Neues Namensrecht – Dop­pel­namen für alle

Etwas unbemerkt hat sich auch das Namensrecht geändert:

Wer seinen Namen ändern will, erhält von nun an mehr Entscheidungsfreiheit. Der Bundestag stimmte am Freitag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP für eine Reform des Namensrechts. Die AfD votierte dagegen.

Der individuelle Name einer Person ist ein zentraler Bestandteil ihres verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechts. Jetzt sollen Paare mehr Möglichkeiten bei der Namenswahl bekommen. Das geltende Namensrecht sei gerade im internationalen Vergleich sehr restriktiv und werde „aufgrund der vielfältigen Lebenswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien nicht mehr gerecht“, heißt es in dem neuen Gesetz. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Namensrechts beschlossen.

So sollen Ehepaare künftig einen gemeinsamen Doppelnamen aus beiden Nachnamen wählen könnenund ihren Kindern auch einen Doppelnamen geben können, auch dann, wenn die Eltern den Doppelnamen selbst gar nicht annehmen. Das Verbot langer Namensketten (z.B. Familie Müller-Meier-Schmitz), bleibt allerdings auch nach der Gesetzesänderung erhalten. Die Verwendung eines Bindestrichs bei Doppelnamen bleibt möglich, ist jedoch nicht mehr vorgeschrieben.

Auch für Kinder ändert sich einiges. So können Scheidungs- und Stiefkinder künftig eine Namensänderung von Mutter oder Vater unkompliziert für sich übernehmen, wie Justizminister Marco Buschmann erklärte. Volljährige Kinder können vom Nachnamen eines Elternteils zum Nachnamen des anderen Elternteils wechseln. Die Änderung des Namens bei Minderjährigen erfordert zusätzlich, dass sie im Haushalt des Elternteils leben, dessen Namen sie annehmen wollen. Kinder über fünf Jahre müssen der Namensänderung zustimmen. Grundsätzlich soll die Namensänderung bei minderjährigen Kindern aber nicht erfolgen, wenn der andere Elternteil dagegen ist.

Also wenn ich es richtig verstanden habe, dann können Frau Müller und Herr Schmidt ihre Namen behalten und ihre Kinder den Nachnamen Müller-Schmidt oder Müllerschmidt annehmen.

Ob die Lösung über Doppelnamen so glorreich ist weiß ich nicht, aber es löst immerhin das Problem, dass die Kinder nur ganz patriarchal nach dem Vater heißen.

Die Einbenennungen gibt es schon jetzt, aber sie sind gegen den Willen des anderen Elternteils mit Sorgerecht sehr schwierig. Die Möglichkeit, dass bei Volljährigkeit einfach zu machen ist vermutlich der Traum jedes Elternteils, der seine Kinder von dem anderen Elternteil entfremdet hat und ihm dann auch noch den Namen des anderen Elternteils wegnimmt.

Wobei die Frage ist, ob das so viele Kinder machen wollen, immerhin werden sie sich auch an den Namen gewöhnt haben

15 Gedanken zu “Neues Namensrecht – Dop­pel­namen für alle

  1. Das dient auch nicht gerade dazu das man sich als Einheit sieht. Was ist man dann? Familie Müller oder Familie Müller und Familie Schmidt. Oder die die Eheleute Müller und Schmidt.

  2. Vielleicht sollte man Ehe ganz abschaffen.

    Die Menschen begegnen sich dann nur noch hin und wieder, ab und an poppt ein Kind dabei raus, wen schert’s. Wer sich trotzdem unbedingt binden will, muss halt selbst einen Vertrag aushandeln und nicht auf einen staatlichen CatchAll Vordruck setzen.

  3. So sollen Ehepaare künftig einen gemeinsamen Doppelnamen aus beiden Nachnamen wählen können

    Was ist daran neu? Das geht doch schon seit Jahrzehnten.

    Volljährige Kinder können vom Nachnamen eines Elternteils zum Nachnamen des anderen Elternteils wechseln.

    Gilt das beliebig lange? Könnten alle Menschen dann noch im hohen Alter ihren Familiennamen wechseln?

    Die Verwendung eines Bindestrichs bei Doppelnamen bleibt möglich, ist jedoch nicht mehr vorgeschrieben.

    […]

    Müller-Schmidt oder Müllerschmidt

    Wah die zusammengeklebte Version sieht fürchterlich aus. Ich hätte die Regelung so ausgelegt, dass statt Bindestrich Leerzeichen möglich ist, also für das Beispiel „Müller Schmidt“, bzw. natürlich „Schmidt Müller“.

  4. Der Familienname des Vaters hatte historisch Vorrang um die Vaterschaftssicherheit zumindest rechtlich und gesellschaftlich zu bekräftigen, das Verantwortungsbewusstsein eines Mannes gegenüber seiner Familie zu betonen und Familie als gesellschaftliche Einheit zu kennzeichnen. Einer Gesellschaft im Verfall ist das alles natürlich gleichgültig.

  5. Gute Lösung und nachdem sich unsere Sprache ja entwickelt, hat es sich ja eingebürgert, immer dann wenn man einen Namen so einer Person gerade nicht präsent hat, einfach Frau Doppelnamen Dingenskirchen zu sagen. Die Umstehenden wissen dann meistens wer gemeint ist. Nicht weil die sich den Doppelnamen gemerkt hätten sondern weil ihnen die persönlichen Eigenschaften und Eigentümlichkeiten der Trägerin urplötzlich im Hirn aufgepoppt sind.

  6. Als ich damals geheiratet habe, haben wir beide unseren Nachnamen behalten. Das ging damals schon.
    Mein Name war beruflich etabliert. Ich hätte alles mögliche ändern müssen, wobei die Visitenkarten und die Website höchstens die Spitze des Eisbergs gewesen wären. Der Aufwand, die Namensänderung mitteilen zu müssen, angefangen bei Verwandten und Freunden, über Kunden, Banken, Versicherungen, Ärzten, Finanzamt und anderen Behörden, bis hin zu was-weiß-ich, war mir einfach zu groß. Das kann man sich sparen.

    Unser Sohn hat den Nachnamen meines Mannes, was manchmal (z.B. beim Kinderarzt) zu Missverständnissen führt. Nach dem neuen Namensrecht wäre es zumindest zu überlegen gewesen, ob er einen Doppelnamen bekommt (was er ja spätestens bei Volljährigkeit ändern könnte, wenn er ihm zu lang ist).

  7. Anne Nühm hat ja schön dargelegt, wie ganz praktische Gründe für die eine oder andere Lösung sprechen.

    Eben deshalb bin ich immer wieder überrascht, wie viel Symbolkraft in einen solchen Akt seitens feministischer Aktivistinnen hineininterpretiert wird. Befreiungsfantasien, Unterdrückungsfantasien, Bevormundungsfantasien, Sexismus, patriarchale Machtstrukturen… feministische Mythen und Verschwörungstheorien, ja, damit kann die Ideologin immmer gut leben.

  8. Soweit ich weiß hat man im Spanischen immer Doppelnamen als Nachnamen: Die Kinder erhalten dann den Ersten des Vaters und den Zweiten der Mutter, wobei die Eltern selbst allerdings nicht diesen Namen tragen, sondern beide ihre Namen behalten.

    Ist eigentlich eine gute Idee. Evtl. könnte man das dahingehend abändern, dass schon die Eltern den neuen Namen tragen.

    Solange es noch Leute mit einfachem Nachnamen gibt, erhalten die Kinder halt einfach von demjenigen Elternteil mit einfachem Namen den ganzen Nachnamen.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Spanischer_Name#Nachnamen,_apellidos

    El_Mocho sollte das, falls nötig, noch ergänzen oder korrigieren können.

  9. ihre Kinder den Nachnamen Müller-Schmidt oder Müllerschmidt annehmen.

    Auch ich meine, dass eher „Müller Schmidt“ gemeint ist. Das schafft natürlich Raum für kreatives Potential, bspw. das dann zweideutige „Hr. König Müller“ oder „Hr. Bauer Maier“. Nachnamen, die auch Berufsbezeichnungen sind, sind ja recht häufig (Meier und Müller als Beruf natürlich selten, Fischer, Hauptmann, Schuster, Bäcker, Jäger – einige schreibt man heute abweichend (Schmitt, Schmidt, Schmied)).

    Wieso wurde Verschmelzen nicht angeboten, bspw. „Hr. Schwarz und Frau Eibesmund“ zu „Hr. und Fr. Schwund“, oder „Hr. Herrmann und Frau Beinlich“ zu „Herrlich“ oder „Beinmann“, letzteres müsste natürlich die weibliche Form bei Bedarf gestatten, also „Beinfrau“.

    Dürfen eigenlich Herr und Frau Müller, beide nicht miteinander verwandt, sich zu „Müller-Müller“ benennen?

    Als Single fühle ich mich jedenfalls benachteiligt. In den Milieus, in denen es zum guten Ton gehört, einen Doppelnamen zu führen, erkennt man gleich, dass ich solo bin. Beim Fräulein war das ein Grund die Bezeichnung abzuschaffen (ledig!).

    Ich möchte auch einen Doppelnamen. Feinsinn-Brachialus würde mir gefallen.

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