Zuschuss wegen drohender Zahlungsunfähigkeit
Die Stadtverwaltung hat dem Hauptausschuss zur Sitzung am 11. April empfohlen, „für die Bildung einer Rückstellung aus ungewissen Verbindlichkeiten“ im Haushaltsjahr 2020 überplanmäßig 71.800 Euro bereitzustellen. Dieser Etatposten sei gedeckt durch außerordentliche Erträge aus der Kulturförderung im Rahmen des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen.
Dabei geht es um den Ausgleich der Pandemie-bedingten Verluste des Schlossbauvereins. Diese liegen bei 231.530 €, berechnet aus Einnahmen in Höhe von 1.117.945 Euro und Ausgaben von 1.349.475 Euro. „Zur Vermeidung einer eventuellen Zahlungsunfähigkeit ist eine Inanspruchnahme der Rückstellungen noch vor Einbringung des Entwurfs und der endgültigen Feststellung des Jahresabschlusses 2020 geboten“, erläutert die Verwaltung. „Dies macht einen gesonderten Ratsbeschluss für die Bildung und Feststellung der gesamten Rückstellungen erforderlich.“ So könne dann eine zeitnahe Auszahlung an den Schlossbauverein ermöglicht werden. Das Verfahren wurde mit den Kämmerern der drei bergischen Großstädte abgestimmt.
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