(Symbolbild: Österreichische Polizei (c) Kauki)

Wien. Im Oktober 2020 ist ein 54-jähriger Polizist, der etwa zwei Dutzend unzulässige Datenabfragen zu seiner Exfreundin und deren neuen Lebensgefährten in behördlichen Abfragesystem tätigte, wegen Amtsmissbrauchs zu sieben Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Verteidiger: „Er war ein verknallter Kerl!“

Etwa drei Jahre nach dem Kennenlernen auf einer christlichen Plattform endete die romantische Beziehung zwischen den beiden; er war „offensichtlich frustriert“, wie die Staatsanwältin es ausdrückte und suchte in seinem Verdruss verbotener Weise im Polizeicomputer nach Informationen zu seiner Exfreundin und ihrem neuen Freund.

Der Verurteilte gab zu, eifersüchtig gewesen zu sein und, dass er auch auch in Erfahrung bringen wollte, ob seine Exfreundin nun verheiratet ist.

Kurznachricht an Exfreundin schürte Verdacht

In einer Nachricht an seine Exfreundin erwähnte der Polizist einmal das Geburtsdatum des neuen Freundes seiner Exfreundin, die ihm dies jedoch nie mitteilte. Die Frau schöpfte daraufhin verdacht und erstattete Anzeige wegen unzulässiger Recherchen in ihrem Privatleben.

Nach einem Disziplinarverfahren wird entschieden werden, ob der verurteilte Polizist berufliche Konsequenzen zu tragen haben wird.

Privater Blog

Von Redaktion

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