Skip to content

Corona: Bei Epidemie müssen Räte nicht tagen

Pressemitteilung des SPD-Landtagsabgeordneten Sven Wolf

„Das Parlament arbeitet in der Krise konstruktiv – das haben die gestrigen Gespräche der Fraktionsvorsitzenden sowie die heutigen Beratungen in den Ausschüssen und im Plenum gezeigt, bei denen ich auch dabei sein durfte. Der Landtag und wir Abgeordneten erfüllen damit unseren Verfassungsauftrag. Wir haben die gravierenden Problempunkte des Gesetzentwurfs aufgezeigt und erreichen können, dass die verfassungswidrigen und die ungeeigneten Regelungen fallengelassen oder geändert wurden. Mit dem Ergebnis bin ich sehr zufrieden“, berichtet der Landtagsabgeordnete für Remscheid und Radevormwald, Sven Wolf, aus Düsseldorf.

Dass eine epidemische Lage bestehe, könne nur der Landtag feststellen, betont der Abgeordnete. Das Gesetz solle zudem zunächst immer nur mit einer Frist von zwei Monaten gelten, nach deren Ablauf stets vom Parlament neu festgestellt werden muss, ob eine Verlängerung erforderlich ist. Darüber hinaus solle das gesamte Gesetz bis zum 31. März 2021 befristet sein und darüber hinaus keine Gültigkeit besitzen. „Mir ist wichtig, dass das Gesetz verfassungskonform ist. Auch im Schulbereich brauchen wir rechtssichere Regelungen. Dafür ist es erforderlich, dass Änderungen der Prüfungsverfahren an den Schulen per Gesetz geregelt werden und nicht nur per Verordnung. Die ursprünglich von der Landeregierung geplante Zwangsarbeit von Ärztinnen und Ärzten und pflegerischem Personal wiedersprach den Grundsätzen unseres Grundgesetzes. Zudem brauchen wir gerade im Gesundheitsbereich in einer Krise hochmotivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Da kann man nur auf Freiwilligkeit setzen. Die Corona- Krise hat gezeigt, dass wir sehr viele Beschäftigte haben, die mit vollem Einsatz dabei sind und sehr viele Engagierte, die Hilfe anbieten. Ich bin sicher, dass sich viele in ein Freiwilligenregister eintragen lassen werden. Wir werden ihnen nicht drohen.“

Entscheidende Verbesserungen seien auch für die Städte und Gemeinden erreicht worden. Jetzt gebe es vor Ort Rechtssicherheit: „Die Räte in Remscheid und Radevormwald müssen während einer Pandemie nicht tagen, sondern die örtlichen Hauptausschüsse treffen Entscheidungen, wenn diese dringend notwendig sind. Damit können Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz und Bürgermeister Johannes Mans in dringenden Fällen die politischen Vertreter einbinden und entscheiden lassen. Beide habe ich heute Morgen bereits telefonisch über die Ergebnisse informiert. Den Dank für diese kluge und praktische Lösung habe ich direkt mit in die Plenarsitzung genommen. Auch zur Haushaltslage wird es Lösungen geben. Auf unser Drängen wurde der Kostenausgleich, die sogenannte Konnexität, für die Kommunen ins Gesetz aufgenommen. Ferner werden wir nun in einem nächsten Schritt über die Lockerung von haushaltsrechtlichen Vorgaben reden. Die Fraktionsvorsitzenden im Landtag haben eine Absprache getroffen, dass Regelungen zu den Kommunalfinanzen in einem separaten Gesetz angemessen angepasst werden sollen.“

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Sven Wolf (/MdL, SPD) am :

Im Laufe des heutigen Tages hat es nochmals Beratungen und Änderungen gegeben. Inhaltlich wurde zwischen den demokratischen Fraktionen nochmals klargestellt, dass im Fall einer epidemischer Lage in Nordrhein-Westfalen die Delegation von Entscheidungen auf den Hauptausschuss vorab durch eine 2/3 Mehrheit des Rates bestätigt werden muss. Die Stimmabgaben erfolgen in Textform. Damit ist nunmehr auch klargestellt: Der Rat muss nicht mehr in einer Epidemie zu einer Präsenzsitzung zusammenkommen. Vorab haben aber alle Ratsmitglieder die Möglichkeit, ihre Stimme zur Delegation auf den Hauptausschuss abzugeben. Heute wurden alle zwischen den demokratischen Fraktionen vereinbarten Änderungen im Gesetz angenommen. Das Gesetz ist also nicht mehr das, was es vorher einmal war. Das nunmehr geänderte Gesetz soll aber erst am Dienstag endgültig beschlossen werden. Denn eine weitere Fraktion beantragte nach § 78 unserer Geschäftsordnung eine dritte Lesung. Nach dieser Lesung kann das Gesetz in Kraft treten.

Johann Max Franzen am :

Sehr geehrter Herr Wolf. Ich habe mir Ihren Artikel "Corona: Bei Epidemie müssen Räte nicht tagen" und Ihren anschließenden Kommentar vom Donnerstag, den 9. April 2020 mehrmals durchlesen müssen. Ich glaube, ich habe es in meiner einfachen Denkweise nicht verstanden, was Sie mitteilen wollten. Vielleicht liegt es an mir und meiner mangelnden Schulbildung, denn ich bin 1950 in einer Volksschule in S-H eingeschult worden und meine Eltern konnten das Schulgeld für eine weitergehende Schule für den 3. Sohn nicht aufbringen. Das Sie und der Landtag insgesamt sehr mit dem Ergebnis zufrieden sind, dass einige verfassungswidrigen Regelungen endlich abgeändert wurden, habe ich verstanden. Hatte der Landtag etwa gesetzwidrige Regelungen in der Vergangenheit verabschiedet? Da bin ich aber froh, dass es durch ein Gesetz abgeändert wird.

Heinz Wäscher am :

Das Internet ermöglicht es einem ja bequem von Zuhause aus dem Geschehen im Landtag von NRW folgen zu können: https://youtu.be/pre4NXLnijU Den Redebeitrag von Herrn Wagner, der begründet, warum es eine dritte Lesung geben soll, sollte man aber auch gehört haben, um einige Dinge besser verstehen zu können: https://youtu.be/bCgUMo7-Nz8?t=2

Bettina Stamm am :

Ich habe mir die Videoempfehlung zum Thema 3. Lesung von Herrn Wäscher angesehen, und im Anschluss daran die Aufzeichnung aus dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der zwei Stunden vor der besagten Plenarsitzung im Landtag tagte. In dieser Sitzung sollte über den Änderungsantrag zum angeführten Gesetzesentwurf abgestimmt werden, der den Ausschussmitgliedern zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht vorlag. Zitat der Vorsitzenden: „Sollen wir unterbrechen bis der Antrag da ist? Formell sollten wir nicht abstimmen über einen Antrag der noch gar nicht da ist“ und „wir sollten solange warten bis der Antrag verteilt wird.“ (https://www.landtag.nrw.de/home/aktuelles-presse/parlaments-tv/video.html?id=1110120). Eigentlich unglaublich. Mit dieser Verfahrensweise haben sich die demokratischen Parteien einen echten Bärendienst erwiesen. Wie man damit noch zufrieden sein kann ist mir allerdings ein Rätsel.

Bettina Stamm am :

Ich habe Fragen zu den Ausführungen von Herrn Wolf. Ist mit Hauptausschuss der Haupt- und Finanzausschuss gemeint? Finden die Sitzungen aller anderen Gremien statt, oder geht es nur um die Sitzungen des Rates? Sind Besucher und Pressevertreter zu den Sitzungen gestattet? Was ist mit Eingaben oder Einwohnerfragen von Bürgern? Sollten nicht gerade in Krisenzeiten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um einen regulären Politikbetrieb gewährleisten zu können? Jeder Lebensmitteldiscounter versucht seinen Laden unter den gegebenen Umständen zum Wohle der Bevölkerung aufrecht zu erhalten. Warum gilt das nicht für die Politik? Warum werden für die Ratssitzungen nicht die Räumlichkeiten genutzt die wegen der Krise nicht genutzt werden dürfen (Kino, Lindenhof, Theater, Turnhallen, Aulen, Forum Hackenberg, etc.) und der komplette Rat der Stadt, unter Einhaltung der Abstandsregeln, tagen kann? Darum geht es doch im Grunde oder?

Sven Wolf am :

Sehr geehrte Frau Stamm, vielen Dank für Ihre Fragen, die ich nachfolgend gerne beantworte:   Ist der Haupt- und Finanzausschuss gemeint? Ja, gemäß § 60 GO NRW ist der Hauptausschuss befugt Entscheidungen für den Rat zu treffen. In Remscheid ist für diese Funktion der Haupt- und Finanzausschuss eingerichtet worden, hier sind alle Fraktionen und Gruppen mit Mitgliedern vertreten und der Ausschuss bildet die Mehrheitsverhältnisse des Rates ab. Finden die Sitzungen aller anderen Gremien statt, oder geht es nur um die Sitzungen des Rates? Dies liegt in der Entscheidung der jeweiligen Vorsitzenden der Ausschüsse oder Bezirksvertretungen. Sind Besucher und Pressevertreter zu den Sitzungen gestattet? Ja, Sitzungen finden öffentlich statt, daran soll sich ausdrücklich nach dem Wunsch des Gesetzgebers nichts ändern. Dabei sind natürlich, wie derzeit überall, die Abstandsregeln einzuhalten. Ähnlich verfahren etwa die Gerichte in NRW, denn auch dort muss - in den meisten Fällen - öffentlich verhandelt werden.  Was ist mit Eingaben oder Einwohnerfragen von Bürgern? Eingaben an den Rat über den Beschwerdeausschuss sind nicht betroffen. Einwohneranfragen sind aktuell nur in den Sitzungen des Rates und den Bezirksvertretungen vorgesehen. Ich wäre dafür, vor Ort zu diskutieren, durch eine einfache Ergänzung der Hauptsatzung Fragen auch im Hauptausschuss zu ermöglichen, falls dieser anstelle des gesamten Rates tagt.  Selbstverständlich sollte gerade in Krisenzeiten alles gemacht werden, um einen regulären Politikbetrieb zu gewährleisten! Deshalb tagen der Landtag und auch der Deutsche Bundestag weiter. Inzwischen werden unsere Sondersitzungen sogar fast immer im WDR live übertragen und sind im Livestream des Landtags zu sehen.  Als SPD-Landtagsfraktion haben wir uns daher dafür eingesetzt, auch vor Ort in Räten und Kreistagen den politischen Betrieb zu ermöglichen. Der Vorschlag der Landesregierung sah ein schriftliches Umlaufverfahren vor. Das hätte keine öffentlichen Debatten oder Diskussion bedeutet, sondern jedes Mitglied des Rates hätte seine Stimme einzeln  abgegeben. Die Stadt hätte anschließend nur das Ergebnis verkünden können. Die aktuelle Änderung - den Hauptausschuss zu beauftragen - ist deutlich besser. Dort kann öffentlich diskutiert und beraten werden, so wie sie dies bereits kennen. Das halte ich für eine deutliche klügere Lösung.  Sollten Ratssitzungen mit allen Mitgliedern derzeit erfolgen, sollten  selbstverständlich ausreichend große Räume genutzt werden, um entsprechende Abstände einzuhalten. Genau in diese Richtung wurde bisher hier vor Ort beraten. 

Bettina Stamm am :

Theorie und Praxis! Nun tagt der Haupt- und Finanzausschuss anstelle des Rates; meine Einwohnerfrage zum Thema Betriebs- und Folgekosten Friedrich-Ebert-Platz wurde jedoch in die nächste Ratssitzung verschoben.

Eija Tirkkonen am :

Sehr geehrter Herr Wolf(SPD), in Ihrem Leserbrief wollten Sie dafür einsetzen, dass "Einwohnerfragen auch im Haupausschuss gestellt werden können, falls der Rat nicht tagt." Dafür wäre nur "eine einfache Ergänzung der Hauptsatzung" erforderlich. In dem darauffolgenden Finanz- und Hauptausschuss hatten Sie bedauerlicherweise KEINEN entsprechenden Antrag gestellt!(Warum nicht?) Vielmehr wurde mit einem Handstreich der Vorschlag des Oberbürgermeisters (SPD) angenommen, die Satzung dahingehend zu ändern, dass die Mandatsträger auch dann Sitzungsgelder erhalten, wenn keine Sitzungen stattfinden! Systemrelevanz und begründete Dringlichkeit war eigentlich geboten, damit die Ausnahmeregelungen auf der Grundlage der Corona-Pandemie angewandt werden durften. Nun ist Egoismus systemrelevant und Bürgerbeteiligung toxisch.

Ursula Wilms am :

Sehr geehrter Herr Wolf, den Kommentaren ist zu entnehmen, dass nicht alle Bürgerinnen und Bürger Ihre Zufriedenheit mit dem Gesetzentwurf und den von einigen Parteien herbeigeführten Änderungen teilen. Dazu gibt es auch meiner Ansicht nach keinen Anlass. Damit sich jeder ein Bild von dem Gesetzentwurf machen kann, wäre es auch erforderlich gewesen, die Stelle, wo er zu finden ist, zu benennen. Das möchte ich hiermit nachholen: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-8920.pdf Ich halte es für durchaus bedenklich, dass damit auch Grundrechte außer Kraft gesetzt werden, § 16, 17. Doch auch die anderen Maßnahmen sind lesenswert. Ich fordere hiermit alle Leserinnen und Leser des Waterbölles auf, dies zu tun. Unsere Grundrechte und unsere Demokratie sind hohe Güter, die wir uns erworben haben, und die wir bewahren müssen. Dazu gehört auch die Meinungsfreiheit. Doch aktuell werden Ärzte, die den Sachverhalt anders sehen, und verantwortungsvoll aufklären wollen, mundtot gemacht. Videos werden gelöscht, Homepages gesperrt - ein eklatanter Angriff auf die Meinungsfreiheit. Andere Lösungsansätze werden nicht einmal mehr diskutiert, obwohl sie durchaus zielführend sein können. Für alle, die ihrem Unmut über die aktuelle Vorgehensweise Ausdruck verleihen wollen, verweise ich auf die Seite https://www.nichtohneuns.de/ Hier findet man Hinweise auf Möglichkeiten des demokratischen Widerstandes, selbstverständlich unter Beachtung aller erlassenen Corona-Maßnahmen.

Sven Wiertz am :

Sehr geehrte Frau Wilms, um sich ein vollständiges Bild vom Gesetzgebungsverfahren zu machen, kann es nicht ausreichen, auf den ursprünglichen Gesetzentwurf der Landesregierung zu verweisen. Die Ergebnisse der Verhandlungen zwischen der Landesregierung, den Regierungsfraktionen von CDU und FDP sowie den Opposition von SPD und Grünen finden sich in zwei Änderungsanträgen wieder, aus denen u.a. hervorgeht, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf grundlegend verändert wurde. Eine Zwangsverpflichtung von medizinischen Personal ist damit nicht mehr Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens. Alle relevanten Informationen finden Sie unter: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_II/II.2/Suche/Landtagsdokumentation_ALWP/Suchergebnisse_Ladok.jsp?&wp=17&view=berver&w=native%28%27%28+%28vtyp+%3D+%27%271%27%27%29+AND+%28reihnr+%3D+%27%270100%27%27%29+%29+AND+%28+%28nummer%2Cgn+phrase+like+%27%271706448%2F0100%27%27%29+and+%28ev+%3D+%27%27g%27%27%29+%29+%27%29.

Ursula Wilms am :

Sehr geehrter Herr Wiertz, Sie haben recht, umfassende Information ist wichtig. Leider führt der von Ihnen angegebene Link aber zu einer Diskussion aus 2018. Daher möchte ich die Links zu den Veränderungsanträgen hier richtig stellen: https://fdp.fraktion.nrw/sites/default/files/uploads/2020/04/09/mmd17-8969.pdf /landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-8977.pdf Besonders enttäuschend ist auch, dass vier Parteien des Landtages offensichtlich dazu bereit waren, über einen Antrag abzustimmen, der noch gar nicht in schriftlicher Form vorlag, wie der Beitrag von Frau Stamm zeigt. Wichtig wäre es darüber hinaus ja auch, eine Grundlage zu benennen, auf welcher Basis der Landtag die unter 1a benannte Voraussetzung feststellt, d. h. welche Berater hier zu Rate gezogen werden sollen. Ich wiederhole meine Sorge um die Grundrechte und bitte alle Parteien und BürgerInnen auch und gerade in diesen Zeiten, ein besonderes Augenmerk darauf zu haben.

Manfred Reiff am :

@ Frau Bettina Stamm, 10.04.2020 um 14:23 Uhr: Ja, Frau Stamm! Der Ausschuss hies viele Jahre einfach nur "Hauptausschuss", wurde aber vor einigen Jahren in "Haupt- und Finanzausschuss" umbenannt - abgekürzt "HuF". An Hand der geltenden Geschäftsordnung, die Sie auf der städtischen Seite finden können (Link: https://remscheid.de/rathaus-und-politik/ortsrecht/allgemeine-verwaltung/146380100000085516.php ), ist nicht zu erkennen, ob er bereits bei Inkrafttreten der GeschO am 18.02.2009 oder erst mit einer der in der Fußzeile genannten Änderungen umbenannt wurde. Mit den Bezeichnungen, Frau Stamm, ist es wie mit denen der städtischen Organisationseinheiten. Sie hießen viele Jahre schlicht "Ämter" und wurden danach mehrmals umbenannt. Aktuell werden sie "Fachbereiche" genannt. Dennoch werden Sie - auch von städtischen Bediensteten - oft noch die alten Bezeichnungen hören. Diese sind m.E. wesentlich einprägsamer als die heutigen sich manchmal bombastisch anhörenden Bezeichnungen.Ich sage dazu nur: "Namen sind wie Schall und Rauch!" Wichtiger sind die dort produzierten Ergebnisse!

Johann Max Franzen am :

Ich habe mir über die trostlosen Feiertage die Beiträge nochmal durchgelesen. Manche mußte ich öfters lesen, um den Inhalt zu verstehen. Vor allem die Ausführungen von Frau Stamm und Herrn Wolf, die so widersprüchlich sind. Dann kam noch der Artikel in der BM vom 11. April 2020 dazu: "Landtag vertagt Abstimmung zum Epidemie-Gesetz" mit dem Satz I...I Der ermöglicht der Landesregierung im Fall einer Verschärfung der Corona-Krise besondere Durchgriffsrechte. Und wenn ich mir den § 16 dieses Gesetzentwurfs durchlese, wird mir ganz mulmig in der Magengegend. Es können die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit und die Freiheit der Person eingeschänkt werden. Auch haben die Rechtsbehelfe gegen Manahmen und Anordnungen nach diesem Gesetz haben keine aufschiebende Wirkung. Zuwiderhandlungen dieser Anordnungen können mit einer Geldbuße bis 500.000€ geahndet werden. Da wird mir Angst und Bange. Da dieses Gesetz zeitlich nicht begrenzt ist, hoffe ich, dass die Maßnahmen, bedingt durch die Corona-Krise, nur bis zum 31. März 2021 begrenzt werden. Alles andere erinnert mich zu sehr an die Ermächtigungsgesetze der Nazis von 1933.

Sven Wolf (MdL, SPD) am :

Diese Woche wird geprägt von den Diskussionen über mögliche Änderungen der alltäglichen Einschränkungen. Inzwischen liegen zwei Empfehlungen von Experten vor. Die aktuellen Einschränkungen treffen uns alle und täglich. Sie greifen teilweise tief in unsere Grundrechte ein, aber sie werden größtenteils akzeptiert und eingehalten. Diese Einschränkungen dürfen aber nur auf Zeit gelten. Weiterhin erreichen mich viele Anfragen dazu, besonders zum Schulunterricht, der Kinderbetreuung oder der Situation in Alten- und Pflegeheimen. In allen Vorschlägen kommt mir aber die Rolle der Städte und Gemeinden zu kurz. Denn gerade hier vor Ort in Remscheid und Radevormwald wird Unglaubliches geleistet, damit unser Leben normal funktioniert und der Virus sich nicht weiter ausbreitet. Die Ausarbeitung der Leopoldina ist im Vergleich zum Papier des Expertenrates Corona der Landesregierung NRW deutlich differenzierter. Die Entscheidungen über die Schritte zur Rückkehr zur Normalität werden nicht leicht, denn wie immer gibt es Zielkonflikte. Die Leopoldina rät dringend, diese an Gerechtigkeit und Solidarität auszurichten. Außerdem muss es klare und verständliche Entscheidungen geben, die gut vermittelt werden. Das NRW-Papier warnt davor, dass auch manche Lockerung erst erlaubt und später wieder kassiert werden könnte. Für eine solches Hin- und Her gäbe es aber vermutlich wenig Verständnis. Der soziale Aspekt der Krise darf nicht vergessen werden. Wir dürfen nicht vergessen, dass die psychischen und finanziellen Folgen der Krise sozial sehr ungleich verteilt sind. Denn nicht alle Berufe lassen sich von zuhause erledigen. Das teilt unsere Gesellschaft derzeit stark. Die Pandemie darf nicht dazu führen, dass am Ende die finanzielle und soziale Spaltung unserer Gesellschaft größer wird, weil die einen mit sicherem Job und gleichem Einkommen im Homeoffice sitzen und die anderen mit weniger Geld durch Kurzarbeit oder Kündigung kaum über die Runden kommen.

Johann Max Franzen am :

Sehr geehrter Herr Wolf, in meinen vorigen Kommentaren zu den eingeleiteten Maßnahmen zu der Crorona-Krise, habe ich hingewiesen, dass ich als "einfacher, nicht studierter Bürger" den Sinn der Kommentare von Ihnen und der Frau Stamm schwer verstehen kann. Das ist zu bürokratisch. Das ist nicht die Sprache eines Sozialdemokraten. Vielleicht bin ich mit 76 Jahren zu alt oder zu blöd. Was wollten Sie mit ihren heutigen Kommentar mitteilen? Was war da neu? Nichts, für mich predigen das Fernsehen, Radio und die Zeitungen seit Wochen immer das gleiche vor. Sehr geehrter Herr Wolf, denken Sie daran, im Herbst sind hier Kommunalwahlen, scheiben und reden Sie bitte so, dass der einfache Remscheider es versteht. Ich bitte um Entschuldigung, aber das mußte mal raus. Jetzt bin ich meinen Frust los.

Fraktion der Linken im Rat der Stadt Remscheid am :

Vorgestern hat der Landtag NRW eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite festgestellt und das sogenannte Epidemie-Gesetz verabschiedet. Das Gesetz erlaubt es u. a. dem Rat der Stadt Remscheid, seine Geschäfte abschließend an den Hauptausschuss zu übertragen. Fritz Beinersdorf bewertet diese Möglichkeit wie folgt: „Eine Übertragung an den Hauptausschuss wird unter anderem mit Sicherheitsaspekten für die Ratsmitglieder begründet. Allerdings ist nach meiner Meinung eine Sitzung des Hauptausschusses mit wenigen Mitgliedern des Haupt und Finanzausschusses im Ratssaal genauso riskant, wie eine Sitzung des Rates in größeren Räumlichkeiten wie z.B. dem Vaßbendersaal.“ Für DIE LINKE im Rat spricht auch ein weiteres Argument gegen eine Beratung allein im Hauptausschuss. In den Fraktionen gibt es unterschiedliche Haltungen zu bestimmten Sachfragen. „Diese Stimmen können aber bei Verhandlung im Hauptausschuss nicht abgebildet werden. Gerade die bisherigen Diskussionen in Bezirksvertretungs- und Ratssitzungen haben gezeigt, dass es unter anderem bei der Frage der verkaufsoffenen Sonntage in den Fraktionen unterschiedliche Meinungen gibt. Berät allein der Hauptausschuss, haben viele Ratsmitglieder, die eine abweichende Meinung zu Fraktionsbeschlüssen haben, keine Möglichkeit sich an der Abstimmung zu beteiligen. Ihnen wird die demokratische Teilhabe verwehrt, das wäre ein Verlust an Demokratie“, so Beinersdorf. (Axel Behrend)

Eija Tirkkonen am :

Bis zu der Änderung der Gemeindeordnung regelt das neue „Pandemiegesetz“ tatsächlich die Funktionstüchtigkeit des Gesundheitswesens. Die Änderung der Gemeindeordnung ist dagegen ein demokratiefeindlicher Eingriff, um den Fraktionen der (SPD, CDU, Grüne und FDP) außerparlamentarisch Ermächtigungsbefugnisse einzuräumen. Sehr geehrter Herr Wolf, im Ursprungsentwurf sollte der geänderte §60 GO nur in absoluten Ausnahmefällen angewandt werden. Dafür war 4/5-Mehrheit der Ratsmitglieder vorgesehen. Warum hat die Opposition (auch Sie) diesen „absoluten Ausnahmefall“ revidiert, indem nun schon 2/3-Mehrheit genügt, um den Rat auszuschalten? 4/5-Mehrheit hätte 20% der Ratsmitglieder vernachlässigt. Man könnte annehmen, dass dies die maximale Faktionsgröße der möglichen AfD Vertretung wäre. (Vergleichbar mit anderen rechtspopulistischen Parteien in anderen europäischen Ländern), aber 2/3-Mehrheit geht weit in die eigenen Fraktionen der etablierten Parteien hinein, die doch den Änderungsantrag gestellt haben. Das ermöglicht eine autoritäre Führung innerhalb der Parteien und schaltet das Prinzip- dem eigenen Gewissen verpflichtet- aus. Für die Abstimmung Im Finanz- und Hauptausschuss gilt nun rigoroser Fraktionszwang. Sie glauben doch nicht, Herr Wolf, dass die Verlagerung eines Beschlusses mit vorheriger Abstimmung von 2/3 Mehrheit je in den Hauptausschuss zu einer negativen Abstimmung über diesen Beschluss führen könnte? Der Konstrukt legt fest, was man bisher scharf kritisiert hat: Vorab Absprachen zwischen den Fraktionen hinter geschlossenen Türen. Eine Ermächtigung zur Intransparenz. Was soll man nachhinein in der Ausschusssitzung debattieren, wenn das Ergebnis schon feststeht? Das ist Scheinparlamentarismus, das in keiner Weise mit der Pandemie in Verbindung gebracht werden kann. Diese Änderung der Gemeindeordnung entlarvt politische Drittbrettfahrer im Schatten der Pandemieangst. Der finnische Präsident hatte eine ähnlich autoritäre “Faust“ in Form von Torso-Fraktionen gefordert, die schnell außerhalb des parlamentarischen Apparates zum Agieren ermächtigt gewesen wäre. Die finnische Regierung, weiblich, jung und liberal, lehnte es ab. Demokratie und Parlamentarismus sind keine Versuchsfelder; auch nicht in Krisenzeiten. Ist es nicht logisch, dass alle streitbaren Beschlussvorlagen ohne öffentliche Debatten in den Hauptausschuss der Torsofraktionen verlegt werden?

Gerd Rothbrust am :

Ich verstehe die Aufregeung nicht! Das Gesetz ist befristet, vor Fristablauf sind Wahlen, somit kann der Wähler seine Meinung zum Ausdruck bringen! Was mich stört ist: Es besteht der Verdacht, dass Entscheidungen nicht den Willen des gesammten Rates abbilden.

Sven Wolf am :

Sehr geehrter Herr Rothbrust, danke für Ihre Klarstellung. Das Gesetz ist sogar doppelt befristet. Die epidemische Lage ist zunächst nur für zwei Monate, also bis Mitte Juni, festgestellt worden. Danach müsste neu beraten werden. Nur während dieser klar definierten Zeit dürfte der Rat dringend notwendige Entscheidungen auf den Hauptausschuss delegieren. Im übrigen treten alle Ausnahmeregelungen im März 2021 außer Kraft. Zudem ist es genau so, wie von Ihnen beschrieben: Vor den Beratungen in den Ausschüssen berät unsere Ratsfraktion gemeinsam und legt nach Diskussion die gemeinsame Position der Fraktion fest oder stellt fest, dass es hier keine gemeinsame Linie gibt.

Manfred Reiff am :

Jetzt rächt sich die Unbeweglichkeit deutscher Politiker. Während in anderen Ländern Parlamente bereits seit Jahren digital tagen, Regierungen ihre Sitzungen digital durchführen (siehe insbesondere Estland), verharren die deutschen Politiker, aber auch die meisten deutschen Verwaltungen, immer noch im finstersten analogen (papiergebundenen) Mittelalter. Und können dann mit solch außergewöhnlichen Situationen wie gegenwärtig nicht umgehen. Und dann wird diskutiert, ob und wie und wenn ja, unter welchen Bedingungen das politische Leben auch in Zeiten der Corona-Krise irgendwie weitergehen kann und soll. Ich hoffe, dass nach Ende der Pandemie daraus die richtigen Lehren gezogen werden! Ich will nicht auf die einzelnen, teilweise kontroversen, Beiträge eingehen. In welcher Mühle ist die Digitalisierung des Rates, die Ausstattung mit Laptops oder Tablets, versandet? Die Diskussion darüber läuft bereits seit vielen Jahren! Und wieso ist es nicht möglich, Sitzungen z.B. per Video- oder Telefonkonferenz durchzuführen. Entscheidungen, die Wirtschaft und Gesellschaft mit dreistelligen Milliardensummen zu überstützen, konnten in kürzester Zeit getroffen werden. Selbst das hier heftig diskutierte NRW-Epidemiegesetz wurde sehr schnell beschlossen. Es wundert mich nicht, dass selbst Entwicklungsländer in Sachen Digitalisierung teilweise deutlich weiter sind als wir in HighTec-Deutschland (siehe bspw. das Drama um den digitalen Polizeifunk). Der angebliche technische Vorsprung gegenüber vielen anderen Ländern erweist sich meist als ein Potemkin'sches-Dorf. Weiteres Ärgernis: Seit Jahren wird die Digitalisierung der Schulen gefordert. Gekommen ist nicht mehr als ein laues Lüftchen. Die zu unterrichtenden Schüler wissen oft mehr zu dem Thema als die sie Lehrenden. Wie schlecht diese Republik auf die digitale Welt vorbereitet ist, zeigt sich gerade in dieser Krisensituation. Mühsamst wird - häufig in Eigeniniative - irgendwie versucht Online-Unterricht zu organisieren. Alles meist Flickwerk, aber lobenswert! Und wie steht es um die digitale Kommunikation generell? Die Arbeitsabläufe hierzulande sind nach wie vor vorwiegend analog. Selbst die Dinge, die per Computer erstellt oder bearbeitet werden, müssen oft noch für die Akte ausgedruckt werden. Eine elektronische Aktenführung ist fast nicht existent. Und digitale Kommunikation mit dem Bürger ist nicht selten unzulässig, da die gesetzlichen Vorgaben dazu nicht erfüllt sind (siehe z.B. § 3a VwVfG NRW). Nicht selten zum Ärger der Bürger. Verständlich, wenn man selber privat ganz selbstverständlich digital kommuniziert. Nach dem Ende der Pandemie muss in vielen Bereichen gründlich aufgeräumt werden, damit wir auf die nächste Pandemie besser vorbereitet sind! Denn: die nächste Pandemie kommt bestimmt!

Eija Tirkkonen am :

Auch in einem befristeten Zeitraum kann ein fehlgeleitetes Gesetz viel Schaden anrichten. Herr Wolf redet in diesem Forum von einer Geltungsdauer von zwei Monaten. Das Gesetz soll aber bis Ende des Jahres von Wissenschaftlern begleitet werden und evaluiert werden. An anderer Stelle wird von Geltungsdauer bis Ende März 2021 geredet. Warum überhaupt diese Gesetzesänderung? Noch vor der Coronapandemie war viel die Rede von der europäischen autoritären Strömung, die die Demokratie bedrohte. Diese Bedrohung ist jetzt größer denn je. Die Änderung der Gemeindeordnung legt autoritäre Begehrlichkeiten offen, die man bisher nur bei den populistischen Parteien geortet hatte.

Chronist am :

Der neue Rat der Stadt hat gestern den Beschluss seines Vorgängers wiederholt, in diesen Corona-Zeiten Aufgaben des Rates, sofern möglich, an den Hauptausschuss zu übertragen, um nicht in voller Stärke tagen zu müssen. Der Beschluss wurde mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit getroffen. Es gab nur drei Gegenstimmen (von Pro Remscheid).

Kommentar schreiben

Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Formular-Optionen

Die einzelnen Beiträge im "Waterbölles" geben allein die Meinung des Autors / der Autorin wieder. Enthalten eingeschickte Texte verleumderische, diskriminierende oder rassistische Äußerungen oder Werbung oder verstoßen sie gegen das Urheberrecht oder gegen andere rechtliche Bestimmungen oder sind sie nicht namentlich gekennzeichnet nebst E-Mail-Adresse, werden sie nicht veröffentlicht. Das gilt auch für substanzlose Bemerkungen ("Find ich gut/schlecht/blöd...etc."). Aus den oben genannten juristischen Gründen sowie bei längeren Texten sind auch Kürzungen nicht ausgeschlossen.

Kommentare werden erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet!