Presseerklärung

Frank Hannig

Auf eine Vielzahl von Medienanfragen sehe ich mich zur Abgabe der nachfolgenden Presseerklärung veranlasst:

Ich bitte um Verständnis dafür, dass es mir die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht verbietet, Pressefragen derzeit inhaltlich zu beantworten. Der Umfang einer möglicherweise zu erwartenden Schweigepflichtsentbindung und deren Rechtsfolgen sind mir derzeit noch nicht bekannt.

Zu meinem Bedauern kann ich mich auch gegen die im Raum stehenden Vorwürfe aus diesem Grunde nicht öffentlich verteidigen. Ich darf Sie bitten, das hohe Rechtsgut der anwaltlichen Schweigepflicht und die damit verbundenen Rechte meines ehemaligen Mandanten zu respektieren und von einer Verdachtsberichterstattung abzusehen.

In meiner Eigenschaft als Zeuge werde ich vor dem OLG Frankfurt von meinem Zeugenbeistand Rechtsanwalt Prof. Dr. Alfred Dierlamm aus Wiesbaden begleitet, an den zukünftige Presseanfragen bitte zu richten sind.

Vielen Dank

Rechtsanwalt

Frank Hannig.