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Arbeitssuchend melden: Was auf dich zukommt und welche Fehler du vermeiden solltest

Gerade frisch gekündigt und Angst vor dem Papierkrieg, der auf dich zukommt? Weißt du nicht, wo im Netz du brauchbare und leicht verständliche Informationen herkriegst? Sind dir Anleitungen auf anderen Portalen zu hochgestochen und kompliziert formuliert? Dann lies einfach weiter und erfahre, was du beachten musst, wenn du dich arbeitssuchend melden willst.

Arbeitslos oder arbeitssuchend melden?

Ob du dich als arbeitslos oder arbeitssuchend meldest, ist ein kleiner, aber feiner Unterschied. Als Faustregel kann man festhalten: Wenn du noch in deinem alten Posten angestellt bist, aber weil dein Vertrag nicht verlängert wird oder du den Wunsch eines Arbeitsplatz-Wechsels hegst, bist du arbeitssuchend, ansonsten arbeitslos. Also sind nach Definition der Behörden Arbeitslose automatisch auch arbeitssuchend, aber nicht alle Arbeitssuchende auch arbeitslos.

Wenn dein Vertrag bald endet oder du schon eine fristgerechte Kündigung hast, musst du dich innerhalb von 3 Monaten vor Vertragsende arbeitslos melden. Oder wenn du eine Kündigung bekommst, die kürzer als 3 Monate befristet ist, bist du verpflichtet, dich unverzüglich bei der Bundesagentur für Arbeit zu melden. Dort erhältst du für eine bestimmte Zeit Leistungen nach ALG I (Arbeitslosengeld). Übrigens: Wenn du selbst deinen Job kündigst, kannst du 3 Monate lang kein ALG I beantragen.

Was ist der Unterschied zwischen ALG I und ALG II?

ALG I oder Arbeitslosengeld erhalten Arbeitnehmer, die mindestens eine bestimmte Zeit Sozialversicherung gezahlt haben und ihre Arbeit verlieren. Das ALG I wird von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt und die Länge des ALG-I-Bezuges hängt von der Länge der vorherigen Beschäftigungen ab und liegt zwischen 6 und 12 Monaten. Danach bekommst du ALG II (oder auch Hartz-IV bzw. Sozialhilfe genannt) und bist auch laut Gesetz verpflichtet, jeden zumutbaren Job anzunehmen, was du im Arbeitslosengeld-Bezug noch nicht bist. Die Sozialhilfe wird vom Jobcenter deiner Ortschaft ausgezahlt.

Während der Hartz-IV-Satz für alle gleich ist, errechnet sich das Arbeitslosengeld nach einem Verrechnungsschlüssel aus deinem letzten Gehalt. Auch ist zu beachten, dass bei ALG I und ALG II unterschiedliche Arten der geförderten und privat bezahlten Weiterbildungen und Qualifizierungen möglich sind. Wenn du noch nicht versicherungspflichtig gearbeitet hast und dich arbeitslos melden willst, gibt es für dich ALG II.

Kann ich im aktuellen ALG I oder ALG II Geld dazuverdienen?

Ja, das ist durchaus möglich. Und zwar beim Arbeitslosengeld bis zu 165 € und bei der Sozialhilfe bis zu 150 € monatlich. In 2 Monaten eines laufenden Kalenderjahres sind auch mehr Einnahmen bis zu einer bestimmten Ermessungsgrenze möglich, die allerdings individuell für jeden Arbeitslosen in dieser Situation errechnet wird.
Außerdem gibt es noch die sogenannten 1,50 €-Jobs, bei denen Langzeitarbeitslose 1,50 € je Stunde mit gemeinnützigen Tätigkeiten zu ihrem normalen Bezug hinzuverdienen können. 

Die Annahme eines Minijobs ist ebenfalls möglich. Hier muss allerdings alles, das über die Freibeträge hinausgeht, zurückgezahlt werden. In diesem Fall ist es allerdings möglich, Rückzahlungen zinsfrei stunden zu lassen. Wenn du einen Minijob annimmst, dann kündige den Bezug erstmal noch nicht, sondern nimm Verbindung mit Arbeitsagentur oder Jobcenter auf, um zum Aufstocker aufzusteigen und zahle den überschüssigen Betrag jeweils zurück, weil du mit einem 450 €-Job nicht krankenversichert bist, in der BRD jedoch eine Pflicht zu einer Krankenversicherung besteht.

Wo finde ich die passenden Formulare?

Die als PDF-Datei herunterladbaren und – teilweise – online ausfüllbaren Formulare findest du samt und sonders hier:
https://www.arbeitsagentur.de/download-center
Einfach auf den Link klicken und den Hauptantrag für Arbeitslosengeld oder Hartz-IV herunterladen.

Auf diesem Antrag ist dann auch vermerkt, welche Anhänge man jeweils ausfüllen und mit abschicken muss. Lade diese ebenso mit herunter und drucke sie aus, falls du sie händisch ausfüllen willst. Ansonsten liegen diese auch in deiner örtlichen Arbeitsagentur oder deinem örtlichen Jobcenter aus. Du kannst den Antrag auch online ausfüllen unter:
https://www.hartziv.org/download/ALGII_Hauptantrag.pdf

Dieser ist allerdings nur dann gültig, wenn du ihn persönlich bei dem zuständigen Amt abgibst oder ausdruckst und mit der Post schickst. Anträge per Mail sind leider nicht möglich. Unter den angegebenen Links findest du auch weitere Anweisungen zum Ausfüllen der Formulare.

Was muss ich noch beachten, wenn ich mich arbeitssuchend melden will?

Aus dem oberen Abschnitt weißt du bereits, dass das nur dann geht, wenn du gekündigt wirst, und du dir eine 3-monatige Sperre für das ALG I und II einhandelst, wenn du kündigst.

Schicke die Kündigung deines letzten Arbeitgebers und die ausgefüllten Anhänge mit deinem Hauptantrag mit. Schicke diesen frist- und formgerecht an die richtige Stelle; hier kann es speziell bei der Arbeitsagentur sein, dass Leistungsabteilung und die örtliche Arbeitsagentur nicht die gleiche Adresse haben. In diesem Fall deinen Antrag immer an die Leistungsabteilung schicken und nach einer oder zwei Wochen mal nachfragen, ob dieser angekommen ist.

Nicht nur aus diesem Grund empfiehlt es sich, eine Kopie von dem Hauptantrag und den Anhängen zu machen und zu archivieren. Wie es immer so schön heißt, ist Ordnung ja das halbe Leben.

Muss ich mich nach dem Jobverlust selbst krankenversichern?

Nein, das musst du nur tun, wenn du gekündigt hast, die 3-monatige Sperre hast und du dich dann für diese 3 Monate selbst zur Krankenversicherung anmelden musst. Bedenke, dass dies beispielsweise beim aktuellem Satz der KKH 185 € pro Monat sind. Es ist auch denkbar, dass du etwas mehr als die 165 € bzw. 150 € monatlich dazuverdienst.

Wenn du weniger als die 185 €, die eine Krankenversicherung mindestens monatlich kostet, dazuverdienst, rechnet sich das für dich. Hier ein einfaches Beispiel für einen Hartz-IV-Empfänger, der 250 € pro Monat dazuverdient:
bis 450 € Miete
446 € Lebensunterhalt
250 € hinzuverdient, davon
-100 €, also
150 € hinzuverdient

In diesem Beispiel hättest du neben deinen Mietkosten 596 € pro Monat und für die abgezogenen 100 € deine Krankenversicherung.

Welche Leistungen übernimmt das Amt noch?

Neben Wohngeld bis 450 € und der monatlichen Förderung des Lebensunterhalts kannst du am Anfang deiner Arbeitslosigkeit einen Antrag auf eine Erstausstattung stellen. Diese ist zwar individuell auf jeden Arbeitslosen zugeschnitten, doch einige hundert Euro sind da schon drin.

Außerdem übernehmen beide Behörden die Kosten für Bewerbungen und die Anreise zu Vorstellungsgesprächen. Auch wenn du im ALG II bist und freiwillig oder auf Anraten des Amtes eine Maßnahme zur Qualifizierung anfängst, ist diese für dich komplett kostenlos. Du bekommst die Fahrtkosten entweder per Kilometer-Pauschale zurück, wenn du dorthin mit dem PKW fährst (auch wenn du gebracht wirst) oder 1:1 das Fahrtgeld für Bus und Bahn.

Fazit

Du siehst also, dass du zum Glück nicht auf der Straße landen musst, wenn du dich arbeitssuchend melden willst oder musst. Eine Alternative zur Jobsuche ist der Start in die Selbstständigkeit. Weitere Infos dazu findest du in zahlreichen Beiträgen auf unserem Blog oder im Buch »Selbstständig in 25 Tagen«.


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