Im Oktober 2020 gibt es wieder wichtige Änderungen für Verbraucher. Dazu gehören beispielsweise ein höherer Zuschuss beim Zahnersatz und einige neue Corona-Regelungen. Dabei geht es etwa um neue Regelungen im Hinblick auf öffentliche und private Feiern.

Umstellung der Uhren auf Winterzeit

Die erste Neuerung ab Oktober ist eigentlich keine, denn es geht darum, dass wir wie seit vielen Jahren üblich Ende Oktober die Uhren auf die Winterzeit umstellen. Das Besondere daran ist, dass die EU-Kommission eigentlich schon im vergangenen Jahr das Ende der Umstellung der Uhren einläuten wollte.

Das Aus für die Umstellung hat Brüssel allerdings verschoben. Vermutlich erfolgt im nächsten Jahr letztmals eine Umstellung von Winter- auf Sommerzeit und umgekehrt.

Höhere Zuschüsse beim Zahnersatz

Eine erste echte positive Änderung ab Oktober 2020 ist, dass Patienten beim Zahnersatz einen höheren Festzuschuss ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten. So steigt der Zuschuss von bisher 50 auf zukünftig 60 Prozent des zu zahlenden Gesamtbetrages.

Patienten, die ihr Bonusheft gut pflegen, erhalten sogar einen um 10 beziehungsweise 15 Prozent höheren Zuschuss. Der Höchstzuschuss kann damit auf bis zu 75 Prozent steigen, wie t-online.de berichtet.

Maskenpflicht in Berliner Büros

Die Maskenpflicht gilt wegen der Corona-Pandemie derzeit in allen Bundesländern grundsätzlich beim Einkaufen sowie in der Regel in öffentlichen Verkehrsmitteln.

In Berlin kommt ab 3. Oktober hinzu, dass die Masken ebenfalls in Büro- und Verwaltungsgebäuden getragen werden müssen. Dies gilt allerdings nicht für die Mitarbeiter, denn diese müssen an ihrem Schreibtisch (noch) keine Maske tragen.

Quarantänepflicht für Rückreisende

Zu den weiteren die Corona-Pandemie betreffenden Änderungen ab Oktober zählt die Quarantänepflicht für Urlauber, die aus sogenannten Risikogebieten nach Deutschland zurückreisen.

Mindestens fünf Tage müssen sich die Reisenden nach ihrem Aufenthalt zum Beispiel in Belgien oder einigen Regionen Österreichs in Quarantäne begeben. Nach Ablauf der 5-Tage-Frist kann ein erster Coronatest gemacht werden. Ist dieser negativ, kann die Quarantäne dadurch vorzeitig beendet werden.

50 Personen bei öffentlichen Feiern

Die dritte Änderung bezüglich der Corona-Regeln bezieht sich auf Feiern im öffentlichen Raum beziehungsweise angemieteten Räumen. Hier sind zukünftig nur noch maximal 50 Menschen erlaubt, falls im entsprechenden Landkreis die sogenannte „gelbe Ampel“ gilt.

Diese beinhaltet, dass über 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner gerechnet innerhalb von sieben Tagen aufgetreten sind. Liegen die Neuinfektionen sogar bei über 50, dürfen an einer Feier maximal 25 Personen teilnehmen.

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veröffentlicht von Jörn

Jörn Brien ist Chefredakteur und Betreiber von Die Wirtschaftsnews – deinem Ratgeber für Aktien und Kryptowährungen. Der Journalist arbeitet(e) für verschiedene namhafte Publikationen in Deutschland und Österreich, darunter Golem, Kurier, t3n, e-media, Futurezone und pressetext. Darüber hinaus betreibt er den Online-Buchshop Meine Buchhandlung Wien und mehrere Facebook-Gruppen sowie Blogs.