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Verzicht auf Eltern-Beiträge für die KiTas

Kein Komplett-Verzicht auf Elternbeiträge für KiTas“, titelte der Waterbölles am 2. März. In Der Ratssitzung am Vortag war  auf Vorschlag beschlossen worden, auch für Januar auf die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, den Offenen Ganztagsgrundschulen sowie auf Essensgeld in städt. Kindertageseinrichtungen zu verzichten, sofern diese nicht durch Sozialleistungsträger erstattet werden und sofern sich das Land zur Hälfte an den Kosten von 395.000 Euro beteiligt. Darauf habe die Stadt aus Düsseldorf bislang noch nichts gehört, sagte Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz gestern im Hauptausschuss. Gleichwohl gingen Verwaltung und Politik gestern noch einen Schritt weiter als  im Februar und März: „Für die Monate Februar bis April 2021 werden in Abänderung des Ratsbeschlusses vom 25. Februar 2021 die hälftigen Beiträge für die Nutzung von Plätzen für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, den Offenen Ganztagsgrundschulen sowie die kompletten Beiträge für die Essensgelder in städtischen Kindertageseinrichtungen in Folge der Corona Pandemie unabhängig von einer Kostenbeteiligung des Landes NRW erstattet, soweit diese nicht durch Sozialleistungsträger geleistet oder erstattet werden.“ Der OB appellierte an den CDU-Fraktionsvorsitzenden Markus Kötter: „Setzen Sie sich bitte dafür ein, dass die andere Hälfte der Beiträge vom Land kommt!“ Das könne womöglich auch noch für die Kita-Beiträge für Mai und Juni gelten, Meinte der SPD-Fraktionsvorsitzende Sven Wolf angesichts der weiterhin hohen Inzidenzahlen der Corona-Pandemie.

Für die Monate Februar bis April ergeben sich für die Stadt Remscheid aus dem gestrigen Beschluss durch den Verzicht auf die hälftigen Elternbeiträge und den kompletten Verzicht auf die Essensgelder für die Monate Februar bis April Mindererträge in Höhe von 750.000 €. Bereits erfolgte Einzahlungen bzw. Abbuchungen müssen den Eltern nun erstattet werden. Verrechnen kann die Stadt die Einnahmeverluste bzw. Mehrausgaben über die so genannte Bilanzierungshilfe, das heißt, diese können ab 2025 über einen Zeitraum von bis zu 50 Jahren (bis 2075) abgeschrieben werden.

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie durch Kontaktvermeidung sind die Eltern aufgerufen, ihre Kinder selber zuhause zu betreuen und nicht in KiTa-Betreuung zu geben. Tatsächlich aber wurden manche Remscheider Kindertagesstätten auch in der vergangenen Woche noch zu 65 Prozent belegt.  Darauf verwiesen gestern W.-i.R. und Grüne. Das Rückzahlungsverfahren müsse aus Gründen der Fairness in Anspruch genommene Kita-.Leistungen berücksichtigen. „Aber es sollte auch so unkompliziert sein wie möglich“, wandte der Oberbürgermeister ein. Er sagte zu, das Rückzahlungsverfahren heute mit Stadtkämmerer Sven Wiertz und Sozialdezernent Thomas Neuhaus zu erörtern.

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Kommentare

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Chronist am :

Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der SPD-Fraktion zum Thema "Rückerstattung der Gebühren für Kita, Kindertagespflege und OGGS" vom 23. März in der gestrigen Sitzung des Hauptausschusses: Wie viele Anträge auf Rückerstattung der Elternbeiträge im Bereich der Kita, Kindertagespflege und OGGS gab es aufgrund behördlich verfügter Corona-Quarantäne und reduziertem Regelbetrieb für die Dauer der epidemischen Lage seit Dezember? Antwort: Am Stichtag 31. März waren es 218. Wie viele Anträge gab es auf Erstattung, weil Eltern aufgrund der Empfehlungen zur Einschränkung von Kontakten auf eine Betreuung verzichtet haben? Antwort: 358 zum Stichtag. Gibt es noch zeitliche Lücken, für die keine Regelung getroffen wurde? Antwort: Verwaltung: Nein, es gelten grundsätzlich die Regelungen aus den drei Beitragssatzungen. Ausnahmen zur Beitragspflicht wurden für den Dezember 2020 durch den Rat der Stadt Remscheid sowie den Januar 2021 durch eine generelle Landesregelung NRW festgelegt. Für die Zeit ab Februar 2021 gelten wiederum die Beitragsverpflichtungen aus den vorhandenen Beitragssatzungen. Eine Regelung (weder seitens der Stadt Remscheid noch durch das Land NRW) für eine generelle Beitragsbefreiung ab Februar 2021 existiert nach wie vor nicht. Wie wurden die Eltern über die Regelungen informiert? Antwort: Die Eltern wurden durch die jeweiligen Einrichtungen über die Beitragsregelungen für Dezember 2020 und Januar 2021 informiert. Im Übrigen sind die Eltern durch die jeweiligen Beitragsfestsetzungsbescheide über Zeitraum und Höhe der zu zahlenden Beiträge informiert.

Markus Kötter, CDU-Fraktionsvorsitzender am :

Die Position der Remscheider CDU-Fraktion in puncto Elternbeiträge war von vorneherein glasklar: Unserer Auffassung nach sollten Eltern nur für die Leistungen zahlen müssen, die sie auch erhalten haben. Die NRW-Koalition aus CDU und FDP in Düsseldorf geht nun einen pragmatischen Weg und will den Eltern so entgegenkommen. Die Landesregierung will aus abrechnungstechnischen Gründen keine Beiträge für die Monate Mai und Juni erheben, da diese noch nicht abgebucht worden sind. Diese pragmatische Lösung halten wir für richtig und bedanken uns bei der Landesregierung für diesen richtigen Schritt, der ein wichtiges Signal an unsere Eltern ist, die in der Corona-Pandemie schon genug finanziell, emotional, arbeitsmäßig etc. zu schultern haben. Während sich die Landesregierung somit zur finanziellen Entlastung insbesondere junger Eltern bekennt, brauchen wir jetzt ein ebenso mutiges städtisches Signal. Pragmatismus im Sinne der Eltern statt Ping-Pong-Spiel zwischen Remscheid und Düsseldorf, das ist jetzt angesagt. Wir brauchen jetzt auch keinen zusätzlichen Bürokratismus und langwierige Rechnerei für unsere Verwaltung, die wir ebenfalls entlasten wollen. Daher sollte die Stadt die Beiträge für Februar bis April komplett erstatten.

Fraktion der Grünen am :

Mit leichten Bauchschmerzen haben die Grünen zugestimmt, die Elternbeiträge für Kitas und den Offenen Ganztag (OGS) pauschal zu erstatten. „Das führt in dieser Pauschalität zwar zu Ungerechtigkeiten“, bedauert Fraktionschef David Schichel, „ist in der momentanen Situation jedoch trotzdem die bessere Lösung. Die von uns favorisierte Spitzabrechnung bedeutet einen unverhältnismäßigen personellen Mehraufwand für die Verwaltung und würde vor allem eine Rückzahlung bis Ende des Jahres verzögern. Das halten wir für unzumutbar – Eltern sind ohnehin seit Monaten extrem belastet.“ „Damit springt die Kommune einmal mehr für das Land NRW in die Bresche, das sich dazu bislang nur unzureichend, zu spät oder gar nicht gerührt hat“, ärgert sich Schichel. „Keinesfalls dürfen aber die Eltern die Leidtragenden dieser unverantwortlichen Landespolitik sein. Daher haben auch wir uns für diesen Weg entschieden.“ „Wir bestehen allerdings darauf, dass die OGS bei den Rückzahlungen gleich behandelt werden wie die Kitas“, betont David Schichel. „Denn die hat das Land bisher komplett ignoriert.“ Insgesamt wird die Stadt Remscheid den Eltern 750.000 Euro erstatten. Dies betrifft die Beiträge Februar bis April 2021. „Setzt sich die Situation bis zu den Sommerferien fort, sind wir im Juli bereits bei 1,5 Millionen Euro“, mahnt der Fraktionsvorsitzende.

Sven Wolf (MdL, SPD) am :

Seit Jahresbeginn sind die Kindertageseinrichtungen, die Tagespflege und die offenen Ganztagsschulen (OGS) nur eingeschränkt geöffnet – teilweise sogar ganz geschlossen. Mit Inkrafttreten der Notbremse sind die Einrichtungen in vielen Städten und Gemeinden wieder auf Notbetreuung umgestiegen. Viele Familien stemmen seit dieser Zeit die Betreuung ihrer Kinder neben ihrem Beruf und stehen unter großer Belastung. Das wird aus den Schilderungen der Eltern, die mich von vielen Seiten – auch über die Stadtschulpflegschaft in Remscheid - erreicht haben, deutlich. Hinzu kommt oft eine zusätzliche finanzielle Belastung durch Einkommenseinbußen infolge von Kurzarbeit oder gar Jobverlust einerseits sowie zusätzliche Kosten für Homeoffice und Homeschooling andererseits. Das bringt Eltern an ihre Grenzen. Und gleichzeitig müssen sie weiter Elternbeiträge bezahlen. Für eine Betreuung, die man nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen kann, die vollen Beiträge zu zahlen, das kann man niemanden vermitteln. Familien stehen in dieser Zeit unter besonderem Druck. Da ist es das Mindeste, sie von Beiträgen für eine Leistung zu befreien, die nicht in Anspruch genommen werden kann“, kommentiert Wolf die Weigerung der Landesregierung, die Beiträge vollständig zu erstatten. Familienminister Joachim Stamp hat den kommunalen Spitzenverbänden angeboten, die Beiträge lediglich für zwei Monate zu erstatten. Das Angebot des Ministers steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass im laufenden Kindergartenjahr darüber hinaus keine weitere Erstattung erfolgt. Seit Jahresbeginn ist die Betreuung eingeschränkt und gerade wird in den Einrichtungen wieder auf Notbetreuung umgestellt. In dieser Zeit ein solches Angebot zu unterbreiten, grenzt an Erpressung und missachtet die Situation in vielen Familien. Wieder wird den Familien eine große Solidarleistung abverlangt. Wie lange, lässt sich jetzt noch nicht sagen. Die Solidarität der Landesregierung ist hingegen auf maximal zwei Monate begrenzt, wovon CDU und FDP auch maximal die Hälfte der Kosten übernehmen wollen. Für alles weitere sollen Familien und Kommunen ins Risiko gehen. Die kommunalen Spitzenverbände haben das Angebot bereits als „unzureichend“ zurückgewiesen und kritisieren die Verweigerungshaltung der Landesregierung. Es braucht jetzt eine klare Entscheidung des Ministerpräsidenten. Er kann die Familien nicht weiter im Stich lassen. Das Geld für eine vollständige Erstattung ist da. Der 25 Milliarden Euro schwere Rettungsschirm des Landes ist genau für solche Fälle aufgelegt worden.

Chronist am :

Ergänzende Mitteilung zum Beschluss des Hauptausschusses vom 22. April zum „Verzicht auf die Erhebung der hälftigen Beiträge für die Nutzung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, der Offenen Ganztagsgrundschulen sowie des kompletten Essensgeldes in städtischen Kindertageseinrichtungen für die Monate Februar, März und April 2021 in Folge der Corona-Krise: „„Für die Monate Februar bis April 2021 werden in Abänderung des Ratsbeschlusses vom 25.02.2021 die hälftigen Beiträge für die Nutzung von Plätzen für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, den Offenen Ganztagsgrundschulen sowie die kompletten Beiträge für die Essensgelder in städt. Kindertageseinrichtungen in Folge der Corona Pandemie unabhängig von einer Kostenbeteiligung des Landes NRW erstattet, soweit diese nicht durch Sozialleistungsträger geleistet oder erstattet werden. Die Verwaltung wird hierfür ein Verfahren entwickeln, welches den Anforderungen an Transparenz, Fairness und Beitragsgerechtigkeit gerecht wird“: Nach verwaltungsinterner Abstimmung wird die Erstattung im Sinne des obigen Beschlusses pauschal im Laufe des Monats Mai 2021 an die beitragspflichtigen Eltern erfolgen (50% des Elternbeitrags und 100% des Essengeldes). Zu diesem Ergebnis führten folgende Aspekte: Im Kitabereich wird den Eltern ohnehin schon eine reduzierte Leistung angeboten. Die vertraglichen Stunden werden um 10 Stunden/Woche unterschritten. Viele Kinder sind nur unregelmäßig und somit nicht kontinuierlich über den ganzen Zeitraum gekommen. Im OGS-Bereich sind einige der Eltern der Aufforderung gefolgt und haben ihr Kind in der Zeit des Distanz- und des Wechselunterrichts zu Hause betreut. Der personelle Aufwand, um ca. 4.000 „Fälle“ abzurechnen, ist immens und würde die zuständige Abteilung über einen langen Zeitraum quasi stilllegen.

Jens-Peter Nettekoven (MdL, CDU) am :

Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags hat heute beschlossen, die Eltern von Beitragszahlungen für Kitas, Kindertagespflege und Offene Ganztagsbetreuung (OGS) zu entlasten. Nach dem Muster der für Januar beschlossenen Entlastung erhalten die Kommunen erneut Mittel, um im Mai und Juni landesweit die anfallenden Elternbeiträge vollständig zu erlassen. Die dadurch entstehenden Kosten tragen das Land und die Kommunen zu gleichen Teilen. Dazu erklärt der Landtagsabgeordnete der Wahlkreise Remscheid und Radevormwald, Jens-Peter Nettekoven: „Der heutige Beschluss zeigt einmal mehr das Bemühen, die Lasten der Pandemie fair zwischen den Kommunen und dem Land aufzuteilen. Mit der hälftigen Übernahme der Kosten ist der Weg frei, den Eltern die Beitragszahlungen für Mai und Juni zu erlassen. Das sind gute Nachrichten aus Düsseldorf für die betroffenen Eltern. Es ist ein Zeichen der Wertschätzung, wenn wir Familien mit Kindern jetzt auf diese Weise finanziell entlasten. Indem sie die Doppelbelastung von Homeoffice und Kinderbetreuung geschultert oder den Ausfall bzw. die Einschränkung der Angebote der Kindertagesbetreuung nach Kräften aufgefangen haben, haben die Eltern die Last der Corona-Krise diszipliniert und solidarisch mitgetragen.

Lothar Kaiser am :

Lediglich als unsicheres Gerücht fand die Entscheidung in Düsseldorf heute Nachmittag den Weg nach Remscheid in die Sitzung des Hauptausschusses. Allgemein wurde kritisch gesehen, dass die Landesregierung sich zur Übernahme ihrer 50-prozentigen Kostenbeteiligung bislang nicht konkret geäußert hatte. „Das nehme ich ihr übel“, konstatierte beispielsweise Erden Ankay-Nachtwein (SPD).

Markus Dabringhausen am :

Meine Tochter besucht die dritte Klasse einer Grundschule in Remscheid sowie die OGS. Es ist mir unerklärlich, warum bei quasi nicht stattfindendem OGS-Betrieb die Elternbeiträge der Monate Februar bis April eingezogen wurden, obwohl keine Betreuung stattgefunden hat. Vielmehr hätte ich erwartet, dass das Land auf die Kommunen zugeht und die Beiträge für die betreffenden Monate erlassen werden. So aber lässt man die Eltern zahlen und unternimmt aktiv von Seiten des Landes aktuell fast gar nichts. Laut Aussage unserer Kommunalpolitiker drängen die Städte, Kreise und Gemeinden auf eine Entscheidung des Landes zur Finanzierung der Elternbeiträge für Kitas und die Offene Ganztagsschule. Eltern (und Kommunen) bräuchten dringend Klarheit, wobei ich erwarte, dass sich das Land wie bisher beteiligt - und das nicht nur auf zwei Monate begrenzt. Es kann nicht sein, dass das Land seit Wochen eine Entscheidung vor sich herschiebt, ob und wie es die Elternbeiträge für Kitas und die Offene Ganztagsschule erstattet. Die Landesregierung hatte die Eltern ausdrücklich dazu aufgefordert, die Kinder auch im Februar ganz überwiegend zu Hause zu betreuen. Die große Mehrheit der Familien ist diesem Appell gefolgt. Wenn das Land nun von der bewährten Praxis abweicht, die Hälfte der finanziellen Ausfälle zu übernehmen, wird das sicher Vertrauen kosten. Eltern und Kommunen ist nicht damit geholfen, diese Frage auf die lange Bank zu schieben. Gerade die Familien sind und waren in dieser Krise besonders gefordert. In diversen Medien wird von Seiten der Politik die Unterstützung von Familien kolportiert - davon ist bezüglich der in Rede stehenden Beiträge leider nichts zu spüren. Für viele Eltern bedeuten die Beiträge, vor dem Hintergrund von zum Beispiel Kurzarbeitergeld, eine enorme zusätzliche Belastung. Ein Verzicht auf Gebühren für Kita und Offene Ganztagsschule kostet die Kommunen in NRW rund 44 Millionen Euro pro Monat. Warum fließen aufgrund der Pandemie in viele andere Sektoren Unterstützungen in Milliardenhöhe? Homeschooling und Homeoffice, dazu geschlossene Kitas und keine OGS-Betreuung im Lockdown - das hat Familien maximal belastet. Ich appelliere an das Land, sich seiner Verantwortung zu stellen und die anfallenden Kosten hälftig zu übernehmen und zwar für sämtliche Monate in denen kein reguläres Betreuungsangebot stattgefunden hat bzw. in 2021 nicht stattfinden wird. Waterbölles: Appell kommt zu spät. Land hat bereits gehandelt - und will zahlen.

Markus Dabringhausen am :

Danke für den Hinweis. Aber für welchen Zeitraum wird das Land zahlen? Die OGS-Beiträge Februar bis April wurden zu 50 % von der Stadt Remscheid übernommen bzw. mit den vollen (!) und bereits abgebuchten Beiträgen des Monats Mai verrechnet. Was ist mit den weiteren 50 %, die die Eltern für die Monate Februar bis April gezahlt haben? Hierzu steht meines Erachtens eine Entscheidung noch aus

CDU-Fraktion am :

Die Ratsmitglieder haben ein Schreiben des Jugendamtselternbeirats (JAEB) und der Stadtschulpflegschaft (SSP) erhalten. Darin bedanken sich JAEB und SSP für den Erlass der Elternbeiträge. Für die Zukunft wünschen sich beide Institutionen, dass die Betreuung von Kindern in Kita, Tagespflege und OGS beitragsfrei gestaltet werden soll. „Bei der CDU-Fraktion rennen Jugendamtselternbeirat und Stadtschulpflegschaft offene Türen ein“, erklären zu dem Brief der CDU-Fraktionsvorsitzende Markus Kötter und sein Stellvertreter Mathias Heidtmann. „Bei der Verabschiedung des städtischen Haushalts im Februar hat die CDU-Fraktion den Antrag ‚Familien entlasten – kostenfreie Kita, Kindertagespflege und OGS‘ gestellt. Wir hatten beantragt, dass ab dem Kita-Jahr und Schuljahr 2021/2022 die Elternbeiträge für Kindergärten, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschulen abgeschafft werden sollten. Nur die Linke hat mit für unseren Antrag gestimmt. Die so genannte 'Gestaltungsmehrheit' aus SPD, Grünen und FDP hat sich explizit gegen die Beitragsfreiheit ausgesprochen.“ „Wir waren doch sehr überrascht, als SPD, Grüne und FDP am 25. Februar gegen unseren Antrag und damit gegen die Beitragsfreiheit gestimmt haben, die nun auch vom Jugendelternamtsbeirat und der Stadtschulpflegschaft gefordert wird. Dabei steht in der so genannten ‚Gestaltungsvereinbarung für Remscheid‘ der drei Parteien, dass sie die Beitragsfreiheit anstreben (S. 4 unter dem Punkt Bildung / Frühkindliche Erziehung). Wir werden unseren Antrag aber bei anderer Gelegenheit erneut stellen und damit der Gestaltungsmehrheit noch einmal die Gelegenheit geben, einen Punkt ihrer so genannten Gestaltungsvereinbarung umzusetzen. Am Widerstand der CDU wird das bestimmt nicht scheitern. Vielleicht führt der Brief von JAEB und SSP ja jetzt schon zu einem Umdenken bei den Herren Wolf, Schichel und Chudzinski“, so Kötter und Heidtmann.

SPD-Fraktion am :

Der heutige Brief des Jugendamtselternbeirates und der Stadtschulpflegschaft unterstützt die Linie der SPD. "Ich freue mich, dass im Brief nochmal klar wird: Beiträge verhindern gleiche Bildungschancen! Daher habe ich im Landtag gerne dafür gestimmt, dass weitere Beiträge entfallen und vom Land übernommen werden. Leider haben alle übrigen Fraktionen im Landtag dies abgelehnt, auch mein CDU-Kollege Herr Nettekoven" erklärt Landtagsabgeordneter Sven Wolf, "Genau so müssen wir die Landesregierung immer wieder auffordern, ihren Beitrag für die Entlastung der Eltern während der Corona Schließungen zu leisten." Dr. Stefanie Bluth, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses: "Kindergärten leisten einen elementaren Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit. Das darf die Familien nichts kosten! Ebenfalls hat die SPD in der Bundesregierung durchgesetzt, dass endlich auch ein Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz besteht. Die Position der SPD ist klar. Wir lassen kein Kind zurück." "Wenn die CDU ihre Forderung ernst meint, dann sollte sie endlich Druck machen und für eine vernünftige finanzielle Ausstattung der Kommunen sorgen. Diese Ungleichheit der Lebensbedingungen spüren leider als erstes die Familien" so Erden Ankay-Nachtwein, Stellv. Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion und Sprechern für Jugend und Schule. "Im Hauptausschuss haben wir immer die Entlastung der Kommunen zur Sprache gebracht. In reichen Kommunen zahlen die Eltern keine Beiträge, arme sind gezwungen Beiträge zu erheben. Deswegen unterstützen wir das Aktionsbündnis ,Für die Würde unserer Städte!'. Die Bildungschancen eines Kindes darf nicht von seinem Wohnort abhängen."

Chronist am :

„Zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden Kinder weitgehend von den Familien zuhause betreut. Um die Familien in dieser angespannten Situation zu entlasten, ist die Stadt Remscheid bereit, auch für Mai 2021 auf die Hälfte der Beiträge für die Inanspruchnahme der Plätze in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege sowie den Angeboten der Offenen Ganztagsgrundschule sowie auf das komplette Essensgeld in städtischen Kindertageseinrichtungen zu verzichten. Ein Angebot zur hälftigen Lastenteilung durch das Land NRW wurde durch die kommunalen Spitzenverbände noch nicht angenommen. (…) Durch Erlass der hälftigen Elternbeiträge und den kompletten Verzicht auf die Essensgelder für Mai 2021 ist von Mindererträgen in Höhe von 220.750 € auszugehen.“ (Beschlussvorlage der Verwaltung zur Sitzung des Hauptausschusses am 20. Mai)

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