Balkonkraftwerk Förderung: Übersicht 2024

Balkonkraftwerk Förderung: Übersicht 2024

Balkonkraftwerk Förderungen
Balkonkraftwerk Förderungen

Balkonkraftwerke (auch steckerfertige Solaranlagen genannt) liegen derzeit voll im Trend. Nicht nur aufgrund der immer weiter steigenden Energiekosten, sondern auch, weil sie in Deutschland mit teilweise bis zu 750 Euro gefördert werden. Leider gibt es regional große Unterschiede, was die Fördermaßnahmen betrifft.

Seit 01.01.2023 entfällt zusätzlich auf alle Balkonkraftwerke die Mehrwertsteuer, wodurch die Kosten noch weiter sinken werden. Ab 01.01.2024 wird voraussichtlich das neue Gesetz in Kraft treten und die Bagatellgrenze von 600 auf 800 Watt erhöht

Dieser Artikel wird ständig aktualisiert…

Bis zu 500 Euro in Mecklenburg-Vorpommen

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern gewährt eine Förderung für Balkonkraftwerke in Höhe von maximal 500 Euro pro Haushalt (jedoch nicht höher als die initialen Anschaffungskosten). Einen Antrag können Privatpersonen stellen, die ihre Balkon-Solaranlage nach dem 07.11.2022 gekauft haben und ihren Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Laut Ministerium soll das Fördergeld für 18.000 Haushalte ausreichen und knapp 10 Millionen Euro betragen. Dem NDR zufolge wurden am 19.11.2022 erst 400 Anträge eingereicht, es sollten also immer noch reichlich Fördermittel zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen zur Förderung in MV.

Zum Balkonkraftwerk Test

Balkonkraftwerk Förderung nach Bundesland

Zur einfachen Übersicht haben wir nachfolgend alle aktuellen Balkonkraftwerk Förderprogramme nach Bundesland bzw. Kommune in Deutschland für 2023 sortiert:

BADEN-WÜRTTEMBERG

Baden-Württemberg

Bühl

Förderung: 300 Euro pauschal pro Anlage

Bedingungen: Maximale Leistung 600 Watt, nur eine Anlage pro Stromzähler erlaubt, und mehr…

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.buehl.de/foerderprogramm-solar

Friedrichshafen

Förderung: 300 Euro pro Haushalt, mindestens 300 Watt

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.friedrichshafen.de/

Filderstadt

Förderung: 150 Euro pro Haushalt

Weitere Informationen: www.filderstadt.de

Friolzheim

Förderung: 100 Euro pro Haushalt bis zu 600 Watt Peak

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.friolzheim.de

Heidelberg

Förderung: bis zu 750 Euro

Heidelberger-Pass(+)-Besitzer: bis zu 1450 Euro, lediglich Eigenanteil von 50 €, bis zu 600 Watt

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.heidelberg.de

Heddesheim

Förderung: 100 Euro pro Modul (maximal 2)

Weitere Informationen: www.heddesheim.de

Freiburg

Förderung: 200 Euro pauschal

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.freiburg.de

Kornwestheim

Förderung: 200 Euro pauschal

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.kornwestheim.de

Kehl

Förderung: 200 Euro, sozial schwache Antragsteller 300 Euro

Weitere Informationen: kehl.de

Lörrach

Förderung: 200 Euro pauschal

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.loerrach.de/balkonsolaranlagen

Ludwigsburg

Förderung: Bis zu 300 Euro, für BezieherInnen der LudwigsburgCard bis zu 800 Euro

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.ludwigsburg.de

Neubulach

Förderung: 50 Euro pro Modul (maximal 100 Euro)

Weitere Informationen: www.neubulach.de

Schwaikheim

Förderung: 200 Euro pauschal

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.schwaikheim.de

Schwetzingen

Förderung: eimalig max. 300 Euro, höchstens 30% der Anschaffungskosten

Weitere Informationen: www.schwetzingen.de

Stuttgart

Förderung: 100 Euro pauschal

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.stuttgart.de

Ulm

Förderung: 50 % bis zu 250 € pro Wohneinheit

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.ulm.de

Walldorf

Förderung: 300 Euro, maximal 50% Euro der Anschaffungskosten

Umweltförderprogramm aktuell nicht verfügbar

Weinheim

Förderung: 50 Euro pro Solarmodul, max. 2 Module (max. Gesamtleistung 600 Watt)

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.weinheim.de

BAYERN

Bayern

Adelsdorf

Förderung: Einmaliger Zuschuss pro Wohneinheit, max. 60 Euro

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.erlangen-hoechstadt.de

Bubenreuth

Förderung: 25% der Anschaffungskosten, max. 250 Euro

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.erlangen-hoechstadt.de

Buckenhof

Förderung: 50 Euro pro 100 Wp, max. 150 Euro

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.erlangen-hoechstadt.de

Forchheim

Förderung: 100 Euro (brutto) je angefangene kWp, max. 400 Euro (brutto) je Gebäude/Wohneinheit

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.stadtwerke-forchheim.de/balkon-pv/

Günzburg

Förderung: 100 Euro pauschal pro Anlage

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.guenzburg.de

Marloffstein

Förderung: 50 Euro pro 100 Wp, max. 200 Euro pro Antragssteller/in

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.erlangen-hoechstadt.de

München

Förderung: 0,4 Euro je Wp, bis 600 Wp je Wohneinheit, jedoch maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: muenchen.solar2030.de/balkonkraftwerk/

Moosburg

Förderung: 50 % der Nettoanschaffungskosten, max. 200 Euro pro Anlage

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.moosburg.de/foerderprogramm

Penzberg

Förderung: bis max. 300 Wp mit pauschal 75 Euro sowie bis max. 600 Wp mit pauschal 100 Euro

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.penzberg.de

Spardorf

Förderung: 50 Euro pro 100 Wp, max. 200 Euro

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.erlangen-hoechstadt.de

Unterschleißheim

Förderung: 25% der Anschaffungskosten, max. 200 Euro

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.unterschleissheim.de

Uttenreuth

Förderung: 50 Euro pro 100 Wp, max. 200 Euro pro Antragssteller/in

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.erlangen-hoechstadt.de

Weilheim in Oberbayern

Förderung: 25 % der Brutto-Anschaffungskosten, max. 200 Euro

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.weilheim.de

BERLIN

Berlin

Förderung: max. 500 Euro / eine Anlage pro Wohnung (max. 14.000 Förderfälle)

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.ibb-business-team.de/

BRANDENBURG

Brandenburg

Derzeit gibt es keine Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Brandenburg.

BREMEN

Bremen

Derzeit gibt es keine Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Bremen.

HAMBURG

Hamburg

Derzeit gibt es keine Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Hamburg.

HESSEN

Hessen

Darmstadt

Förderung: 200 Euro pauschal für ein Standard-Modul (300 W); 400 Euro pauschal für zwei Standard-Module (2 x 300 W); max. 50 % der Anschaffungs- und Installationskosten

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.darmstadt.de

Mörfelden-Walldorf

Förderung: 200 Euro pauschal

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: https://www.moerfelden-walldorf.de/de/umwelt/energie-und-klimaschutz/energieberatung/leistungen/foerderung/

Main-Taunus-Kreis

Förderung: 100 Euro pauschal

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.mtk.org

MECKLENBURG-VORPOMMERN

Mecklenburg-Vorpommen

Förderung: Maximal 500 Euro pro Haushalt in allen Gemeinden in MV

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.regierung-mv.de

NIEDERSACHSEN

Niedersachsen

Braunschweig

Förderung: 250 Euro für 250 bis 400 Watt Peak Spitzenleistung

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.braunschweig.de

Oldenburg

Förderung: Festbetrag von 300 Euro

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: serviceportal.oldenburg.de

Norden

Förderung: Festbetrag von 300 Euro

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.norden.de

NORDRHEIN-WESTFALEN

Nordrhein-Westfalen

Aachen

Förderung: 300 Euro pauschal

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: serviceportal.aachen.de

Ahaus

Förderung: 50 % der förderfähigen Kosten bis maximal 200 Euro

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.stadt-ahaus.de

Bönen

Förderung: 100 Euro pro Wohneinheit

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.boenen.de

Bonn

Förderung: 50 Euro für 1 Solarmodul, 100 Euro für 2 Module

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.bonn.de

Borgentreich

Förderung: 100 Euro pauschal pro Balkonkraftwerk

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.borgentreich.de/

Castrop-Rauxel

Förderung: 100 Euro pauschal pro Wohneinheit

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.castrop-rauxel.de

Castrop-Rauxel

Förderung: 100 Euro pauschal pro Wohneinheit

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.duelmen.de/pv

Düsseldorf

Förderung: 50% der förderfähigen Kosten, maximal 400 Euro

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.duesseldorf.de

Gelsenkirchen

Förderung: 100 Euro pauschal

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.gelsenkirchen.de

Gladbeck

Förderung: 150 Euro pauschal

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.gladbeck.de

Hamm

Förderung: 200 Euro pauschal

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: klimaagentur-hamm.de

Herten

Förderung: 200 Euro pauschal

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.herten.de

Hiddenhausen

Förderung: 150 Euro pauschal

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.hiddenhausen.de

Kleve

Förderung: 50% der förderfähigen Kosten bis max. 500 Euro

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.kleve.de

Köln

Förderung: 200 Euro pauschal pro Balkon-Solaranlage

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.stadt-koeln.de

Menden

Förderung: 200 Euro pro Modul (max. 2 Solarmodule)

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.menden.de

Oberhausen

Förderung: 100 Euro pauschal pro Anlage

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.oberhausen.de

Oelde

Förderung: 30% des Anschaffungspreises inklusive MwSt., max. 200 Euro

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.oelde.de

Olsberg

Förderung: 200 Euro pauschal pro Stecker-Solaranlage

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.olsberg.de

Recklinghausen

Förderung: 100 Euro pauschal pro Stecker-Solaranlage

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.recklinghausen.de

Rheinberg

Förderung: 100 Euro pauschal pro Anlage

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.rheinberg.de

Rheinisch-Bergischer-Kreis

Förderung: Photovoltaikanlagen mit einem Gesamtpreis unter 10.000 Euro (z. B. Balkonkraftwerk) werden mit 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.rbk-direkt.de

Troisdorf

Förderung: 150 Euro pauschal pro Anlage

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.troisdorf.de

Voerde am Niederrhein

Förderung: 100 Euro pauschal pro Anlage

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.voerde.de

Wesel

Förderung: 50 % der nachgewiesenen Kosten, max. 200 Euro

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.wesel.de

Wickede (Ruhr)

Förderung: 150 Euro pauschal pro Anlage

Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.wickede.de

RHEINLAND-PFALZ

Rheinland-Pfalz

SAARLAND

Saarland

Derzeit gibt es keine Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Saarland.

SACHSEN

Sachsen

Derzeit gibt es keine Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Sachsen.

SACHSEN-ANHALT

Sachsen-Anhalt

Derzeit gibt es keine Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Sachsen-Anhalt.

SCHLESWIG-HOLSTEIN

Schleswig-Holstein

Neuauflage des Förderprogramms “Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger”:

Bereits im Januar 2023 sollen alle Einwohner in Schleswig-Holstein die Möglichkeit bekommen, neue Förderanträge für Balkonkraftwerke einzureichen und damit die Klimawende in den eigenen vier Wänden einzuläuten.

Mit insgesamt 75 Millionen Euro wird das Fördervolumen im Vergleich zum Vorgängerprogramm deutlich erhöht.

Gefördert wird: Steckerfertige Balkon-Solaranlagen mit einer Mindestleistung des Wechselrichters von 250 Watt und einer Höchstleistung von 600 Watt können gefördert werden. Die Förderhöhe beträgt 200 Euro pauschal pro Haushalt.

THÜRINGEN

Thüringen

Derzeit gibt es keine Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Sachsen.


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Häufige Fragen zu Mini-PV Förderungen

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu Balkonkraftwerk Förderungen:

Wann wird ein Balkonkraftwerk nicht gefördert?

Ob eine steckerfertige Solaranlage gefördert wird, hängt nicht nur vom Bundesland bzw. der Kommune ab, sondern oftmals auch vom Zeitpunkt der Anschaffung. Bei vielen Förderprogrammen gibt es ein Startdatum. Falls Sie die Anlage bereits vor diesem Startdatum gekauft haben, so sind Sie für die Förderung nicht qualifiziert.

Was passiert, wenn keine Fördermittel mehr zur Verfügung stehen?

Es gilt bei Förderprogrammen immer: “Wer zuerst kommt, mahlt zuerst”. Sollte kein Fördergeld mehr übrig sein, dann haben Sie keinen Anspruch mehr auf eine Förderung. Meistens wird das Förderbudget aber sehr bald wieder aufgestockt, da Deutschland bis 2045 klimaneutral werden möchte und daher immer mehr Geld in erneuerbare Energien investiert.

Kann man die Förderung online beantragen?

In den meisten Fällen können Sie einen Förderantrag direkt online stellen. Weitere Informationen, sowie das richtige Formular finden Sie auf der Website Ihrer Kommune (siehe Bundesland Übersicht oben).

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Alexander Jakob
Verfasst von
Alexander Jakob
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