Verärgerte Kunden von Broadcom/VMware: Interview mit Stefan Tauchhammer, Geschäftsführer von Software ReUse

Werbung – Ich habe hier im Blog ja ausgiebig über das Thema Übernahme von VMware durch Broadcom und die damit einhergehenden Turbulenzen berichtet. In diesem Kontext kam Stefan Tauchhammer, Geschäftsführer von Software ReUs (SRU) auf mich zu. In einem Interview mit Borncity spricht Stefan Tauchhammer über seine Erfahrungen mit Kunden, die mit dem neuen Lizenzmodell von VMware/Broadcom unglücklich sind und erläutert, wie Kunden aus ihren alten Lizenzen noch Profit schlagen können.


Anzeige

Stefan Tauchhammer, Geschäftsführer von SRUIch habe Stefan Tauchhammer verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der sich jetzt ergebenen Problematik der Lizenzanpassungen durch VMware by Broadcom gestellt und dabei einige für mich interessante Erkenntnisse gewonnen. Unter anderem steht Software ReUse (SRU) für den EU-rechtskonformen Lizenztransfer. Das ist ein Thema, welches von der Blog-Leserschaft die letzten Jahre immer wieder an mich herangetragen wurde. Dabei taucht auch die Frage "welcher Anbieter gewährleistet so etwas" auf. Aus dem Thema "spezielle Empfehlungen" halte ich mich aus rechtlichen Gründen heraus. Aber im Rahmen des Interviews bzw. Kontakts ist mir das Thema ins Auge gestochen. Aber hier im Blog-Beitrag soll es primär um das Thema VMware und Broadcom und deren Lizenzproblematik gehen.

Welche Rückmeldungen von Kunden haben Sie auf das neue Lizenzmodell von Broadcom/VMware bekommen?

Es brodelt am Markt. Im Prinzip ist es fast die gleiche Reaktion, wie wir sie schon einige Male nach der Umstellung anderer Softwarehersteller wie z.B. Microsoft und Adobe mitverfolgen durften. Seit 16. Januar 2024, als die Umstellung des Lizenzmodells stattgefunden hat (siehe den Blog-Beitrag Broadcom beerdigt VMware-Produkte mit Perpetual-Lizenzen – Ende des kostenlosen ESXi-Servers?) erhalten wir zunehmend Mails von Kunden, die irritiert und verärgert sind wegen des Cloud-only Lizenzmodells, das von Broadcom/VMware den Kunden nun zugemutet wird. Ähnlich wie es Microsoft und Adobe vorgemacht haben, gibt es bekannterweise VMware-Lizenzen nunmehr nur noch als Miete, und viele Produkte wurden gänzlich eingestellt.

Die meisten Enterprise-Kunden, mit denen wir gesprochen haben, haben zähneknirschend noch letztes Jahr ihren ELA-Vertrag verlängert – oft auch in Angst vor der Unberechenbarkeit von Broadcom, die sich ja als nicht unberechtigt herausgestellt hat.

Insbesonders mittelgroße und kleinere Unternehmen sind unserer Erfahrung nach unglücklich mit dem neuen Lizenzmodell und überlegen zumindest mittelfristig den Wechsel zu einem Alternativanbieter wie z.B. Proxmox oder Nutanix. Aber natürlich ist dies mit gewissem Aufwand verbunden.

Resümierend betrachtend bekommen wir seit Januar 2024 viel mehr Anfragen wegen unlimitiert gültigen Lizenzen wie z.B. vSphere Enterprise Plus und vCenter. Offensichtlich sind einige Kunden gewillt, diese Produkte ohne laufenden Support einzusetzen.

Was kann die Firma Software ReUse für Kunden tun, die Broadcom/VMware den Rücken gekehrt haben?

Für viele stellt sich nach der Migration zu einem neuen Anbieter die Frage – was tun mit den dann nicht mehr benötigten VMWare-Lizenzen, die um viel Geld gekauft worden sind, aber nun keine Verwendung mehr haben? Dafür gibt es eine klare Antwort – wir von Software ReUse kaufen diese an. Dadurch können zum Teil signifikante Summen der Migrationskosten wieder hereingeholt werden.

Wie sieht der Verkauf von VMware-Lizenzen rechtlich aus? Ist es sicher für unser Unternehmen, diese Lizenzen zu verkaufen?

Gemäß dem EUGH-Urteil C-128/11 von 2012 ist es legal, gebrauchte Softwarelizenzen frei zu veräußern. Der Hersteller kann sich dem Weiterverkauf nicht mehr widersetzen. Unsere mehr als 10-jährige Erfahrung beim Verkauf von gebrauchten Softwarelizenzen im Microsoft- und Adobe-Umfeld hat in der Praxis gezeigt, dass es keine Beanstandungen der Hersteller gibt, wenn die folgenden Voraussetzungen eingehalten werden:

  • Die Löschung der Lizenzen muss bestätigt werden. Dies erfolgt mittels einer von Ihnen als Lizenzinhaber zu unterzeichnenden Löschungserklärung.
  • Der Hersteller muss ein angemessenes Entgelt erhalten haben. Dies ist immer der Fall, wenn Sie kommerzielle Lizenzen gekauft und alle Raten bezahlt haben.
  • Die Lizenzen müssen erstmalig in der EU oder EWR in Verkehr gebracht worden sein.
    Diese Voraussetzung ist normalerweise immer gegeben, wenn sie in Deutschland gekauft worden ist. Nur bei internationalen Verträgen muss geprüft werden, ob das Verwendungsland in der EU liegt.

Diese Anforderungen sind recht leicht zu erfüllen wodurch dem Verkauf der Lizenzen normalerweise nichts im Wege steht.


Anzeige

Welche VMware-Lizenzen können verkauft werden?

Prinzipiell können alle perpetual-Lizenzen verkauft werden, aber unserer Erfahrung nach besteht die größte Nachfrage bei VSphere Enterprise Plus ab Version 7 und vCenter Standard.

Wie ist der Ablauf, wenn ich meine VMware-Lizenzen an Software ReUse verkaufen möchte?

Am besten ist es, wenn Kunden uns eine Aufstellung Ihrer nicht mehr benötigten Lizenzen schicken. Daraufhin schicken wir Ihnen ein verbindliches Kaufangebot. Für die Details zum Lizenztransfer sollten Interessenten bitte unsere Ankaufsseite zum Thema "VMware Lizenzen verkaufen" besuchen.

Wir empfehlen unseren Kunden, die noch VMware-Lizenzen besitzen, die sie nicht mehr benötigen, diese rasch zu verkaufen, da der Wert zur Zeit wegen der hohen Nachfrage am höchsten ist.


Software ReUse – Ihr Partner für gebrauchte Software Microsoft, Oracle, VMware und Adobe-Lizenzen

Software ReUse ist seit 2011 im Handel gebrauchter Software tätig und somit Vorreiter am europäischen Markt. Tausende Kunden von Software ReUse haben Sie die Vorteile gebrauchter Software bereits kennengelernt und wissen wichtige Punkte wie Kostenersparnis und volle Legalität sicher zu schätzen.

Garantiert legal und verifiziert

Software ReUse  garantiert Kunden einen EU-rechtskonformen Lizenztransfer mit:

  • Offenlegung der Rechtekette (Ersterwerber, Vertragsdaten)
  • Löschungserklärung des Ersterwerbers
  • Lizenzen stammen aus der EU oder EWR

So ist ein sicherer Einsatz in Ihrem Unternehmen garantiert.

Kontakt:

Software ReUse Tauchhammer GmbH
Laudongasse 54/2
1080 Wien /Österreich

Tel. +43 1 997 27 87 10
Web: www.software-reuse.eu
E-Mail: info@software-reuse.eu

Offenlegung: Dies ist ein bezahlter Beitrag von Software ReUse – allerdings halte ich das Thema für brandaktuell, weshalb ich das Interview mit Herrn Stefan Tauchhammer geführt und das Thema als Beitrag in den Blog aufgenommen habe. Insbesondere das Thema EU-rechtskonformer Lizenztransfer wird für Firmenkunden (nicht nur im Bereich Broadcom/VMware) von Interesse sein, da ich hier im Blog ja schon häufiger zu diesem Thema berichtete.

Ähnliche Artikel:
Broadcom beerdigt VMware-Produkte mit Perpetual-Lizenzen – Ende des kostenlosen ESXi-Servers?
Der Fluch der neuen Broadcom/VMware VCF-Lizenzierung in der Praxis
VMware Produktportfolio: Interna der Lizenzierung; und Lenovo ist seit 27. Feb. 2024 raus
Massive Lizenzkostensteigerung: Kopiert Citrix jetzt auch den "Broadcom-Business-Ansatz"?
Neues von Lizenzen für Gebrauchtsoftware: lizengo wieder offline; Gebrauchtsoftware für öffentliche Auftraggeber


Cookies blockieren entzieht uns die Finanzierung: Cookie-Einstellungen

Dieser Beitrag wurde unter Software, Virtualisierung abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

8 Antworten zu Verärgerte Kunden von Broadcom/VMware: Interview mit Stefan Tauchhammer, Geschäftsführer von Software ReUse

  1. Anonym sagt:

    Aus einer VMware Lizenzunterlage aus 2022: "If you install any On-Premises Software, VMware grants you a limited, revocable, non-exclusive, non-transferable, non-sublicensable, object code license to use the On-Premises Software and any accompanying documentation during the Subscription Term …".

    Durch EuGH, Urteil vom 3.7.2012 – C-128/11 (1) mag die Bestimmung "non-transferable" hinfällig sein, allerdings spricht VMware in Bezug auf die eingeräumten Lizenzen eben auch von "revocable" (widerrufbar). Auf welcher Rechtsgrundlage und inwieweit allfällig neue Kunden der Software ReUse Tauchhammer GmbH vor dem Risiko eines Lizenzwiderrufs geschützt sind, ist mir nicht ersichtlich.

    (1) lexetius.com/2012,2612

    • R.S. sagt:

      Naja, die US-Softwarefirmen haben immer noch diverse Punkte in ihren AGB, die nicht deutschem oder EU-Recht entsprechen und dementsprechend in Deutschland und der EU auch ungültig sind.
      Beispielsweise bei Microsoft, das OEM-Lizenzen nicht von der Hardware entbündelt werden dürfen, etc.
      Von einem tatsächlich durchgeführten Lizenzwiderruf habe ich noch bei keinem Hersteller gehört.

    • Olli sagt:

      Das ist typisch: Man kann es ja mal probieren, weil die meisten eben nicht die Rechtslage kennen. Wäre schön wenn jemand der es sich leisten kann mal klagt damit die Firmen gezwungen werden EU Rechts konforme AGB anzugeben.

      • R.S. sagt:

        Die Firmen haben i.d.R. eine Klausel in den AGB, die sagt, das wenn ein Punkt in der AGB nicht geltendem Recht entspricht, die übrigen Klauseln der AGB trotzdem ihre Gültigkeit behalten.

        Und was rechtskonforme AGB angeht:
        Das können ja nicht einmal deutsche Firmen.
        Viele Banken z.B. haben immer wieder mal rechtswidrige Klauseln in den AGB, die dann von den Gerichten kassiert werden.

  2. Stefan Tauchhammer sagt:

    Ich möchte nur das bestätigen, was einige Kommentatoren vorhin korrekterweise geantwortet haben.
    Lizenzbedingungen, die gegen geltendes EU-Recht verstoßen, sind ungültig. Deswegen kann man sie auch getrost ignorieren. Seit dem EUGH-Urteil von 2012 ist keine Zustimmung des Herstellers mehr erforderlich. Sehr wichtig ist allerdings, dass die im Artikel genannten Bedingungen erfüllt werden. Unsere langjährige Praxis im Kontakt mit Herstellern im Audit-Fall hat gezeigt, dass der Verkauf von gebrauchten Softwarelizenzen von den Herstellern akzeptiert wird.

    • Luzifer sagt:

      richtig, wenn man darüber Bescheid weis. Gibt aber leider auch Firmen die dir da ans Bein pissen und als Selbstständiger oder kleine Firma ohne große "Kriegskasse" überlegst du dir das dann zweimal. Den Recht haben und Recht kriegen sind leider immer noch 2 Paar Stiefel!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Hinweis: Bitte beachtet die Regeln zum Kommentieren im Blog (Erstkommentare und Verlinktes landet in der Moderation, gebe ich alle paar Stunden frei, SEO-Posts/SPAM lösche ich rigoros). Kommentare abseits des Themas bitte unter Diskussion.