Die geltenden Regeln einhalten!
Wie der RGA Anfang der Woche berichtete, sei es am Freitag voriger Woche zu einem Einsatz von Polizei und Kommunalem Ordnungsdienst an der Moschee (der Ditib-Gemeinde) in Stachelhausen gekommen. Das habe auf Nachfrage Rechtsdezernentin Barbara Reul Nocke mitgeteilt. Zitat: „Ob dabei Verstöße gegen die geltenden Corona-Schutzbestimmungen festgestellt wurden, wusste sie gestern noch nicht zu sagen.“ Der Waterbölles fragte daraufhin bei der Verwaltung nach, ob und in welchem Ausmaß Verstöße festgestellt worden seien. Antwort der städtischen Pressestelle: „Nein – es gab keine Verstöße beziehungsweise Ordnungswidrigkeitenverfahren.“
Das scheint allerdings nur die halbe Wahrheit zu sein, wie sich auf der heutigen Folgenotiz im RGA über die Ditib-Moschee ergibt: „Dort sollen nach dem traditionellen Freitagsgebet die Abstandsregeln nicht eingehalten worden sein. Die Ordnungsbehörden konnten dazu keine Feststellung machen, allerdings waren sie erst dann vor Ort eingetroffen, als sich die Versammlung bereits in Auflösung befand.“
In diesem Zusammenhang zitiert die Zeitung Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz mit den Worten, er wolle „ein weiteres Mal auf die Moschee-Vereine zugehen, um sie auf die geltenden Corona-Schutzmaßnahmen hinzuweisen“. Der RGA stellt fest, die Gemeinden hätten der Stadt ihre Gottesdienste im Vorfeld anzumelden und dafür zu sorgen, dass ihre Gläubigen auch nach dem Verlassen der Moschee die geltenden Abstandsregeln einhalten.
Die RGA-Meldung trägt die Überschrift „Mast-Weisz erinnert Muslime an Regeln“. Gestern im Hauptausschuss klang das bei OB Mast-Weisz etwas anders: „Verstöße gegen die Corona-Schutzmaßnahmen haben nichts mit Nationalität oder Herkunft zu tun. Die Moscheen verhalten sich vorbildlich“, sagte er den Politikern. Und: „Ich bin den Religionsgemeinschaften dankbar für die gute Zusammenarbeit!“
Waterbölles: War das nur die halbe Wahrheit?
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