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Spielstraße auf Zeit mehr als eine populistische Idee?

„Temporäre Spielstraßen auf Zeit“ – nach dem Beispiel von Berlin, Dortmund oder Hemer – forderte die CDU-Fraktion in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerservice, Ordnung und Sicherheit mit dem Verweis auf „viele Familien mit kleinen Kindern“. Deren Sicherheit im Straßenverkehr und beim Spielen habe für die CDU höchste Priorität. Allerdings sei es nicht überall möglich, eine dauerhafte Spielstraße einzurichten. Hier könnten „temporäre Spielstraßen“ eine Alternative sein. Die Verwaltung möge doch bitte hierfür verschiedene Straßen im Stadtgebiet benennen, wo dies „einfach und auf jeden Fall kostenlos“ möglich sei. Schließlich habe nicht jede Familie einen eigenen Garten, und nicht überall sei der nächste Spielplatz direkt nebenan: „In Wohngebieten gehören die Straßen nicht nur den Autos, auch spielende Kinder mit Kreide und Bobbycar“. Die Verwaltung möge dem Beispiel von Hemer im Sauerland folgen und „den Familien die Möglichkeit zur Beantragung einer ‚Spielstraße auf Zeit‘ einräumen“, zitiert die CDU Fabian Knott, den örtlichen Vorsitzenden ihrer Jugendorganisation Junge Union.

Die Antwort der Verwaltung begann gestern mit der Erklärung des Unterschieds zwischen  einer „Spielstraße“ als  einem verkehrsberuhigten Bereich mit sehr geringem Fahrzeugverkehr und über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion auf der einen Seite und einer zeitlich begrenzten Spielstraße, die ein Anlieger bei der Verwaltung beantragt habe, auf der anderen Seite. Für diese müsse „zwingend Vorsorge für den ruhenden Verkehr getroffen werden, d. h.  es müssten temporäre Parkflächen gekennzeichnet werden“. Eine solche Straße gebe es in Hemer, und habe es die Stadtverwaltung mit einem „Veranstalter“ zu tun, „der zugleich die Haftung übernimmt und ggfs. eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abschließt“. In diesem Fall werde der öffentliche Verkehrsraum mittels Absperrschranken und dem Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) beschildert. Allerdings kämen hierfür „Hauptverkehrs- und Haupterschließungsstraßen, Straßen mit Linienverkehr oder Straßen, an denen gerade eine Baustelle liegt, … nicht in Frage.“ In Hemer müssten Antragsteller die Nachbarschaft über ihr Vorhaben mindestens eine Woche vorher informieren, so die Stadt Remscheid..  Anwohner, die den Termin vergessen hätten, sei die Zufahrt zu ihrem Grundstück zu ermöglichen.

Und die Kosten für den Antragsteller? In Hemer wird die Beschilderung kostenfrei angeliefert und zur Verfügung gestellt; es fallen keine Gebühren an. In Düsseldorf muss dem Antrag eine Skizze mit möglichen Aufbauten beigefügt werden¸ außerdem wird eine Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühr fällig. Die Organisatoren müssen dort  die erforderliche Beschilderung selbst mieten und aufstellen. In Bonn muss zudem die Mehrheit der Nachbarn zustimmen. Fazit der Stadt Remscheid: „Grundsätzlich wäre unter den o.g. Bedingungen auch in Remscheid eine ‚Spielstraße auf Zeit‘ denkbar. Auch hier würde der Antragsteller die Haftung übernehmen. Für die Bewilligung und Abnahme wäre eine Verwaltungsgebühr fällig. Die Kosten der erforderlichen Beschilderung müsste der Antragsteller tragen.“. Fraglich sei jedoch, ob ein Bedarf bestehe und ob der Aufwand in einem Verhältnis zu dem Nutzen stehe.

Roland Kirchner (W.R.R) dazu in der gestrigen Sitzung: „Im Prinzip ist die Idee einer solchen Spielstraße auf Zeit gut. Aber ist sie auch praktikabel?“ In der Siedlung in Lennep, in der er wohne,  könne er sich eine Zustimmung aller Anlieger kaum vorstellen. Roland Gedig (CDU): „Die Nachbarschaft müsste natürlich mit ins Boot genommen werden!“

Waterbölles: Man darf gespannt sein, wann der Antrag, dem die CDU zu Beginn der Sitzung noch „großer Potenzial“ beimaß, wieder auf der Tagesordnung stehen wird...

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Kommentare

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Lothar Kaiser am :

Antwort auf Die Frage des Waterbölles laut Sitzungsplan der Verwaltung: am 8.11. im Ausschuss für Bürgerservice, Ordnung und Sicherheit (BOS), am 10.11. im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Mobilität und am 1.12. im Hauptausschuss und Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen. Es geht also munter weiter.

Chronist am :

Ergänzend teilt die Verwaltung zur Sitzung des BOS mit: "Nach § 29 StVO bedürfen Veranstaltungen, für die die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, der Erlaubnis. Die Verwaltungsvorschrift regelt Auflagen, Versicherungen, Haftungen usw. Der Orientierungsrahmen „Veranstaltungen im Freien“ des Ministeriums des Inneren NRW betont, dass der Veranstalter die Veranstaltung eigenverantwortlich durchführt. Er ist für die Sicherheit und Ordnung bei der Veranstaltung und für die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften verantwortlich. Ihn trifft eine zivilrechtliche Verkehrssicherungspflicht, deren Verletzung Schadensersatzansprüche nach § 823 BGB nach sich ziehen kann. Für etwaige Schäden greift nicht die private Haftpflichtversicherung. Es müsste eine gesonderte Veranstalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Bei den Veranstaltungen „Spielstraße auf Zeit“ ohne Alkohol und ohne Verkauf von Speisen und Getränken, wird dem Veranstalter wegen der o.g. Gründe der Abschluss einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung empfohlen aber nicht zwingend gefordert. Eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung für eine einfache und kleine Veranstaltung dieser Art kostet ohne besondere Aufbauten (z.B. Hüpfburg) ca. 80 € je nach Versicherung. Unabhängig von der o.g. Erlaubnis ist die Sperrung einer Straße nach § 45 Absatz 5 StVO nur mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung und den entsprechenden Verkehrsschildern bzw. -einrichtungen möglich. Die Verantwortung für die Umsetzung der Anordnung liegt immer bei dem Baulastträger. Aus diesem Grund nimmt der Baulastträger die Verkehrsschilder bzw. - einrichtungen (kostenpflichtig) ab.“

Heinz Wäscher am :

Zumindest den letzten Punkt (Abnahme der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) könnte man vermeiden indem die Stadtverwaltung die sog. „Veranstalter” zu Beliehenen macht. Durch die Rechtsfigur der Beleihung werden Hoheitsrechte auf Privatpersonen übertragen. Es handelt sich um einen Fall der mittelbaren Staatsverwaltung. Eine Beleihung darf nur durch oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen. Soweit der Beliehene unmittelbar hoheitlich tätig wird, können Amtshaftungsansprüche gegen den Staat entstehen, falls der Beliehene Amtspflichten verletzt. Den Beliehenen werden im Gegensatz zum Verwaltungshelfer, der als bloßes „Werkzeug“ oder „Erfüllungsgehilfe“ des Hoheitsträgers weisungsgebunden ist, eigene Entscheidungskompetenzen übertragen.

Lothar Kaiser am :

Bei einer Enthaltung stimmte gestern der Ausschuss für Bürgerservice, Ordnung und Sicherheit der Vorlage zu vorübergehenden Spielstraßen in Remscheid zu. Allerdings war zuvor der Passus der Kostenneutralität gestrichen worden.

Lothar Kaiser am :

Der Ausschuss „Wirtschaft & Mobilität“ hatte den Antrag in dieser Fassung angenommen: „Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehende Möglichkeit zur Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis in Remscheid nochmals bekannt zu machen explizit bei Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Kindertagespflege, der Schulen und den gastronomischen Betrieben. Hierzu benennt die Verwaltung verschiedene Straßen im Stadtgebiet, wo dies möglich sein soll und kann. Das entsprechende Antragsverfahren wird für die Bürgerinnen und Bürger so eingerichtet, dass es möglichst einfach ist.“ Im Hauptausschuss war dies gestern ebenfalls der Fall, wobei allerdings betont wurde, dass es sich um eine Kostenpflichtige Sondernutzungserlaubnis handele.

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