Privatsphäre im Garten: Das darf man!

Dieser Sichtschutz ist rechtlich in Ordnung.

Diejenigen, die ihren heimischen Außenbereich leidenschaftlich hegen und pflegen, möchten diesen selbstverständlich auch so oft wie nur möglich nutzen. Unabhängig davon, ob gemeinsam mit Familie und Freunden gegrillt, eine neue Bepflanzung vorgenommen wird oder der wohlverdiente Feierabend genossen werden möchte: Es kommt dabei in hohem Maße auf eine ungestörte Privatsphäre an.

Um neugierige Blicke von Nachbarn und Passanten in den Garten abzuhalten, bedienen sich viele Gartenbesitzer einem hohem Sichtschutz. Doch was ist dabei eigentlich gesetzlich erlaubt? Der folgende Beitrag klärt auf und zeigt darüber hinaus ebenfalls, welche Möglichkeiten im Bereich des Sichtschutzes für den Garten eigentlich bestehen.

Die rechtlichen Regelungen hinsichtlich des Sichtschutzes

Generell gelten bei Sichtschutzzäunen dieselben Vorgaben, wie auch bei einem herkömmlichen Zaun. Durch das Gesetz werden beide Varianten als Einfriedung bezeichnet, sodass diese genehmigungsfrei sind, solange sie eine gewisse Höhe nicht überschreiten. Die örtlichen Regelungen unterscheiden sich dabei jedoch voneinander.

Aus diesem Grund ist es ratsam, bei der zuständigen Baubehörde die entsprechenden Erkundigungen einzuholen. Daneben ist das Gebot der Ortsüblichkeit und das geltende Nachbarschaftsrecht zu berücksichtigen. Um keine Auseinandersetzung mit den direkten Nachbarn zu riskieren, ist es außerdem empfehlenswert, im Vorfeld des Zaunbaus mit den Nachbarn zu besprechen, ob diese mit dem Bauvorhaben einverstanden sind.

Sichtschutzzaun – Was ist das überhaupt?

Im Handel ist eine große Auswahl unterschiedlicher Zaunmodelle zu finden, allerdings bieten nicht alle von ihnen eine vollständige Blickdichtigkeit und damit die gewünschte Privatsphäre. Aus diesem Grund werden nur solche Zäune tatsächlich als Sichtschutzzaun bezeichnet, die verhindern, dass der eingezäunte Bereich von außen eingesehen werden kann. Die ideale Höhe eines Sichtschutzzaunes entspricht so rund 1,80 Metern.

Mit einem Sichtschutzzaun kann sowohl das vollständige Grundstück an seiner Grenze eingezäunt werden als auch nur ein Teilbereich des Gartens. Viele Gartenbesitzer entscheiden sich so beispielsweise dafür, den Sichtschutzzaun an ihrer Terrasse oder einem Outdoor-Sauna-Bereich zu installieren. Im Übrigen eignen sich Sichtschutzzäune daneben auch ideal dafür, um nicht auf ein unansehnliches Umfeld blicken zu müssen, wie etwa auf eine vielbefahrene Straße.

Diese Vorteile bietet ein Sichtschutzzaun

Wie dargelegt, stellt ein Sichtschutzzaun die richtige Lösung dar, wenn es darum geht, den Garten gegen neugierige Blicke von außen abzuschirmen.

Daneben kann er jedoch durchaus auch in hohem Maße zu einer ästhetischen Gartengestaltung beitragen. Genutzt werden können die Zäune so zum Beispiel, um eine optische Abgrenzung zum Grundstück der Nachbarn zu realisieren oder auch auf dem eigenen Grundstück verschiedene Bereiche zu schaffen.

Fällt der Sichtschutzzaun ausreichend hoch aus, dient er darüber hinaus ebenfalls als praktischer Windschutz. Dies zeigt sich besonders um die Terrasse, den Grillplatz oder den Saunabereich als überaus komfortabel und praktisch.

Sichtschutz aus Stein – Die moderne Lösung

Die Privatsphäre im heimischen Außenbereich lässt sich jedoch auch durch eine Mauer maßgeblich erhöhen – daneben verleiht diese dem Garten stets das gewisse Etwas. Mauersteine, die durch ihre besonders natürliche Wirkung überzeugen, sind etwa Schiefer oder Muschelkalk.

Daneben erfreut sich heutzutage eine Gabionenwand einer überaus großen Beliebtheit. Diese besteht aus ästhetischen Steinen, die in ein Gitter eingefüllt werden. Im Gesamtbild ergibt sich so eine tolle Mauer, die durch ihre originelle Optik auf ganzer Linie überzeugt.

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