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Auswirkung des Tarifabschlusses auf die Stadt

"In welcher Höhe wird sich der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst auf den städtischen Haushalt auswirken? Ist unter Berücksichtigung der Auswirkungen des Tarifabschlusses aus jetziger Sicht unverändert ein Überschuss im Jahresergebnis 2018 zu erwarten? Das möchte die FDP-Ratsgruppe von Stadtkämmerer Sven Wiertz wissen und verweist auf den neuen Tarifvertrag für die Angestellten von Bund und Kommunen, auf den sich die Tarifparteien am 18. April  auf  mit Geltungskraft ab dem 1. März 2018 geeinigt haben. Die Gehälter sollen im Schnitt um 3,2 Prozent im Jahr 2018, im Jahr 2019 um 3,1 Prozent und im Jahr 2020 um 1,1 Prozent angehoben werden. Für Beschäftigte in niedrigen Einkommensklassen bis zur Entgeltgruppe sechs wird es eine Einmalzahlung von 250 Euro geben. Die Ausbildungsvergütung wird um 50 Euro ab dem 1. März 2018 und um 50 Euro ab dem 1. März 2019 angehoben werden. Der Tarifabschluss soll auch auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden. Dazu die FDP: “In der Haushaltsplanung der Stadt Remscheid für das Jahr 2018 wurden jedoch – entsprechend des Orientierungsdatenerlasses 2017-2020 des damals zuständigen Ministeriums für Inneres und Kommunales - Steigerungsraten in Höhe von jährlich 1% bei den Personalkosten berücksichtigt. Die Stadt Remscheid wird daher eine hohe zusätzliche Belastung auffangen müssen, um erneut einen Jahresüberschuss zu erreichen. In der aktuellen Fortschreibung der Ergebnisplanung zum Haushaltssanierungsplan 2018 wurde noch ein Jahresüberschuss in Höhe von 1,1 Millionen Euro erwartet. Vor diesem Hintergrund bitten wir zur Sitzung des Rates am 3. Mai um Beantwortung der Fragen.“

Die Antwort des Kämmerers:

Die Tarifverhandlungen zur TVöD-Tarifrunde 2018 sind abgeschlossen, so dass für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen eine Einigung erzielt werden konnte. Daraus ergibt sich über die gesamte Laufzeit des neuen Abschlusses von 30 Monaten eine Steigerung von mindestens 6,8 Prozent für jeden Beschäftigten. Die durchschnittliche Steigerung beträgt 7,5 Prozent. Der Durchschnitt ergibt sich daraus, dass die Tarife nicht linear angehoben, sondern die Tarifgruppen neu geordnet werden. Die Erhöhung erfolgt in drei Stufen:

  • rückwirkend zum 1. März 2018 um durchschnittlich 3,19 %;
  • zum 1. April 2019 um 3,09 %;
  • zum 1. März 2020 um 1,06 %.

Dabei werden die Einstiegsgehälter bis 2020 um 10 % angehoben. Für Beschäftigte im unteren Einkommensbereich bis zur Entgeltgruppe sechs soll es eine Einmalzahlung von 250 Euro geben. Das betrifft unter anderem Müllwerker und Verwaltungsangestellte. Das Ausbildungsentgelt erhöht sich rückwirkend zum 1.3.2018 um 50 Euro und zum 1.3.2019 um weitere 50 Euro. Darüberhinaus steigt der Urlaubsanspruch der Auszubildenden auf 30 Tage.

Das Gesamtpaket kostet die Kommunen über die Laufzeit von 30 Monaten insgesamt 7,5 Milliarden Euro und den Bund 2,2 Milliarden Euro. Für die Stadt Remscheid haben Personalamt und Kämmerei zwischenzeitlich eine Berechnung durchgeführt, um die Auswirkungen auch lokal darzustellen:

Tabelle der Stadt Remscheid.Der bisherige Verlauf des aktuellen Haushaltsjahres ist als positiv zu bewerten. Das Stärkungspaktziel eines ausgeglichenen Ergebnisses ist nicht gefährdet. Unabhängig hiervon wird die laufende Haushaltsentwicklung beobachtet, um ggf. kurzfristig reagieren zu können. Der Tarifabschluss ist im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2019/2020 zu berücksichtigen, d.h. die Auswirkungen werden vollständig abgebildet und für den Zeitraum nach Ablauf der Tarifperiode nach den Orientierungsdaten des Landes fortgeschrieben. Die Besoldungsentwicklung der Beamtinnen und Beamten sind 2018 bereits berücksichtigt. Die durch Landesgesetz für 2019 ff. festzusetzende Besoldungsentwicklung bleibt abzuwarten.

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Kommentare

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Heinz Wäscher am :

Der relativ kurz gehaltene relevante und im November 2017 veröffentlichte Erlass über die Orientierungsdaten der Jahre 2018 - 2021 für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen enthält doch einige ziemlich interessante Passagen - insbesondere den letzten Absatz sollten sich die Verantwortlichen in Remscheid noch einmal genau durchlesen: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=16682&ver=8&val=16682&sg=1&menu=1&vd_back=N

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