <category><![CDATA[Steuerklasse]]></category>
  418. <category><![CDATA[Tipps]]></category>
  419. <category><![CDATA[Unterlagen]]></category>
  420. <category><![CDATA[Verschiebung des Bemessungszeitraums]]></category>
  421. <guid isPermaLink="false">https://deinelterngeld.de/?p=652</guid>
  422.  
  423. <description><![CDATA[<p>Wir haben für euch eine Infografik mit den 5 besten Tipps zum Thema Elterngeld zusammen gestellt. Wenn ihr diese Tipps befolgt, dann könnt ihr nicht nur euer Elterngeld erhöhen, ihr habt auch mehr Sicherheit für die Zeit, in der ihr auf euer Elterngeld wartet. Aber seht selbst: Wir haben die Infografik auf Basis all der Informationen auf [&#8230;]</p>
  424. <p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://deinelterngeld.de/die-5-besten-elterngeld-tipps/">Infografik: Elterngeld &#8211; Die 5 besten Tipps</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://deinelterngeld.de">DeinElterngeld.de</a>.</p>
  425. ]]></description>
  426. <content:encoded><![CDATA[<p>Wir haben für euch eine Infografik mit den 5 besten Tipps zum Thema <a href="https://deinelterngeld.de/elterngeld-uebersicht/">Elterngeld</a> zusammen gestellt. Wenn ihr diese Tipps befolgt, dann könnt ihr nicht nur euer Elterngeld erhöhen, ihr habt auch mehr Sicherheit für die Zeit, in der ihr auf euer Elterngeld wartet. Aber seht selbst:</p>
  427. <p><a href="https://deinelterngeld.de/wp-content/uploads/2015/11/Die-5-besten-Tipps.jpg" rel="lightbox[652]"><img class="aligncenter wp-image-536 size-full" src="https://deinelterngeld.de/wp-content/uploads/2015/11/Die-5-besten-Tipps.jpg" alt="Die 5 besten Elterngeld-Tipps" width="800" height="2000" srcset="https://deinelterngeld.de/wp-content/uploads/2015/11/Die-5-besten-Tipps.jpg 800w, https://deinelterngeld.de/wp-content/uploads/2015/11/Die-5-besten-Tipps-120x300.jpg 120w, https://deinelterngeld.de/wp-content/uploads/2015/11/Die-5-besten-Tipps-768x1920.jpg 768w, https://deinelterngeld.de/wp-content/uploads/2015/11/Die-5-besten-Tipps-410x1024.jpg 410w" sizes="(max-width: 800px) 100vw, 800px" /></a></p>
  428. <p>Wir haben die Infografik auf Basis all der Informationen auf dieser Webseite zusammengestellt.</p>
  429. <p>Falls ihr diese Infografik auf eurer eigenen Webseite teilen möchtet, dann könnt ihr den unten stehenden Code dafür nutzen. Wichtig: Ihr müsst den unten stehenden Code in euren Texteditor, d.h. den Editor, wo der HTML-Code drinsteht, eingeben. Bei WordPress und auch bei Joomla gibt es die Möglichkeit zwischen visuellem Editor und Text- bzw. HTML-Editor zu wechseln.</p>
  430. <p><center>Teilt diese Infografik auf eurer Webseite</center><textarea style="width: 600px; height: 200px; margin: 0px 60px;">&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Diese Infografik und vieles mehr zum Thema Familienförderung findet ihr auf http://DeinElterngeld.de.&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;<br />
  431. &lt;p&gt;&lt;a href=&#8217;https://deinelterngeld.de/die-5-besten-elterngeld-tipps&#8216;&gt;&lt;img src=&#8217;https://deinelterngeld.de/wp-content/uploads/2015/11/Die-5-besten-Tipps.jpg&#8216; alt=&#8217;Die 5 besten Elterngeld-Tipps&#8216; width=&#8217;800px&#8216; border=&#8217;0&#8242; /&gt;&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;<br />
  432. &lt;p&gt;</textarea></p>
  433. <p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://deinelterngeld.de/die-5-besten-elterngeld-tipps/">Infografik: Elterngeld &#8211; Die 5 besten Tipps</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://deinelterngeld.de">DeinElterngeld.de</a>.</p>
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