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Auch Plan für Verlängerung der Intzestraße liegt aus

Der städtische Hauptausschuss und Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen hat am 2. Dezember 2021 beschlossen, den Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplans öffentlich auszulegen. Dies geschieht nebst Begründung, Fachgutachten und sonstigen Anlagen und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Montag, 31. Januar, bis einschließlich Freitag, 4. März. Aufgrund des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie sind die Unterlagen auf der städtischen Internetseite www.remscheid.de/FNP-12 einzusehen. Auch können die Unterlagen im Fachdienst Stadtentwicklung, Verkehrs- und Bauleitplanung, Ludwigstraße 14, 2. Obergeschoss, eingesehen werden – ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung unter Telefon RS 162453 und unter Einhaltung der dann gültigen Hygiene-Vorschriften.
Während der oben angegebenen Frist können Stellungnahmen schriftlich oder per E-Mail (Staedtebauentwicklung@remscheid.de">Staedtebauentwicklung@remscheid.de) beim Fachdienst Stadtentwicklung, Verkehrs- und Bauleitplanung, Ludwigstraße 14, 42853 Remscheid, eingereicht werden. Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist nicht möglich.

Im gleichen Zeitraum liegt im Fachdienst auch der Bebauungsplan Nr. 672 I (Gebiet östlich Bahnhof Lennep, westlich der Straße Am Bahnhof und das Geviert zwischen den Straßen Robert-Schumacher-Straße, Alte Kölner Straße, Kölner Straße und Am Johannisberg) öffentlich aus. Dessen Ziel ist die planungsrechtliche Anpassung an den übergeordneten Flächennutzungsplan und das Einzelhandelskonzept sowie die damit verbundene Angleichung an die vorhandenen Nutzungen und die Aufhebung der Kerngebietsfestsetzungen.

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Chronist am :

Zur Sitzung der Bezirksvertretung Lennep am 30. März hat Bettina Stamm, echt Remscheid, die Einstellung des Planverfahrens zum Bebauungsplan 672, Gebiet östlich Bahnof Lennep, westlich der Straße Am Bahnhof und das Geviert zwischen den Straßen Robert-Schumacher-Straße, Alte Kölner Straße, Kölner Straße und Am Johannisberg, beantragt. Begründung: „Die Grundlage des B-Planes 672 ist die 7. Flächennutzungsplanänderung sowie das kommunale Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2014. Im Rahmen dieses Konzeptes, wurde die Ansiedlung des DOCs als „politisch gewollter Beitrag, als gegebene Planungsabsicht“ in die Konzeption und Zielstellungen des Einzelhandelskonzeptes implementiert und als sachgerechte Grundlage für die 7. Flächennutzungsplanänderung dargestellt. Da der B-Plan 672 als verbindlicher Bauleitplan aus den Vorgaben des Flächennutzungsplans aufgestellt wird und die DOC Planungen eingestellt werden, entsprechen die aus dem kommunalen Einzelhandelskonzept abgeleitete Darstellungen der Versorgungsbereiche Stadtbezirkszentrum/DOC Lennep (ZVB) nicht der Realität und können daher auch nicht als sachgerechte Grundlage zur Begründung des B-Planes Nr. 672 herangezogen werden. Gem. der textlichen Begründung soll damit zur „Erhaltung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches Stadtbezirkszentrum / DOC Lennep beitragen und die städtebauliche Situation im Plangebiet geordnet werden. Ein Versorgungsbereich mit der besonderen Funktion „DOC“ mit einem spezifischen Sortiments- und Warenangebot wird es nicht geben. Es besteht nunmehr keine Notwendigkeit im Plangebiet Erweiterungen von Verkaufsflächen auf 800 qm zu begrenzen und somit dem Einzelhandel weitere Entwicklungsmöglichkeiten zu entziehen.“

Chronist am :

Als Baukostenzuschuss zahlt das Land der Stadt Remscheid 4,42 Millionen Euro für den Durchstich Intzestraße und den Eisernstein. Das hat der CDUI-Landtagsabgeordnete Jens Peter Nettek0ovn mitgeteilt. Das Land unterstützt die Stadt beim Durchstich Intzestraße zwischen Baisieper Straße und Lenneper Straße mit 2,87 Millionen Euro und beim Ausbau des Knotenpunktes Eisernstein mit 1,55 Millionen Euro. Voraussetzung sei die Baureife, so Nettekoven. Die Prüfung der Förderanträge und die Bewilligung erfolgt durch die Bezirksregierung Düsseldorf.

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