Anmeldung von Balkonkraftwerken nun erleichtert

Nach monatelanger Verzögerungstaktik wurde nun endlich das „Solarpaket 1“ vom Bundestag beschlossen, damit gibt es auch etliche Erleichterungen für Besitzer von Balkonkraftwerken. Zukünftig müssen Balkonkraftwerke somit nur noch ausschließlich beim Marktstammdatenregister registriert werden, die bislang zusätzlich Anmeldung beim jeweiligen Stromnetzbetreiber entfällt somit.

Durch den Wegfall der Netzbetreiber-Anmeldung können somit auch keine Zusatzkosten mehr für einen eventuellen Zählertausch beim Besitzer eines Balkonkraftwerks geltend gemacht werden. Auch das einreichen eventueller Zertifikate für Wechselrichter und Co. und weiterer bürokratischer Aufwand wird somit obsolet.

Wer noch einen Ferraris-Zähler verbaut hat darf durch das „Solarpaket 1“ zudem ebenfalls bereits jetzt ein Balkonkraftwerk anschließen, zeitweise werden somit auch rückwärts drehende Zähler akzeptiert bis der Netzbetreiber selbst einen Austausch vornimmt.



(Symbolbild: Bing Image Creator - Dall-E)
Datum:
27.04.2024, 04:06 Uhr
Autor:
Stefan Kröll
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