Biergarten: Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen
„Biergarten an der Gertenbachstraße verboten?“, fragte am 11. August der Waterbölles. Im Vorfeld der gestrigen Sitzung der Bezirksvertretung Lüttringhausen war bekannt geworden, dass sich der Gastwirt Aliaba Topbas offenbar wenig Hoffnungen machen kann, im Haus Gertenbachstraße 6 in Lüttringhausen nicht nur ein Restaurant, sondern auch einen Biergarten eröffnen zu dürfen. Das hatte ihm das Bauordnungsamt im Rahmen des laufenden Anhörungsverfahrens klar gemacht. Eine Formulierung im dem Amtsschreiben – „Rücksichtslosigkeit“– war von Topbas als persönlicher Vorwurf verstanden worden. Und auch bei zahlreichen Facebook-Nutzern! Gut also, dass gestern auch Jörg Schubert, Leiter des Fachdienstes Bauen, Vermessung, Kataster und Untere Denkmalbehörde, an der BV-Sitzung teilnahmen, die coronabedingt im Großen Sitzungssaal des Remscheider Rathauses stattfand.
Doch bevor er zu Wort kam, zeigte sich Bezirksbürgermeister Andreas Stuhlmüller enttäuscht über die Haltung des Amtes. Schließlich seien an der Gertenbachstraße schon vier Gaststätten weggefallen. „Und das kann uns gar nicht gefallen!“ – „Zumal die Ablehnung an den Haaren herbeigezogen ist“, schimpfte BV-Mitglied Jürgen Koball (früher DIE LINKE, heute parteilos).
Da hatte Jörg Schubert schon so einiges, das er zurecht rücken musste. Noch sei ja gar keine Entscheidung gefallen; die Anhörung laufe noch, betonte er. Dabei käme der Antragsteller zu Wort, aber auch seine Nachbarschaft, und zwar nicht die Mieter, sondern die Hauseigentümer. Und von dieser Seite habe es Bedenken gegeben. „Wir müssen den Schutzanspruch der Eigentümer würdigen. Wir haben zu prüfen, ob sich das Vorhaben in das Allgemeine Wohngebiet an der Gertenbachstraße einfügt. Und dabei haben wir natürlich auch rechtskräftige Urteile von Verwaltungsgerichten zu bedenken!“ Eines dieser Urteil habe einem ähnlichen Projekt in der Lenneper Altstadt gegolten. Das sei vom Gericht abgelehnt worden. Und dabei hätten die Richter von einer nachbarschaftswidrigen Baugenehmigung und von Rücksichtslosigkeit gesprochen. Letzteres habe sich aber nicht auf den Antragsteller bezogen, sondern auf das Projekt ganz allgemein.
Für die Behörde sei nicht entscheidend, ob es sich um einen Biergarten oder um ein Café handeln solle, fuhr Schubert fort. „Wir bewerten nur, was beantragt worden ist, und das seien in diesem Fall 48 Außenplätze auf einer Fläche von ca. 85 Quadratmetern!“ Und das sei schon erheblich. Ob da die Aufforderung mitklang, es mit einem "bescheideneren“ Antrag zu versuchen? Auch Nachfragen von Andreas Stuhlmüller konnten Jörg Shubert nicht bewegen, konkreter zu werden. „Der Antragsteller hat einen Architekten. Der wird sich auskennen, kann also Vorschläge machen zur Genehmigungsfähigkeit des Antrags. Wir können da nur bis zu einem gewissen Punkt Rat geben…!“ Da scheine also das letzte Wort noch nicht gesprochen zu sein, gab sich Bezirksbürgermeister Stuhlmüller vorläufig zufrieden.
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