Sylvester: Böllerverbot rund um die Binnenalster und dem Rathaus

Symbolfoto China BöllerSchallerlebnisse der dritten Art: China Böller machen Sylvester erst richtig laut Bild von Markus Marcinek auf Pixabay

Das wird leise und produziert kaum Feinstaub: Nur Knallerbsen und Wunderkerzen sind diesen Sylvester rund um die Binnenalster und auf dem Rathausmarkt erlaubt.

Bevor Corona dem öffentlichen Feiern ein Garaus machte, war die City rund um die Binnenalster ein beliebter Ort um Sylvester zu feiern und aufs neue Jahr gebührend anzustoßen. Neben vielen Familien mit Kindern war es allerdings auch ein beliebter Treff der erlebnisorientierte jugendlichen Hamburger Partyszene. Sie glänzte durch übermäßigen Alkohol- und Drogengenuss, Aggressivität und dem unkontrollierten und unsachgemäßen herumböllern. Aus diesen überwiegend männlichen Gruppen heraus wurden Passanten und Polizisten gezielt mit Böllern beworfen. Auch die sogenannten und äußerst gefährlichen ‘Polenböller’ waren dabei. Zahlreiche Personen wurden verletzt. Die Behandlungskosten zahlt übrigens dann die Allgemeinheit!

Feuerwerksverbotszone Jahreswechsel 2022/2023
Quelle: Polizei Hamburg / Open Maps

Striktes Böllerverbot

In diesem Jahr soll es gar nicht dazu kommen. Daher gilt am Sylvester 2022/2023 ein strenges Feuerwerksverbot (Feuerwerkskörpern der Kategorien F2, F3 und F4) rund um die Binnenalter und auf dem Rathausmarkt. Das Mitführen, Abbrennen und Verwenden von Feuerwerkskörpern ist untersagt! Das Verbot umfasst alle pyrotechnischen Gegenstände (auch Raketen!) mit Ausnahme des sogenannten freiverkäuflichen Kleinstfeuerwerks (beispielsweise Knallerbsen und Wunderkerzen). Der Nebeneffekt, die Feinstaubbelastung in der City wird reduziert. Wer unbedingt Lärm braucht, kann ja aufgeblasene Brötchentüten zerplatzen lassen, denn das sind keine Feuerwerkskörper.

Die Einsatzkräfte der Polizei werden, wie gewohnt, ab den frühen Abendstunden des 31.12.2022 verstärkt im Bereich der Binnenalster sowie des Rathausmarkts präsent sein und auch auf die übrigen Teile der Innenstadt ein besonderes Augenmerk legen.

Feuerwerksverbot rund um die Binnenalster und Rathaus

Wann: vom 31. Dezember 2022, 18 Uhr bis zum 1. Januar 2023, 01 Uhr
Wo: die Straßen Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrücke, Ballindamm, und Reesendamm sowie der Rathausmarkt. Genaue Abgrenzung siehe Karte

Quelle: Polizei Hamburg OTS – http://presseportal.de/blaulicht/pm/6337/5390391