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Grüne lehnen Baugebiet an der Knusthöhe ab

Pressemitteilung der Remscheider Grünen

Zum für die Bezirksvertretung Lennep am 27. Mai vorgesehenen Aufstellungsbeschluss für die Bebauung der Knusthöhe (Bebauungsplan Nr. 680 – Gebiet: Schützenfeld – Wohngebiet südlich der Ringstraße und östlich der Heinrich-Hertz-Straße in Remscheid–Lennep) erklärt Bezirksvertreter Rolf Haumann: „Wir GRÜNE lehnen ein Baugebiet an der Knusthöhe ab. Aus ökologischen Gründen ist eine Wohnbebauung an dieser Stelle für uns nicht vertretbar. Die Knusthöhe liegt im Einzugsgebiet der Herbringhauser Talsperre und ist damit besonders schützenswert. Neben den offenen Fragen zum Wasserschutz rechnen wir auch ohne ein zusätzliches Baugebiet an dieser Stelle mit steigenden Belastungen durch den Verkehr. Neben den bereits bestehenden Problemen im Bereich der Autobahnauffahrt und dem Kundenverkehr der angrenzenden Fachmärkte, wird insbesondere das geplante DOC für zusätzliches Verkehrsaufkommen entlang der Ringstraße sorgen. Ein Neubaugebiet mit Blick auf eine Lärmschutzwand erscheint uns auch aus Nachfragesicht wenig attraktiv.“

„Angesichts der nach wie vor enormen Wohnungsleerstände in unserer Stadt, bleibt es für uns unverständlich, warum hier zusätzlicher Wohnraum auf der grünen Wiese erschlossen werden soll. Die Beispiele Eisernstein, Düppelstraße oder das Baugebiet am ehemaligen Lenneper Krankenhaus zeigen, dass Lösungen im Bestand nicht nur möglich, sondern auch mit vergleichbarem Aufwand zu realisieren sind. Durch Umbau, aber auch den Abriss und Neubau von Gebäuden schaffen wir nicht nur zeitgemäßen und nachfragegerechten Wohnraum, wir werten gleichzeitig die gewachsenen Quartiere in unserer Stadt auf. Dies führt zu einer Neubelebung im Innenbereich und schützt die wichtigen Naturräume und Agrarflächen in unseren Außenbereichen. Neben den genannten Neubaugebieten zeigen dies auch die wirklich hoffnungsvoll stimmenden Entwicklungen am Honsberg. Wir fordern die Verwaltung auf, ihre sehr begrenzten Planungskapazitäten im Sinne einer nachhaltigen Wohnraumentwicklung, auf solche Bestandslösungen zu konzentrieren und dabei insbesondere die städtische GEWAG und deren Leerstände mit einzubeziehen“, ergänzt David Schichel, stellvertretender Fraktionssprecher.

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Lothar Kaiser am :

Man werde wohl nicht umhinkönnen, der Nachfrage nach Wohnungsbau auf der Knusthöhe zu entsprechen, sagte heute im Bauzuschuss Jürgen Kucharczyk (SPD) und fragte den Technischen Beigeordneten Peter Heinze, on die Verwaltung auch an Mietwohnungsbau denke. „Dafür ist es noch zu früh“, war dessen Antwort. Der jetzige Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan schreibe noch keine Einzelheiten fest. Von der W.i.R. kam die Frage, ob es Schule machen solle, einen Bebauungsplan für städtische Grundstücke aufzulegen. An der Kunsthöhe sei das jedenfalls der Fall; die eigentlich vorgesehene Baufläche sei doppelt so groß. Peter Heinze: Da es sich um ein städtische Grundstück handele, könne die Fläche schneller entwickelt werden. Allerdings werde bei den Planungen auf den Gewässerschutz Rücksicht genommen. Die Verwaltungsvorlage wurde bei drei Nein-Stimmen angenommen.

Bettina Stamm, Ratsmitglied (echt.Remscheid) am :

Anfrage zur Sitzung des Rates der Stadt Remscheid am 25. Februar: Die Dürreereignisse der letzten Jahre haben unseren Landschaftswasserhaushalt hart getroffen und lassen eine noch höhere Schutzbedürftigkeit gerade auch von Gebieten zur Trinkwassergewinnung erkennen. „Wir halten an den Plänen für die Knusthöhe fest“, so wurde in der Presse Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz zitiert. Der Sonderbeilage des Amtsblatts Nr. 7 der Bezirksregierung von heute, 18. Februar 2021, ist folgendes zu entnehmen: „Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung ist beabsichtigt, ein Wasserschutzgebiet festzusetzen, um die Gewässer im Einzugsgebiet der Herbringhauser Talsperre einschließlich ihrer Beileitungen vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Zur Sicherung des hiermit verfolgten Zwecks werden vorläufige Verbote, Beschränkungen und Duldungspflichten angeordnet.“ Unter "Anlage" findet sich eine Auflistung von Genehmigungstatbeständen (G) und Verbotstatbeständen (V). Das betroffene Gebiet befindet sich in der Schutzzone II. Unter diesem Gesichtspunkt ist es absolut unverständlich, dass diese Bereiche beansprucht werden sollen. Die geplante Bebauung in der Wasserschutzzone II reduziert durch die einhergehende Versiegelung faktisch die Größe des Einzugsbereichs der Gewinnungsanlage. In diesem Zusammenhang bitten wir um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen: Wird trotz der Festsetzung als Wasserschutzgebiet, weiterhin an den Wohnbebauungsplänen Knusthöhe festgehalten? Wenn ja, welche Auswirkungen hat dies auf die aktuellen Planungen? Remscheid hat im Vergleich zu anderen Städte, eine hohe Leerstandsquote zu verzeichnen. Wie lassen sich die Planungen vor diesem Hintergrund, und mit Blick auf die in der gemeinsamen Gestaltungsvereinbarung von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP formulierten Ziele einer „nachhaltigen und bedarfsgerechten Wohnraumentwicklung im Bestand“ sowie der Feststellung: „Grund und Boden sind unentbehrlich und nicht vermehrbar“, vereinbaren?

Chronist am :

Der Bebauungsplan für die Knusthöhe soll auf der planungsrechtlichen Grundlage des seit dem 23.10.2010 rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Remscheid betrieben werden, hat die Verwaltung Bettina Stamm (echt.Remscheid) auf ihre Anfrage hin mitgeteilt. Der FNP stelle die gesamte Fläche zwischen der bestehenden Siedlung Knusthöhe, der Ringstraße und der Albert-Schmidt-Allee als Wohnbaufläche dar. Wegen der Nähe zur Herbringhauser Talsperre bestehe zwar ein Genehmigungsvorbehalt für die Zone II. Es fehle aber „eine analoge Regelung in Form eines Genehmigungsvorbehalts für die dazugehörigen Erschließungsstraßen, der in der derzeitigen Fassung einen Verbotstatbestand für die Zone II vorsieht. Diese Regelung wurde aber ausweislich in einem Schreiben der Bezirksregierung vom 10. Januar 2019 auf der Grundlage eines Erörterungstermins vom 16. Oktober 2018 mit dem Wupperverband und den betroffenen Trägern öffentlicher Belange so abgestimmt und festgelegt. Einen entsprechenden Genehmigungsvorbehalt für die Erschließungsstraße wird die Bezirksregierung daher entsprechend der Absprache und nach nochmaliger Eingabe der Stadt Remscheid noch nachträglich aufnehmen.“ Bei dem fehlenden Genehmigungsvorbehalt für die –hierfür zwingend erforderlichen – Erschließungsstraßen handele es sich lediglich um ein redaktionelles Versehen der Bezirksregierung, das kein erneutes förmliches Verfahren erforderlich macht. Nach Änderung der vorläufigen Anordnung werde diese dann erneut im Amtsblatt veröffentlicht werden. An den Planungen zum BP 680 soll festgehalten werden. „Im Rahmen des … geplanten Bebauungsplans Nr. 680 Gebiet: Schützenfeld – Wohngebiet südlich der Ringstraße und östlich der Heinrich-Hertz-Straße in Lennep sind regelkonform Umweltgutachten, wie Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzgutachten, Klimacheck und Entwässerungsgutachten standartmäßig gutachterlich zu bearbeiten.“ Es werde eine enge gutachterliche Begleitung des Planverfahrens in wasserrechtlichen Fragen geben. Die Gestaltungsvereinbarungen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur nachhaltigen und bedarfsgerechten Wohnraumentwicklung im Bestand würden weiterhin favorisiert und auch betrieben, so wie Verwaltung weiter, z.B. mit der Wiedernutzbarmachung von brachgefallenen Flächen (z.B. Bebauungsplan 678 an der Düppelstraße) und vor allem in der sozialen Wohnraumförderung, die federführend vom Fachdienst Soziales und Wohnen begleitet werde. Um eine bedarfsorientierte Wohnungsentwicklung z.B. auf dem Sektor des Geschosswohnungsbaus, der Wohnbedürfnisse bestimmter Bevölkerungsgruppen, der Eigentumsbildung über Erbbaurechte realisieren zu können, sei eine weitere planerische Auseinandersetzung mit dem Bebauungsplan Nr. 680 Gebiet: Schützenfeld – Wohngebiet südlich der Ringstraße und östlich der Heinrich-Hertz-Straße erforderlich.

Peter Maar am :

Ergänzend zur Anfrage/Stellungnahme von Frau Stamm folgende Information: Die Wasserschutzzone 2 der Herbringhauser Talsperre, in der das geplante Baugebiet an der Ringstraße liegt, wird von der Bezirksregierung wie folgt definiert: "Die Zone 2 umfasst im Wesentlichen die oberirdischen Zuflüsse und deren Quellbereiche. Die Zone 2 soll den Schutz der Stauräume der (Herbringhauser-)Talsperre und der ihnen zufließenden Gewässer vor Beeinträchtigungen gewährleisten, die von menschlichen Tätigkeiten und Einrichtungen ausgehen."

Norbert Landen am :

Da kann und muss man den Grünen vollumfänglich zustimmen. Die Bebauung Knusthöhe muss unbedingt verhindert werden.

Bettina Stamm (echt.Remscheid) am :

Wasserschutzgebiete sollen die Wasserressourcen schützen. Für das geplante Baugebiet Knusthöhe ist mit vorläufiger Anordnung zur Wasserschutzgebietsausweisung die Schutzzone von der Kategorie 3 auf 2 hochgestuft und festgesetzt worden. Diese soll: „..den Schutz der Stauräume der (Herbringhauser-)Talsperre und der ihnen zufließenden Gewässer vor Beeinträchtigungen gewährleisten, die von menschlichen Tätigkeiten und Einrichtungen ausgehen." Das betrifft nicht nur die Abgrenzung des Schutzgebietes und der Zonen, sondern auch die Fortschreibung des Katalogs der Gebote und Verbote in dieser Verordnung. Der höheren Schutzbedürftigkeit wird mit der Fortschreibung des Katalogs auf den Gebieten zur Trinkwassergewinnung Rechnung getragen. Dass, sich die Verwaltung auf den „Schutzstatus“ des in 2010 beschlossenen Flächennutzungsplans beruft, um die Fortschreibung der Ge- und Verbote in der Verordnung zu ändern um auch weiterhin die Bereiche in einer Schutzzone der Kategorie 2 beanspruchen zu können, steht im Widerspruch zu der im Hauptausschuss am 20.05.2021 verabschiedeten und fraktionsübergreifenden Forderung, nach einem umfassen Umwelt- und Gewässerschutz. Folgerichtig ist zum Schutz der Herbringhauser Talsperre die Wohnbauplanung an der Knusthöhe einzustellen, und im Rahmen der nächsten Änderung des Flächennutzungsplanes die Wohnbauflächenausweisung zurückzunehmen. (Begründung des Rücknahmeantrag zur nächsten Ratssitzung)

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