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Gegner und Fürsprecher blicken gespannt nach Leipzig

Interview von Oktober 2020 nach dem
Urteil des OVG Münster

Vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)  in Leipzig, dem nach Wikipedia „obersten Gericht der Bundesrepublik Deutschland in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art (Verwaltungsgerichtsbarkeit)“, beginnt heute um 13 Uhr die mündliche Verhandlung über den BebauungsplanNr.657 ("Gebiet: Röntgen-Stadion, Jahnplatz und Kirmesplatz in Remscheid-Lennep"), der auf einem 11,5 Hektar großen Gelände die Errichtung eines Designer Outlet-Centers zum Ziel hat. Das DOC soll auf einer als Sondergebiet (SO1) festgesetzten Fläche entstehen. Nach den textlichen Festsetzungen darf auf dieser Fläche "e i n" Designer Outlet Center mit einer Gesamtverkaufsfläche von jedenfalls 12 000 qm und höchstens 20.000 qm errichtet werden. Die Verkaufsflächen sind im Erdgeschoss und zu einem Anteil von 20 Prozent im ersten Obergeschoss zulässig.

Gegen den B-Plan hatte der Lenneper Peter Kolfertz, von Anfang an ein erklärter Gegner des Projektes, weil er sich davon als Anwohner der Brehmstraße gleich neben dem geplanten DOC-Parkhaus durch Verkehrslärm und Abgase beeinträchtigt sieht, vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster geklagt. Und der Senat hatte den Plan am 28. Oktober 2020 für unwirksam erklärt und wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen (Aktenzeichen: 10 D 43/17.NE) – allerdings nicht wegen der Klagegründe von Peter Kolfertz, sondern aus formalen Gründen: Eine Gemeinde dürfe die Zahl der Vorhaben in einem Sondergebiet nicht auf ein einziges Vorhaben beschränken. Infolgedessen könnten auch die Festsetzungen zur Verkaufsfläche keinen Bestand haben, weil die Verkaufsfläche nicht gebietsbezogen beschränkt werden dürfe. Es fehle auch eine Rechtsgrundlage für die Verteilung der Verkaufsflächen zwischen dem Erdgeschoss und dem Obergeschoss.

Dagegen hat die Stadt Remscheid sowie der Investor McArthurGlen vor dem BVerwG  in Leipzig Revision eingelegt, um die Ablehnung des Normenkontrollantrags zu erreichen. Von Seiten der Stadt Remscheid werden Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz und die Rechtsdezernentin Barbara Reul-Nocke heute an der mündlichen Verhandlung teilnehmen. Sollte der Revision stattgegeben werden, wird sich das OVG in Münster erstmals mit den Anträgen von Peter Kolfertz in der Sache selbst näher befassen müssen. Diese "Entscheidung in der Sache" dürfte dann wiederum eine Zeit auf sich warten lassen...

Wenn sich die Münsteraner Richter für ihr formal begründetes Urteil schon im Oktober 2019 geschrieben hätten, wäre es vermutlich anders ausgefallen. Denn damals galt noch die alte Rechtsprechung des BVerwG. Die hatte sich dann dahingehend geändert, dass ein Bebauungsplan nicht mehr einem Outlet-Center allein gewidmet sein darf, sondern nur zweien oder mehr. Dafür wäre im Lenneper Stadion und Umgebung gar kein Platz gewesen, und die Stadt Wuppertal wäre dagegen erst recht Sturm gelaufen. „Kein Wunder also, dass die Praktiker im Gerichtssaal (in Münster) das Urteil als akademisch, wenn nicht gar absurd empfanden“, schrieb der Waterbölles im Oktober 2020 zum Video-Interview mit Burkhard Mast-Weisz und Barbara Reul-Nocke.

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