In der gesetzlichen Rentenversicherung werden zum 01.01.2023 die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorgezogenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten grundlegend reformiert (Meldung der Bundesregierung v. 02.12.2022). Frührentner können dann beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird. Im Bereich der Erwerbsminderungsrenten werden die Hinzuverdienstmöglichkeiten deutlich ausgeweitet
Digitalisierung von Meldeverfahren
Ein Großteil der Regelungen des Gesetzes betrifft die Digitalisierung von Meldeverfahren. So soll zum Beispiel die Vorlage des Sozialversicherungsausweises nicht mehr erforderlich sein, da ein Abruf der Versicherungsnummer bei der Rentenversicherung durch die Arbeitgeber ermöglicht wird. Ziel ist die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Sozialversicherungsträger sowie der Wirtschaft von Bürokratie- und Verwaltungsaufwand.
Erweiterungen in der Künstlersozialversicherung
Im Künstlersozialversicherungsgesetz wird für Berufsanfänger die Möglichkeit erweitert, sich bei erstmaliger Aufnahme einer selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung befreien zu lassen.
Außerdem wird es Künstlerinnen und Künstlern künftig dauerhaft möglich sein, sich mit nicht-künstlerischer Tätigkeit etwas hinzuzuverdienen. Die vorgesehene Regelung knüpft an den Schwerpunkt der Tätigkeit an und löst die pandemiebedingt befristet erhöhten Zuverdienstregelungen ab.