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Neuer Bauplan der Stadt erregt die Gemüter

Wie sagte die Bauverwaltung einst vor dem Bau des „Aldi-Riegels“ an der Fichtenstraße den Eigentümern der gegenüberliegenden Einfamilienhäuser, als diese weiterhin einen freien Blick auf den Stadtkegel forderten: „Niemand hat ein Recht auf freie Aussicht“. In der damaligen Bürgerversammlung zur Bebauung des Alten Flugplatzes auf dem Hohenhagen existierten die Ein- und Mehrfamilienhäuser an der Straße „Am Sieper Park“ bereits oder waren in der Planung (1950er und 1960er Jahre). 30 Bewohner von dort trafen sich gestern um 11 Uhr mit Bezirksbürgermeister Otto Mähler auf dem kleinen Kinderspielplatz Sieper Park 29 zu einer Bürgersprechstunde. Mähler hatte eingeladen, weil sich in der Bürgerschaft (wie damals auf dem Hohenhagen) Widerstand regt gegen einen Bebauungsplan, der auf einer freien Grünfläche (im Besitz der Stadt Remscheid) eine Wohnbebauung vorsieht.

Über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 671 hat die Politik zu entscheiden. Der Bezirksvertretung Alt- Remscheid steht ein Anhörungsrecht zu. Doch nachdem Otto Mähler die Bedenken der Anwohner gehört hatte, sah er für die Politik Beratungsbedarf und setzte den Punkt von der Tagesordnung ab (am Nachmittag waren die Anhänge hierzu im Ratsinformationssystem der Stadt schon nicht mehr zu öffnen). Das macht eine weitere Behandlung des Aufstellungsverfahrens erst nach der Kommunalwahl wahrscheinlich.

Was plant die Verwaltung? Der neue Bebauungsplan betrifft ein 1.186 m² großes städtisches Eckgrundstück, für das seit dem 13.10.1958 der rechtsverbindliche Durchführungsplan (DP) Nr. 52 besteht – im östlichen Teil als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kinderspielplatz und im westlichen Teil als Straßen und Wegefläche (Parkplätze). Von diesem Grundstück soll eine ca. 404 m² große, stark abschüssige Teilfläche (im Winter eine Rodelbahn) als allgemeines Wohngebiet mit einer überbaubaren Fläche von 150 m² umgewidmet werden, auf der auch Garagen und Stellplätze errichtet werden dürfen. Dabei müssen zwei größere Bäume, die unter die Baumschutzsatzung der Stadt Remscheid fallen, durch die Festsetzung eines fünf Meter breiten Grünstreifens „langfristig planungsrechtlich in ihrem Bestand gesichert“ werden.

„Der Spielplatz entspricht den Anforderungen des am 20.2.2006 von der Stadt Remscheid beschlossenen Spielflächenbedarfsplans, der für Spielplätze der Kategorie B eine Mindestgröße von 400 m² vorsieht“, so die Verwaltung. Auch diese Spielfläche soll erhalten bleiben und planungsrechtlich gesichert werden, ebenfalls die Grünfläche nördlich der öffentlichen Straßenverkehrsfläche (als öffentliche Grünfläche festgesetzt) sowie der bestehende Parkplatz „in seiner jetzigen Form und Größe“. Geplant ist, in dem neuen B-Plan eine ca. 30 m² große bestehende öffentliche Grünfläche als private Grünfläche festzusetzen, die als Garten zu der neuen Wohnbebauung gehören soll.

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung zum B-Plan Nr. 52 geht auf einen Auftrag der Politik zurück, sich im Stadtgebiet nach Grundstücken aus dem Besitz der Stadt umzusehen, die sich  für eine Wohnbebauung eignen könnten. Die am Sieper Park „entdeckte“ freie Fläche steht bereits seit Februar in der Vermarktungsliste der Wirtschaftsförderung. Zitat aus der aktuellen Beschlussvorlage: „Somit ergibt sich für die Stadt Remscheid … die Möglichkeit, diese Teilfläche als Baugrundstück  zu verkaufen und dringend benötigte Wohnbauflächen, welche am Markt nachgefragt werden, anbieten zu können.“

Darüber sind die Bewohner der kleinen, relativ dicht mit Ein- und Mehrfamilienhäusern bebauten Siedlung gar nicht erfreut. Zu ihrer Vermutung, der Plan werde „gekippt“, wenn sich möglichst alle Anwohner dagegen aussprechen würden, äußerte sich Bezirksbürgermeister Otto Mähler nicht. Nur so viel: „Ihre eigenen Interessen zu wahren ist Ihr gutes Recht!“ Dahinter steht die Sorge der Anwohner, die Parkraumsituation im Quartier könne noch katastrophaler werden, als sie heute schon ist, wie Dieter Kroll und Martin Rogalla betonten. Denn neue Wohnungen bedeuten auch zusätzliche Pkw an der schmalen Straße, auf der schon jetzt das Durchkommen für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr schwierig ist. Gewiss, es gibt auch Garagen neben den Wohnhäusern. Doch die wurden vor 60 Jahren für weitaus schmalere Autos geplant als jene, die heute im Mode sind…

Die Straße am Sieper Park müsse ihren Namen auch künftig gerecht bleiben, und das bedeute: „Hände weg von der Grün- und Spielfläche“, forderte ein anderer Anwohner unter dem Beifall der Umstehenden. Wenn schon neue Wohnungen, dann könnten sie doch auf dem Gelände der benachbarten Kleingartenanlage entstehen, hieß es gegen Ende der Bürgerversammlung. Das aber wurde nicht weiter vertieft.

Auch schriftlich haben Anlieger im Rathaus gegen das Neubauprojekt Einwände erhoben. Sie befürchten, dass die künftigen Nachbarn Einsicht nehmen könnten auf ihre Grundstücke und ihre Wohnungen. Das würde ihre Wohlfühlatmosphäre beeinträchtigen. Dazu heißt es in der Stellungnahme der Verwaltung, bei der Straße Am Sieper Park handele es sich um einen innerstädtischen Bereich, und Nachverdichtungen im Innenbereich seien einer baulichen Entwicklung im Außenbereich immer vorzuziehen. „In einem bebauten innerstädtischen Wohngebiet müssen Nachbarn grundsätzlich hinnehmen, dass Grundstücke … baulich ausgenutzt werden und es dadurch zu Einsichtsmöglichkeiten kommt.“

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Kommentare

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Chronist am :

Nachdem die Verwaltung den Bebauungsplan Sieper Park in den Gremien zurückgezogen hatte, möchte die CDU-Fraktion nun in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt, Stadtentwicklung und Klimaschutz am 11. Mai wissen, ob inzwischen Gespräche mit den Anwohnern worden sind, die dem Plan kritisch gegenüberstanden, und zu welchen Ergebnissen diese geführt haben.

Lothar Kaiser am :

Zusammen mit zwei weiteren Anfragen wurde auch die zum Sieper Park-Bebauungsplan heute von den Mitgliedern des Bauzuschusses mehrheitlich abgelehnt. Denn es gebe eigentlich im Wesentlichen nichts, was nicht schon besprochen worden sei. Auf Antrag von David Schichel von den Grünen wurde die Verwaltung anschließend einstimmig aufgefordert, eventuell doch noch offene Fragen schriftlich zu beantworten.

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