Einzelunternehmen gründen

Einzelunternehmen gründen: Die wichtigsten Grundlagen 

Wenn Du ein Einzelunternehmen gründen möchtest, solltest Du über ein klares Konzept, eine gute Organisation und das notwendige Wissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen verfügen. Die Gründung ist einfach und mit wenig Kosten verbunden.

Einzelunternehmen gründen: Der Solo-Gründer

Um ein Unternehmen allein zu starten, ist das Einzelunternehmen eine gute Alternative und für die Gründung oft nur eine einfache Gewerbeanmeldung notwendig. Die Vorteile ein Einzelunternehmen zu gründen sind die einfache und flexible Gestaltungsmöglichkeit, die geringen Gründungskosten sowie die sofortige Verfügbarkeit des Geschäfts. Nachteile eines Einzelunternehmens sind, dass Du als Inhaber voll für das Unternehmen haften musst. Sowohl mit Deinen Privatvermögen als auch mit Deinem Geschäftsvermögen. 

Merkmale des Einzelunternehmens:

  • Gewerbliche Tätigkeit
  • Keine speziellen Voraussetzungen erforderlich
  • Keine weiteren Teilhaber/Inhaber möglich
  • Beschäftigung von Mitarbeitern möglich
  • Haftung ist unbegrenzt mit dem Privatvermögen des Inhabers
  • Kein Stamm- oder Mindestkapital erforderlich

Du musst zunächst Dein Unternehmenskonzept erarbeiten, wenn Du ein Einzelunternehmen gründen möchtest. Dabei gilt es, die Stärken und Schwächen des Unternehmens herauszuarbeiten und das Alleinstellungsmerkmal Deines Unternehmens, zu finden. Nur wer weiß, was sein Unternehmen kann und welche Nische es bedient, kann sich am Markt behaupten.

Ebenso wichtig wie das Konzept ist die finanzielle Planung. Bevor Du mit der Gründung beginnst, solltest Du genau überlegen, ob das Einzelunternehmen tatsächlich rentabel ist. Denn auch wenn die Einzelunternehmung als rechtlich einfache Form gilt, hat sie keinen finanziellen Schutz vor Insolvenz. Jeder Gründer trägt daher das komplette Risiko für sein Unternehmen und muss auch bei Fehlschlägen selbst haften.

Wenn ein Einzelunternehmen gründen möchtest, musst Du neben dem Konzept und der finanziellen Planung auch einen Businessplan erstellen. In diesem Plan stehen alle wichtigen Informationen zum Unternehmen wie Ziele, Strategien und Finanzierungskonzepte. Der Businessplan ist für potenzielle Investoren und Banken wichtig, denn nur wer einen soliden Plan vorlegen kann, hat eine Chance auf externe Finanzierung.

Rechtsformen für Einzelunternehmen

Wenn Du regelmäßig Deine Dienstleistungen oder Produkte (z. B. auf Amazon oder Ebay) mit Gewinnabsicht anbietest, bist Du bereits gewerblich tätig. Du bist verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden und Deine Einnahmen bei Deinem zuständigen Finanzamt anzuzeigen.

Gewerbetreibender

Als Gewerbetreibender übst Du folgende Tätigkeiten aus, wenn Du ein Einzelunternehmen gründen möchtest:

Freiberufler

Als Freiberuflicher bist Du kein Gewerbetreibender und musst Deine Tätigkeit nicht beim Gewerbeamt melden. Nur beim Finanzamt. Unter freiberuflichen Tätigkeiten fallen unter anderem Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Autoren, Lehrer, Webdesigner. (siehe List der sog. Katalogberufe)

Kleinunternehmerregelung

Die Nutzung der Kleinunternehmerregelung ist in § 19 UStG geregelt. Als Freiberufler, Unternehmer oder Selbstständiger kannst Du diese anwenden, wenn Du im vorigen Geschäftsjahr maximal 22.000 € Umsatz erwirtschaftet hast und im laufenden Geschäftsjahr 50.000 € nicht überschreiten wirst. Du weißt auf Deinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer aus.

Für das Kleingewerbe reicht eine einfache Buchführung und eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) am Jahresende aus.

Eingetragener Kaufmann (e. K.)

Als Einzelunternehmer und natürliche Person hast Du die Möglichkeit, Dich als eingetragener Kaufmann (e. K.) im Handelsregister eintragen zu lassen. Durch eine Eintragung ins Handelsregister wächst der Vertrauensbonus der Geschäftspartner in der Praxis. Als Kaufleute zählen alle, die ein Handelsgewerbe betreiben (§ 1 Abs. 1 HGB). Ein Handelsgewerbe gilt jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, das Unternehmen erfordert in Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (§ 1 Abs. 2 HGB). Einzelkaufleute sind verpflichtet, doppelte Buchführung anzuwenden und sich ins Handelsregister eintragen zu lassen.

Einzelunternehmen gründen: Was Du beachten solltest

Gründung Deines Einzelunternehmens

Die Anmeldung des Einzelunternehmens beim Gewerbeamt ist unkompliziert und günstig. Das Gewerbeamt informiert weitere Behörden und Kammern über Deine Neugründung:

  • Finanzamt
  • Berufsgenossenschaft
  • Industrie- und Handelskammer und Handwerkskammer

Zunächst solltest Du prüfen, ob die geplante Tätigkeit eine Gewerbeerlaubnis voraussetzt. Falls ja, ist die Beantragung der Erlaubnis der erste Schritt. 

Gründer können die Anmeldung vor Ort im zuständigen Gewerbeamt ausfüllen oder digital vornehmen – letzteres funktioniert leider noch nicht überall in Deutschland. Nach einer erfolgreichen Gewerbeanzeige wird das neue Unternehmen ins Gewerberegister aufgenommen.

Steuernummer und Buchhaltung

Die Daten Deiner Gewerbeanmeldung werden direkt an das zuständige Finanzamt weitergeleitet. In den meisten Fällen wird man Dich bald darauf aufmerksam machen, dass Du eine steuerliche Erfassung vornehmen musst. Seit dem Jahr 2021 gibt es die Möglichkeit, die Daten komplett digital und somit unkompliziert und einfach über ELSTER abzufragen. 
Nachdem Du Dich beim Finanzamt erfolgreich angemeldet hast, wird Dir eine Steuernummer und falls gewünscht, auch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zugeteilt. Nun kannst Du endlich loslegen und Deine ersten Rechnungen schreiben sowie die Steuern korrekt abführen. Außerdem ist dies der beste Zeitpunkt, um Dich um Deine Buchhaltung zu kümmern.

Startkapital für Investitionen

Wenn Du ein Einzelunternehmen gründen möchtest, benötigst Du kein Stammkapital, wie es bei einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) notwendig ist. Um ein Einzelunternehmen zu gründen, ist das Startkapital sinnvoll, um Investitionen vorzunehmen. Du wirst es für Deine Gewerbeanmeldung, oder die Einrichtung der Webseite benötigen. Eventuell möchtest Du ein Büro anmieten, Personal einstellen oder Du benötigst Softwarelizenzen. In einen guten Steuerberater zu investieren, ist ebenfalls von Vorteil.

Standort: Zuhause leben und arbeiten

Wenn Du Dich dafür entscheidest, Dein Einzelunternehmen von Zuhause aus zu betreiben, ist es wichtig, dass Du Dich vorher über die zulässigen Gewerbe in Deiner Gemeinde oder Stadt informierst. Fast überall in Deutschland gibt es gemeindliche Vorschriften, wo sich Gewerbe ansiedeln dürfen und wo nicht. In reinen Wohngebieten ist dies meistens nicht erlaubt.

Wenn Du jedoch in einer Mietwohnung lebst, solltest Du vorher unbedingt mit Deinem Vermieter absprechen, ob Du ein Gewerbe in der Privatwohnung betreiben darfst. Es ist ratsam, eine schriftliche Genehmigung vom Vermieter einzuholen. Dann bist Du auf der sicheren Seite.

Unternehmensbezeichnung

Wenn Du ein Einzelunternehmen gründen willst, solltest Du darauf achten, dass der Name Deines Unternehmens den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Der Name Deines Unternehmens sollte Deinen vollständigen Namen (Vor- und Nachname) enthalten, damit klar ist, dass Du das Unternehmen betreibst. Etablissmentsbezeichnungen sind zwar erlaubt, aber es sollte klar erkennbar sein, welche natürliche Person das Unternehmen führt.

Haftung als Einzelunternehmen

Die Haftung ist persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Das heißt, der Inhaber haftet mit dem gesamten betrieblichen und privaten Vermögen. Bei einem Einzelunternehmen gibt es keine Grenzen zwischen Unternehmens- und Privatvermögen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Inhaber sein Unternehmen bestmöglich führt und deshalb auch für alle Fehler die volle Verantwortung trägt. Durch die persönliche Haftung des Inhabers ist das Risiko für Gläubiger hoch, da sie nicht wissen können, ob genügend Vermögen vorhanden ist, um ihre Forderungen zu begleichen. Aus diesem Grund, solltest Du Dir sorgfältig überlegen, ob ein Einzelunternehmen die richtige Rechtsform für Dich ist, wenn Du ein Einzelunternehmen gründen willst. 

Titel im Einzelunternehmen

Wenn Du ein Einzelunternehmen gründen möchtest, musst Du auf die Bezeichnung „Geschäftsführer“ verzichten. Der Begriff ist exklusiv Gesellschaften nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) vorenthalten. Das kann zu Missverständnissen führen, wenn Außenstehende sich ein falsches Bild von Deinem Einzelunternehmen machen, was die Rechtsform, die Größe sowie die Kreditwürdigkeit des Unternehmens angeht. Du kannst jedoch den Titel „Inhaber“ oder „Betriebsführer“ verwenden. 

Mitarbeiter im Einzelunternehmen einstellen

Auch als Einzelunternehmer kannst Du Mitarbeiter einstellen und so Dein Business weiter ausbauen. Dabei stehen Dir verschiedene Optionen zur Auswahl, wie Festanstellung, Freelancer oder Werkstudent. Jede dieser Beschäftigungsmöglichkeiten hat ihre Vor- und Nachteile. Bevor Du Dich für eine entscheidest, solltest Du Dir also gut überlegen, welche Variante am besten zu Deinem Business und zu Dir passt. 

Festanstellung

Ein großer Vorteil einer Festanstellung ist die soziale Absicherung, die Du Deinem Angestellten bieten kannst. Zudem hast Du die Möglichkeit, ihn langfristig an Dich und Dein Unternehmen zu binden. Allerdings ist eine Festanstellung auch mit einem höheren finanziellen Aufwand verbunden, da Du Lohn- und Sozialabgaben zahlen musst. Zudem ist sie weniger flexibel als etwa eine Beschäftigung als Freelancer.

Freelancer

Ein Freelancer ist in der Regel selbstständig und arbeitet somit unabhängig von Dir. Das hat den Vorteil, dass Du keine Lohn- und Sozialabgaben zahlen musst. Zudem bist Du flexibler, was die Auftragsvergabe angeht. Allerdings musst Du Dich darauf einstellen, dass ein Freelancer meistens auch nur für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung steht und Du ihn daher regelmäßig neu beauftragen musst.

Einzelunternehmen gründen mit Werkstudenten/-innen

Ein Werkstudent ist in der Regel noch studierend und arbeitet nebenbei. Daher ist er meistens nur für eine begrenzte Zeit verfügbar und auch nicht so flexibel wie ein Freelancer. Allerdings kannst Du mit einem Werkstudenten in der Regel mit einem geringeren Lohn rechnen, da er das Arbeiten meistens nur als Nebenjob sieht. Zudem kann Dir die Einstellung eines Werkstudenten helfen, Kontakte zu potenziellen Mitarbeitern für die Zukunft zu knüpfen. 
Wenn Du ein Einzelunternehmen gründen willst und Du in Deinem Unternehmen Mitarbeiter beschäftigen möchtest, benötigst Du eine Betriebsnummer, die Du bei der Arbeitsagentur beantragen kannst.


Autor:

Datum: