Feuerstätte im Keller war nicht genehmigt
Vergangene Nacht mussten die Berufsfeuerwehr und die Löscheinheit Hasten zu einer unklaren Verrauchung in der Stockder Straße ausrücken. Passanten hatten auf der Straße Brandgeruch und einen ausgelösten Heimrauchmelder bemerkt und umgehend die Feuerwehr gerufen. Es stellte sich schnell heraus, dass die Ursache der Verrauchung eine nicht genehmigte Feuerstätte im Keller eines Mehrfamilienhauses war. Durch den unsachgemäßen Betrieb der Anlage waren große Mengen Rauch und Kohlenstoffmonoxid ins Frei gelangt und hatten den Keller und Teile des Treppenraumes verraucht. Zwei Bewohner des Hauses wurden durch den Notarzt auf eine Kohlenstoffmonoxid-Vergiftung hin untersucht; glücklicherweise waren sie unverletzt. Nach abschließender Belüftung des Wohnhauses konnten die Bewohner wieder zurück in ihre Wohnungen. Die Feuerwehr weist darauf hin, dass der Betrieb von Feuerstätten durch einen Bezirksschornsteinfeger genehmigt und abgenommen werden muss. Unsachgemäßer Betrieb kann durch das Entweichen von Atemgiften zu einer erheblichen Gefährdung von Menschen führen oder einen Brand verursachen. (aus dem Bericht der Feuerwehr)
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