26.3.02023

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Beitragsfoto: Menschenrechte | © Gerd Altmann auf Pixabay 

Vorbereitungen

Meine Vorbereitung für die kommende Vorlesung ist abgeschlossen, morgen werde ich mich diesbezüglich nochmals mit Detlef Stern zusammensetzen und danach bin ich gespannt darauf, ob auch die Studenten ihre „Hausaufgaben“ gemacht haben.

Und zum Abschluss des Tages wird später noch das Tanzbein geschwungen, bevor ich die kommende Woche noch einmal in Gänze in Augenschein nehme. Denn ich gehöre bekanntlich nicht gerne zu jenen, die sich montags einfach nur überraschen lassen und dann ganz folgerichtig mit den Realitäten hadern.

Grundrechte

Grund- und Menschenrechte sind zwar miteinander verwandt, denn sie lassen sich m. E. beide aus dem Naturrecht herleiten, haben aber für die betroffenen Menschen sehr unterschiedliche Auswirkungen. Deshalb sollte man gerade in der Politik besonders darauf achten, dass man das eine mit dem anderen nicht verwechselt.

In manchen Gesellschaftsverträgen (zwischen dem Staat und dem Bürger) werden den Bürgern Grundrechte zuerkannt und in den etwas besseren auch noch Pflichten mit auferlegt. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist ein solcher Gesellschaftsvertrag. Menschenrechte gelten als reine Ableitung aus dem Naturrecht auch ohne vertragliche Begründung, leider aber nur für jene Menschen, die an die unveräußerlichen, universellen und unteilbaren Menschenrechte glauben.

Und so war es tatsächlich eine Sternstunde der Menschheit, als die Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedeten. Man muss dabei aber wissen, dass dies eine Erklärung ist und es weiterhin jedem Staat zusteht, eigene Verträge mit seinen Bürgern abzuschließen. Als entsprechende negative Beispiele können die Volksrepublik China, Nordkorea oder auch die Russische Föderation angesehen werden. In unserem Grundgesetz, eines der positiven Beispiele, ist das Bekenntnis zu den „unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten“ mit enthalten.

Ein weiteres Highlight war die Verabschiedung der Europäischen Menschenrechtskonvention durch die Mitgliedsstaaten des Europarats, die damit sämtlichen Bürgern dieser Staaten die Möglichkeit gibt, Menschenrechte und ihre Grundfreiheiten einzuklagen. Und dies vor einem gemeinsamen Gerichtshof, nämlich dem Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Wichtig ist, dass dies nur den Menschen zusteht, die in den Mitgliedstaaten dieser Vertragsländer leben.

Das letzte entsprechende Highlight war die Inkraftsetzung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union am 1. Dezember 2009. Aber auch hierbei gilt, dass diese Grundrechte nur für die Unionsbürger und weitere in den Mitgliedstaaten lebende Menschen gelten.

Und deshalb ist es auch so wichtig, wenn man als Berufspolitiker schon für die Grundrechte von Iranerinnen kämpft, zu wissen, was deren im „Gesellschaftsvertrag“ des Irans mit seinen Bürgern verankerten Grundrechte überhaupt sind. Ich glaube nicht, dass es unserer Sache sehr dienlich wäre, wenn deren Grundrechte sich auf das Recht auf Kinder, Küche und Moschee beschränken.

Reisetag

Samstag ging es früher los als sonst, was mir schöne Erinnerungen an Sonnenaufgänge und durchwachte Nächte ins Gedächtnis rief. Auf einem Parkplatz in Autobahnnähe wartete mir kurz darauf auf unsere Mitfahrer und erreichten ohne Verkehrsprobleme den Flughafen in Stuttgart. Inzwischen ist auch das Parken dort keine Herausforderung mehr und so konnte ich den Gang zum Gate richtig genießen. Die zusätzlichen Zeiten für Körper- und Gepäckkontrollen habe ich inzwischen in Stuttgart eingeplant und so war es auch dieses Mal kein Problem, dass ich fast alles ausziehen durfte und mein Gepäck auf Drogen und Sprengstoff untersucht wurde.

Der Flug nach Berlin war ebenfalls kurzweilig und die Ankunft im neuen alten Flughafen eine kleine Umgewöhnung, denn der Flughafen ist ein reines Statement des Ewiggestrigen und ich schaute mich um, ob nicht doch in einer Ecke noch ein paar Kolossalstatuen von früheren Gewaltherrschern stehen. Auf jeden Fall aber erinnert mich der Flughafen an ein überdimensioniertes Beerdigungsinstitut. Positiv auf jeden Fall aber ist die neue Anbindung an die Stadt, und so waren wir kurz darauf an unserem Tagungsort.

Abends dann hatten wir die Gelegenheit, um den Flughafen etwas besser kennenzulernen. Erneut sehr schnell und bequem am Flughafen angekommen, gab es dort die traditionelle Currywurst — leider nicht mehr im gewohnten Eisenbahnwaggon. Der Rückflug mit einem Zwischenstopp in Frankfurt verlief ebenfalls ohne Probleme und auch die Autos waren noch an ihrem Platz.

Man kann übers Fliegen debattieren, wie man möchte, es bleibt weiterhin die einzige Möglichkeit, um in der heutigen Zeit überregionale Besprechungen zeitlich vertretbar zu gestalten; wenige Mitbürger können sich den Luxus erlauben, für einen halben Tag Besprechung zwei Reisetage und ggf. noch ein Touristikprogramm einzuplanen.

Sämtliche solcher Besprechungen in den virtuellen Raum zu verlegen, halte ich weiterhin für nicht ratsam, denn noch ist die Menschheit eine körperliche Entität und wird es wohl auch noch ein paar Jahrtausende bleiben.

50 Jahre

Wie im Fluge ist das letzte halbe Jahrhundert an mir vorbeigeflogen und bis zum Mond habe ich es dabei leider nicht geschafft, geschweige denn auf seine dunkle Seite.

Und egal was man jetzt von Roger Waters halten muss, seine Musik gehört auch heute noch zu meinen Favoriten — vor 50 Jahren war Waters vielleicht auch noch ein ganz anderer Mensch.

Am 24. März 1973 erschien The Dark Side Of The Moon in den Plattenläden und kurz darauf dudelten sämtliche dieser Lieder bei AFN und anderen damaligen Sendern. Etwas später war auch ich im Besitz dieser Platte und Pink Floyd Platten liegen noch heute öfters auf meinem Plattenteller.


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