Demografische Herausforderungen – wobei dies in einem weiteren, auch Gender berücksichtigenden Sinne gemeint sein soll – begegnen dem Arbeitsrechtler im Wesentlichen in zwei Lebenssituationen: der Einstellung von Arbeitnehmern und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Zudem gibt es noch ein „Dazwischen“ – die Karriere von Mitarbeitern.
Die demografischen Herausforderungen sind dabei vielfältig und widersprechen sich teilweise. Durch Verknüpfung mehrerer unterschiedlicher rechtlich bewährter Bausteine kann einem Teil begegnet werden. Bei der Implementierung ist – insbesondere bei „alterswirksamen“ Maßnahmen – auf deren Langzeitwirkung zu achten, bei Gender-Maßnahmen sind die Ursachen zu evaluieren statt mit stumpfen statistischen Vorgaben und (ihrerseits diskriminierenden) Förderplänen zu arbeiten. Es gibt keine „one fits all“-Instrumentenbatterie, sondern sie muss auf die betrieblichen Anforderungen justiert und angepasst werden.
Inwiefern kann also das Arbeitsrecht einen maßgeblichen Hebel im innerbetrieblichen Prozess bei der Beantwortung der demografischen Herausforderungen darstellen? Alexander Zumkeller ging dieser Frage in einem Fachbeitrag für die „Arbeit und Arbeitsrecht“ nach.