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Vom Zunftwesen zur Gewerbefreiheit - Schleifer-Monopol (I)

Peter Hasenclever aus Ehringhausen (1716-1794) machte sich als Kaufmann und Unternehmer, namentlich durch die Errichtung von Eisenwerken in Nordamerika und später durch die Förderung der schlesischen Leinenindustrie einen Namen. Teil 1
Der Kampf der „freien" Schmiede und „Fabrikanten", wie sich damals die Unternehmer zu nennen begannen, gegen die zünftischen Bindungen begann mit einem energischen, aber erfolglosen Vorstoß des Johann Hens und seiner Freunde gegen das Schleifermonopol in den Jahren 1727 bis 1734. Mit einigen Unterbrechungen dauerte das Ringen um die Freiheit in Handel und Gewerbe bis 1809. Es führte in der Zeit von 1759 bis 1766 zu einer Entzweiung von Kleinschmieden und „Fabrikanten", wodurch die von Joh. Peter Frohn und seinen Gesinnungsgenossen erstrebte Gründung eines privilegierten „Kleinschmiedehandwerks" vereitelt wurde. Dann wogte der Kampf noch weitere Jahre hin und her und griff sogar nach Solingen über. Nachdem dann im letzten Regierungsjahr des Kurfürsten Karl Theodor (1798) und unter seinem Nachfolger Maximilian Joseph (1801) das Monopol der Sensen- und Stabschleifer durchlöchert worden war, machte Napoleon im Jahre 1809 dem ganzen Zunft- und Privilegienzwang durch einen Federstrich ein Ende.

Keine Bewegung griff derart tief in das gewerbliche und bürgerliche Lebenein wie der fast hundertjährige Kampf um das Schleifermonopol. Nach den Bestimmungen des Privilegs vom Jahre 1600 war den Schleifern des Sensenhandwerks das ausschließliche Recht zur Bearbeitung ihrer Erzeugnisse verliehen worden. Solange das Sensenhandwerk blühte und die vereidigten Schleifer ihr gutes Auskommen fanden, herrschte die schönste Eintracht. Als aber die Sensenbestellungen immer spärlicher wurden, dagegen die andern Schmiede Aufträge in Hülle und Fülle erhielten, behaupteten die Schleifer, auf Grund ihres Privilegs das ausschließliche Recht zum Schleifen und Polieren sämtlicher Werkzeuge zu besitzen. Die Kleinschmiede, die bisher ihre Waren teils selber geschliffen, teils an Solinger Schleifer vergeben hatten, bestritten diese Ansprüche und suchten auf dem Klagewege das Recht des freien Schleifens zu erringen.

Die ersten, die mit den vereidigten Schleifern in Konflikt gerieten, waren die Schmiede Johann Hens im Dahl, Wilhelm Klein in Cronenberg und Peter Thomas in Elberfeld. Diese gehörten nicht zur Bruderschaft der Sensenschmiede. Sie stellten Schuppen, Hacken und Beile her und hatten ihren Hämmern Schleifkotten angegliedert, um ihre Erzeugnisse gleich an Ort und Stelle selber zu schleifen. Am 10. Oktober 1727 beklagten sie sich beim Kurfürsten, dass sie von den Schleifern „beschwert" und in der Verfertigung ihrer Waren wider alles Recht behindert würden. Sie wiesen darauf hin, dass sie schon 50 bis 60 Jahre diese Fabrikation geübt und damit ihr tägliches Brot verdient hätten und baten um landesherrlichen Schutz. Es kam zum Prozess, und der Elberfelder Richter, der auch dem Cronenberger Handwerksgericht vorstand, wurde von der Regierung um ein Gutachten angegangen. Er verwies auf das Privilegium von 1600 sowie auf die Cronenberger Beschlüsse vom 13. Dezember 1706 und vom 7. Februar 1709, nach denen „alles, was unter das Stabwerk sortiert und anderes, was nicht in das verschlossene Handwerk gehört", also auch Schuppen, Hacken und Beile, nur von zünftigen Schleifern geschliffen werden sollten. Darauf entschied der Kurfürst Karl Philipp am 13. April 1728 kurzerhand, „dass Johann Hens und Consorten, die sich als Hammerschmiede auch des Schleifens annehmen wollten, solches strengstens und nachdrücklichst zu inhibiren (verbieten) sei".

Es ist begreiflich, dass dieser Befehl den Betroffenen, nachdem sie mit erheblichen Unkosten ihre Schleifkotten eingerichtet hatten, sehr unbequem war. Sie richteten daher eine ganze Reihe von Bitt- und Beschwerdeschriften an die Düsseldorfer Hofkammer. Darin stellten sie unter anderem die Behauptung auf, „dass das von ihnen gefertigte geringe Werkzeug jedem dazu Lusttragenden zu schmieden, schleifen, kaufen und verkaufen freistünde". Sie fügten Zeugnisse von alten Amtseingesessenen bei, dass von alters her das freie Schleifen der Schuppen, Hacken und Beile üblich gewesen sei und behaupteten, dass neben und über ihren Schleifkotten noch andere vorhanden seien, in denen dieselben Gegenstände außerhalb des Sensenhandwerks geschliffen würden. Ja, sie brachten sogar eine Bescheinigung zahlreicher Sensenschmiede bei, „dass des Schuppen-, Hacken- und Beilenschmiedens und -schleifens in ihrem Privilegium nicht gedacht sei und auch nicht darin gehöre, und dass die Schleifer vereidet seien, ihre Sensen, Sichten und Strohmesser zu schleifen und die andern Waren liegen zu lassen".

Auch die Remscheider Kaufleute, die damals schon erhebliche Mengen von Werkzeugen von den Kleinschmieden übernahmen und nach Belieben schleifen ließen, traten jetzt auf den Plan und fanden die Unterstützung des Bornefelder Richters Wilhelm Bernhard Mülheim. Dieser berief eine Versammlung der „Handels- und Handwerksbrüder", die am 14. Oktober 1728 in der Wirtschaft Johann Wilhelm Heuser in Remscheid tagte und unter dem Vorsitz des Richters über die zu ergreifenden Maßnahmen beriet. Es erschienen Peter Grothaus im Dorf Johannes Frohn, Hasten; Peter Paas (Paß) Peter Ehlis auf Vieringhausen; Johannes Müller, Büchel Johann Wilhelm Eles in der Gerstau Johann Melchers in der Morsbach Johann Böcker zu Buchen; Caspar Schlieper daselbst Johann Busch im Dorf; Friedrich Herbertz und dessen Engel Busch auf Stachelhausen; Sohn Caspar zu Holz und Friedrich Honsberg daselbst; Johannes Herbertz zu Holz; Engel Schlieper im Dorf; Johannes Stockder auf Fürberg sowie Peter Berger, Büchel, Peter Brinck, Hasten, und Clemens Honsberg. Von diesen gehörten verschiedene, wie Johann Müller und Johann Melchers, zur Sensenzunft. Von anderen waren die Väter noch Sensenschmiede gewesen, während sich die Söhne dem Handel oder der Kleinschmiederei zugewandt hatten (Friedrich Herbertz, Johann Frohn).

So bot diese Versammlung ein buntes Bild, und im Lauf der Beratungen kamen sicher die verschiedensten Meinungen zum Ausdruck. Der Kampf zwischen den mittelalterlichen Anschauungen der Handwerksbruderschaften und den neuen, auf Handels- und Gewerbefreiheit hinzielenden Bestrebungen musste hier starken Widerhall finden. Das Ergebnis der Beratungen: „Wenn die Schleifer alles nach dem Buchstaben ihres Privilegs entscheiden wollen, so müssen in der Handwerksordnung außer Sensen, Sichten und Strohmessern auch die anderen Waren genannt sein. Weil aber weiter nichts spezifiziert ausgedrückt, so haben auch die Sichelschmiede in Remscheid und Lüttringhausen ihre eigenen Schleifkotten, wie auch in Wülfrath, Neviges, auch im Amt Elberfeld viele Schleifkotten sind, wo Schuppen, Hacken und Beile und was mehr sein mag, gemacht und nicht auf der Cronenberger vereideten Schleifers Rotten geschliffen werden." Deshalb trat die Versammlung dafür ein, „dass diese Waren von jedem, wo und wie es am besten und bequemsten, selbst oder durch andere geschliffen werden könnten".

Aber auch die Schleifer blieben nicht müßig. Sie wussten sich die Unterstützung von 92 Kleinschmieden zu verschaffen. Diese erblickten in dem Vorgehen des Johann Hens und seiner Freunde eine Gefahr für die Übrigen, weil jene ihre Waren so billig verkaufen könnten, dass andere nicht mit ihnen in Wettbewerb zu treten vermöchten. Wie wir bereits an anderer Stelle sahen, bestand unter den Kleinschmieden eine tiefgehende Spaltung. Die einen hielten noch aus alter Anhänglichkeit zur Sensenzunft, der ihre Väter einst angehört hatten; andere standen auf Seiten der Kaufleute, von denen sie als ihren Abnehmern wirtschaftlich abhängig waren. Es fanden sich sogar unter den Schuppen-, Hacken- und Beilschmieden 17 Leute, die ihren Berufsgenossen in den Rücken fielen und bescheinigten, dass sie ihre Waren allezeit bei den privilegierten Schleifern schleifen ließen, wie sie es von ihren Eltern und Lehrmeistern gesehen hätten.

Johann Hens und seine Freunde setzten allen Widerständen zum Trotz den Kampf fort. Im Jahre 1731 erhielten ihre freiheitlichen Bestrebungen eine kräftige Stütze in dem Remscheider Vorsteher Peter Hasenclever. Er stellte ein Verzeichnis derjenigen Schmiede auf, die ihre Bergische Heimat verlassen hatten und meist ins Märkische abgewandert waren, angeblich, um dem Schleiferzwang zu entgehen. Es lautet wörtlich: „Johannes Engels aufm Losenbüchel und dessen Bruder Hendrich Wilhelm Engels haben ihr Teil am Hammer und Erbgut verkauft und ins Sauerland gezogen; Johann Müller in der Morsbach hat sein Teil am Hammer und Erbgut verkauft und ins Märkische gezogen; Peter Rönschen (Röntgen?) zu Kremenholl, Hof und Hammer verkauft, ins Märkische; Engel Müller auf Ehringhausen, Hof und Hammer verkauft, ins Märkische; Wilhelm Pyper (Pieper) hat sein Teil an Hammer und Mühle verkauft und nach Schweden (!) gezogen; Peter Müller zum Hütze hat sein Erbgut verkauft und ins Märkische gezogen; Lutter Ibach Hof und Hammer verkauft, ins Märkische; Peter Lang auf Feld, Hof und zwei Hämmer verkauft, ins Märkische; Johann Hendrich Sichelschmidt hat seinen Hammer verkauft und vor einem Jahre nach Straßburg gezogen; den 7. März ist ihm ein Stabschmidt mit Namen Johann Arnold Schmidt gefolgt und noch einer ist auf dem Wege gewesen, selben hat man aber auf dem Wege wieder bekommen. Gleich man deren noch viel mehr nötigenfalls ausweisen kann." (Die Engels vom Losenhügel waren die Inhaber der Losenhütte und des Bücheler Hammers im Lobachtal. Müller in der Morsbach war der Erbauer des schönen altbergischen Hauses, das nach seinem letzten Inhaber als Haus Reinshagen und nach seinem sonderbaren Anbau als der „Pulverturm" bezeichnet wird. Und die Pieper waren die Inhaber der Gerstauer Mühle und des danebenliegenden Hammers.)

Diese knappen, geschäftsmäßig klingenden Angaben sprechen für den Kenner der älteren Remscheider Familiengeschichte eine beredte Sprache von den Wechselfällen des Lebens und der Unbeständigkeit des Glücks. Es handelt sich fast durchweg um Vertreter der ältesten und angesehensten Remscheider Geschlechter, die sich etwa 50 Jahre früher nach den Angaben des Lagerbuches vom Jahre 1675 noch eines besonderen Wohlstandes erfreut hatten. Ob ihre Auswanderung einzig und allein durch den Zwang des Zunftwesens veranlasst war, können wir nicht nachprüfen. Soviel steht aber fest, dass zahlreiche Vertreter des Gewerbes, und nicht die schlechtesten, unter dem Druck veralteter Bestimmungen und behördlichen Zwanges zum Teil bei Nacht und Nebel, weil man sie sonst festgehalten hätte, über die Grenze entwichen sind, um in anderen Ländern unter dem Banner der Gewerbefreiheit ihr Glück zu versuchen.

Peter Hasenclever als Führer der Remscheider Kaufleute richtete noch mehrere Eingaben in dieser Angelegenheit nach Düsseldorf. (15. April 1732 und 15. Juli 1732). Er betonte immer wieder, dass Hacken, Beile und Schuppen von Anfang an bis jetzt „außer dem Sensenhandwerk" geschmiedet und geschliffen worden seien. Aber es gelang den vereinten Bemühungen nicht, den Zwang des Schleifermonopols zu brechen. Auch die Berufung des Johann Hens an das Reichskammergericht zu Wetzlar hatte keinen Erfolg. Am 1. März 1734 fiel die Entscheidung durch eine von dem Grafen Schaesberg unterzeichnete Verordnung des Kurfürsten, „dass die Sensen- und Stabschleifer bei privater Schleifung der Stabs- und andern Waren zu handhaben und den Klägern Hens und Consorten, wie auch den Hammerschmieden ein solches zu untersagen sei".

Es trat nun eine Kampfpause ein. Die Kleinschmiede und Kaufleute mussten sich zähneknirschend fügen. Aber im Stillen sind wohl namentlich in entlegenen Hämmern und Rotten immer noch die verschiedensten Waren heimlicherweise geschliffen worden. Am 23. März 1754 wandten sich Vogt und Rat der Sensen- und Stabschleifer wieder klageführend nach Düsseldorf. Sie schrieben: „Nach einem fast 18-jährigen Ruhestand haben. verschiedene Kleinschmiede aus dem Amte Bornefeld sich unterstanden, gegen das rechtskräftige Urteil das Gebot zu übertreten und im Amt Solingen schleifen zu lassen." Die Übeltäter waren: Johann Peter Stockder auf Güldenwerth, Jacob Bertram in Vieringhausen, Arnold Schumacher auf dem Büchel, Johann Böcker auf dem Rath, Friedrich Johann von der Mühlen auf Fürberg, Heinrich Hölter auf dem Juffer (Teschen-Sudberg) und Caspar Honsberg auf Kremenholl. Bald mehrten sich die Übertretungen. Am 17. April 1758 beschwerten sich die Schleifer erneut, dass Waren „schwarz", d. h. ungeschliffen nach Solingen geschickt würden, um dort fertiggestellt zu werden.

Acht Jahre später setzte der Kampf um das Schleifermonopol wieder mit aller Gewalt ein. Es wurde zur Anzeige gebracht, dass Kaufleute außer Landes, besonders im Märkischen, Waren herstellen und in Solingen schleifen ließen. Darauf ließ der Freiherr von Schirp als Obervogt des Sensenhandwerks in den Kirchen bekannt machen, „dass keiner bei Strafe von 25 Goldgulden und Entziehung der Waren sich gelüsten lassen solle, schneidbare Waren wie Sensen, Sichten, Picken, Hellebarden, Hacken, Schuppen, Sägen, Schlittschuhe, Hobeleisen, Feuerstähle, Bügeleisen (!), Beile und sonstige Zimmermannsgerätschaften und wie die Waren Namen haben mögen von niemand anders, denn von denen in solch Handwerk gehörigen Schleifern schleifen zu lassen". (1766). Dagegen erhob sich ein Sturm der Kaufleute, „Fabrikanten" und Kleinschmiede, denen sich auch noch die Solinger Schleifer anschlössen, ein Beweis dafür, dass Werkzeuge in erheblichem Maße nach Solingen vergeben worden waren. Es begann wieder das alte Spiel der Klage- und Gegenschriften, die in der endlosen Wiederholung bekannter Gründe einen ermüdenden Eindruck machen; aber eine Entscheidung wurde nicht gefällt.

Bemerkenswert ist die Behauptung der Remscheider Schleifer, dass sie sich durch die Vergrößerung ihrer Werkstätten dem wachsenden Bedürfnis angepasst hätten. Es würden täglich neue Schleifkotten gebaut, und seitdem die „Fabriken" so stark angewachsen, seien die alten Schleifkotten derart abgeändert, dass ein Rad jetzt vier bis fünf Steine treibe, welches vorher nur einen Stein getrieben habe; es könne jetzt also fünfmal so viel als vorher geschliffen werden. Die Kleinschmiede verfehlten nicht, ebenfalls auf die günstige Entwicklung ihres Handwerks hinzuweisen, wobei sie die Zahl ihrer Genossen in den Ämtern Elberfeld, Beyenburg und Bornefeld auf mehr als 500 schätzten ohne die Knechte und Lehrjungen. Die Kaufleute hoben hervor, dass auch ihre Zahl gewachsen sei, und dass manche von ihnen weite Reisen machten, so dass sie sich sechs bis zehn Monate fern der Heimat befänden. (nach: „Aus der Geschichte der Remscheider und Bergischen Werkzeug- und Eisenindustrie“ von Wilhelm Engels und Paul Legers, erschienen 1928 zum 25jährigen Bestehen des Arbeitgeber-Verbandes der Eisen- und Metallindustrie von Remscheid und Umgebung e. V., 1979 im Verlag Ute Kierdorf als Faksimile­druck neu aufgelegt.)

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