Soll das Landeswassergesetz verwässert werden?
Noch steht eine abschließende Stellungnahme des Städtetags NRW zur geplanten Novellierung des Landeswassergesetzes aus. Doch die Stadt Remscheid hat bereits im April eine vorgeschaltete Anfrage des Städtetags NRW mit einer Stellungnahme ihres Fachdienstes Umwelt beantwortet. Die geplanten Änderungen führen demnach aus Sicht der unteren Wasserbehörde zu „Einschränkungen im wasserrechtlichem Vollzug“. Dem Rat der Stadt liegt dazu heute eine Mittelung der Verwaltung vor, mit der eine Anfrage der Grünen vom 7. September ausführlich beantwortet und die Kritik an dem Gesetzesvorhaben untermauert wird.
Dazu ein Beispiel aus dem § 23 (Unterhaltung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern). In Absatz 3 Satz 1 sollen die Wörter „Liegen der zuständigen Behörde hinreichende Anhaltspunkte vor“ durch die Wörter „Besteht auf Grund konkreter Anhaltspunkte der hinreichende Verdacht“ ersetzt.“ Das klingt harmlos, ist es aber nicht. Zitat aus der Ratsvorlage: „Mit dieser Änderung sind die Handlungsmöglichkeiten der Behörde gegenüber dem Pflichtigen eingeschränkt. Es bedeutet in letzter Konsequenz, dass die Behörde einen Mangel zunächst durch eigene Untersuchungen konkretisieren muss, bevor sie den Pflichtigen zu weiteren Maßnahmen veranlassen kann. Hierdurch entsteht für die Behörde ein im Einzelfall nicht unerheblicher finanzieller und zeitlicher Mehraufwand, bevor ein Einschreiten gegen einen Missstand möglich wird.“ Da könnte also die betroffene Behörde (die Kommune) womöglich geneigt sein, sich lieber still zu verhalten…
Beispiel Nr. 2: § 31. Im Außenbereich soll der Gewässerrandstreifen für bestimmte Gewässerabschnitte durch Rechtsverordnungen des Umweltministeriums Gewässerrandstreifens von zehn auf fünf Meter reduziert werden können. Der Fachdienst Umwelt der Stadt befürchtet dadurch negative Auswirkungen auf den Artenschutz: „Abschwemmungen auf geneigten Flächen können, vor allem bei starken Niederschlagsereignissen, zu Einträgen in die Gewässer führen. Zuvor ausgebrachte Düngemittel werden so in die Gewässer abgeschwemmt. Auch im Hinblick auf den Schutz der Gewässer vor unerwünschten Nährstoff- und Pestizideinträgen ist die Beibehaltung der bisherigen Regelungen zu den Gewässerrandstreifen sinnvoll.“ Ein zehn Meter breiter Gewässerrandstreifen ermögliche einen besseren Rückhalt von Sedimenten. Auch sei die „Reduzierung des Untersuchungsumfangs auf Phosphor unter Wegfall der Kontrolle der Nitratgehalte und der Untersuchung auf Pflanzenschutzmittel vor dem Hintergrund der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie nicht zielführend“.
Schon in ihrer Anfrage hatten die Grünen den Gesetzesentwurf kritisch gesehen: „Der Entwurf umfasst eine Vielzahl von Änderungen, mit denen eine Rückabwicklung und Minderung wichtiger Gewässerschutzmaßnahmen droht. Viele dieser Maßnahmen wurden erst durch die Novelle in 2016 eingeführt und haben sich seitdem bewährt. Auch in den Reihen der Wasserwirtschaft, der Naturschutz- und Fischereiverbände, hat dieser neue Gesetzentwurf für großen Unmut gesorgt. Besonders dem in den letzten Jahren viel diskutierten Rückgang der Artenvielfalt wird in diesem Gesetz nicht Rechnung getragen – im Gegenteil. Durch die Abschaffung der Gewässerrandstreifen nimmt die Landesregierung fahrlässig eine Gefährdung unseres Trinkwassers, unseres Lebensmittels Nummer 1, in Kauf.
Mit den beabsichtigten Änderungen am Landeswassergesetz höhlt die Landesregierung den Wasserschutz massiv aus. Gerade angesichts der knapper werdenden Wasservorräte vor dem Hintergrund des Klimawandels, schlägt dieser Gesetzentwurf eine völlig falsche Richtung ein.“
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