Bald 47 Corona-Aushilfen im Gesundheitsdienst
Wegen der Corona-Pandemie musste das Personal im medizinischen und im Verwaltungsbereich des städtischen Gesundheitsamtes aufgestockt werden. So wurden per Dringlichkeitsentscheidungen vom 1. September und 13. November 2020 insgesamt 27 Vollzeitstellen („Verwaltungskraft“) eingerichtet, um zur Gefahrenabwehr die Nachverfolgung von Kontaktpersonen sicherzustellen. Beinahe ebenso viele neue Stellen sollen nun hinzukommen, so eine Beschlussvorlage der Verwaltung zur Sitzung des Hauptausschusses am 22. April. Zitat: „Aufgrund des aktuell exponentiell steigenden Infektionsgeschehens und des potentiellen Ausbaus des Impfzentrums sind … weitere 22 Vollzeitstellen für die … Nachverfolgung der Kontaktpersonen von mit dem Coronavirus infizierten Personen … und Unterstützung im Impfzentrum erforderlich.“
Mit dem weiteren Ansteigen des Infektionsgeschehens in der 3. Welle und den seitdem rasant anwachsenden Zahl von infizierten Personen auf eine bisher nie dagewesene Höhe sei der Personalbedarf im Gesundheitsamt noch einmal erheblich gestiegen. Und dies auch wegen der „zunehmend mangelnde Kooperation der Betroffenen, welche die Nachverfolgung schwieriger und zeitaufwendiger gestaltet“.
Im Impfzentrum der Stadt Remscheid sind derzeit drei Impfstraßen eingerichtet. Zur Unterstützung sind je Schicht sieben Mitarbeitende der Stadtverwaltung als Aushilfen an den Schnittstellen des Impfprozesses (Eingang, Check In KV, Wartebereich, ärztliches Aufklärungsgespräch) auf freiwilliger Basis tätig. Sollten die Impfstraßen ausgeweitet werden müssen, steige auch dort der Personalbedarf. Dem gegenüber könne aber der Einsatz der rund 100 städtischen Mitarbeitenden an dieser Stelle wegen der notwendigen der Sicherstellung ihrer originären Aufgaben nicht aufrechterhalten werden. Ein flexibler Einsatz der neuen Verwaltungskräfte sei daher sowohl zur Nachverfolgung von Kontaktpersonen als auch zur Aushilfe im Impfzentrum unabdingbar.
Vorgeschlagen wird, die zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 502.050 € im Haushaltsjahr 2021/22 überplanmäßige bereitzustellen; diese seien durch das Gesetze zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz-NKF-CIG) gedeckt.
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