Patientenverfügung 2020: Das müssen Sie wissen!

Patientenverfügung.digital

21.11.2020

Neues Jahr, neue Vorsätze? Wer sich 2020 (endlich) mit einer Patientenverfügung absichern möchte, ist hier richtig. Lesen Sie jetzt, was in Ihrer Patientenverfügung 2020 stehen muss, welche Vorgaben Sie unbedingt beachten sollten – und wie Sie sich eine wirksame Patientenverfügung einfach selbst erstellen können.

Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es 2020?

Die Vorgaben für eine wirksame Patientenverfügung haben sich 2020 nicht geändert. Wie in den Jahren zuvor sollten Sie vor allem folgende zwei Kriterien beachten:

Ihre Patientenverfügung muss konkret sein. Gehen Sie auf konkrete ärztliche Maßnahmen ein, die Sie erlauben oder ablehnen. Seit dem BGH-Urteil im Juli 2016 ist dies Voraussetzung für jede wirksame Patientenverfügung: Wenn Sie zu viel Interpretationsspielraum lassen, ist Ihre Patientenverfügung im Notfall nicht rechtlich bindend.

Falsch: „Ich wünsche keine lebensverlängernden Maßnahmen.“

Richtig: „Ich lehne eine künstliche Ernährung mit PEG-Sonde, maschinelle Beatmung und Dialyse ab, wenn die Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass ich in einem anhaltenden Zustand der Bewusstlosigkeit bin (inkl. apallisches Syndrom).“

Ihre Patientenverfügung muss sich auf spezifische Situationen (Krankheitsverläufe oder Gesundheitsverläufe) beziehen. Der behandelnde Arzt muss klar erkennen, in welcher Situation er wie handeln soll. Wenn das nicht der Fall ist, wird Ihre Patientenverfügung ebenfalls unwirksam.

Falsch: „Wenn langfristige Schäden zu befürchten sind, möchte ich nicht wiederbelebt werden.“

Richtig: „Bei mehr als 10 Minuten bestehendem Herz-Kreislauf-Stillstand ohne gesicherte durchgehende Thoraxkompression möchte ich nicht wiederbelebt werden.“

Was muss in meiner Patientenverfügung 2020 stehen?

Jede Patientenverfügung sollte Angaben zu den folgenden Bereichen machen:

  • Aktueller Gesundheitszustand und Lebenssituation
    Wie ist Ihr Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Erstellung Ihrer Patientenverfügung? Leiden Sie an einer chronischen Krankheit? Benötigen Sie Pflege im Alltag? Machen Sie Angaben dazu in Ihrer Verfügung.

  • Reanimation
    Wünschen Sie eine Wiederbelebung im Notfall? Unter welchen Umständen lehnen Sie eine Wiederbelebung ab? Unter welchen Umständen soll ein Reanimationsversuch abgebrochen werden? Formulieren Sie so konkret wie möglich.

  • Intensivmedizinische Therapie
    Stimmen Sie sämtlichen intensivmedizinischen und erforderlichen Operationsmaßnahmen zu? Oder gibt es Behandlungsgrenzen? Wann bevorzugen Sie einen Abbruch der intensivmedizinischen Maßnahmen und eine palliative Behandlung.

  • Palliative Therapie
    Wie stehen Sie zu palliativen Behandlungsmaßnahmen? In welchen Fällen widersprechen Sie lebensverlängernden Maßnahmen wie maschinelle Beatmung, künstliche Ernährung, Dialyse, Reanimation oder Transplantationen und ziehen palliative Behandlungsmaßnahmen vor?

  • Diagnose- und Therapieverfahren
    Gibt es Diagnose- und Therapieverfahren, die Sie grundsätzlich ablehnen? Hier können Sie zum Beispiel auf PEG-Sonden, künstliche Beatmung, Gastroskopie oder extrakorporale Organersatzverfahren eingehen.

  • Minimal notwendige Lebensqualität
    Selbst die beste Patientenverfügung kann nicht alle Situationen abdecken. Legen Sie fest, was bei Situationen passieren soll, auf die Sie in Ihrer Patientenverfügung nicht eingehen. Legen Sie dafür eine minimal notwendige Lebensqualität fest – das hilft beim Ermitteln Ihres mutmaßlichen Willens. Sie können zum Beispiel anordnen, dass Sie grundsätzlich eine palliative Versorgung wünschen, wenn Ihre minimal notwendige Lebensqualität nicht erreicht werden kann.

  • Weitere Punkte
    Denken Sie an Ihre Organspende, an Ihren gewünschten Sterbeort, Seelsorge & Beistand und die klinische Obduktion. Natürlich müssen Sie Ihre Patientenverfügung nach dem Verfassen außerdem unterschreiben, damit diese wirksam wird.

Wichtig: Eine wirksame Patientenverfügung ohne kompetente Unterstützung zu verfassen, ist für Laien kaum möglich – schließlich müssen Sie konkret auf medizinische Situationen und Maßnahmen eingehen. Deshalb ist es ratsam, sich von Fachärzten der Notfall-, Intensiv-, und Palliativmedizin beraten zu lassen. Oder Sie nutzen den kostenlosen Service von Patientenverfügung.digital.

Wie sieht eine Patientenverfügung überhaupt aus?

Unsere Vorlage zur Patientenverfügung 2020 gibt Ihnen einen ersten Eindruck. Nutzen Sie diese Muster Patientenverfügung jedoch lediglich als Orientierung – wirksame Vorsorge ist immer individuell!

Übrigens: Eine anwaltliche Beratung ist in den meisten Fällen nicht notwendig. Wenn Sie sich beraten lassen möchten, sind Fachärzte die beste Wahl.

Warum sollte ich 2020 keine Patientenverfügung-Vorlage nutzen?

Es gibt viele Anbieter, die eine Vorlage zur Patientenverfügung zum Ausdrucken und Ankreuzen bereitstellen: Einfach schnell ausdrucken, unterschreiben und schon ist die Patientenverfügung aufgesetzt – was sich auf den ersten Blick super anhört, ist im Ernstfall jedoch selten wirksam. Das Problem? Die meisten Vorlagen sind unpräzise und können unmöglich mit all Ihren Wünsche übereinstimmen. Schließlich hat jeder Mensch andere Vorsorgewünsche, eine individuelle Krankengeschichte und unterschiedliche Wertvorstellungen. Es geht um Ihr Leben und Sterben – das sollten Sie nicht einer Vorlage überlassen. Um gut vorzusorgen brauchen Sie eine maßgeschneiderte Patientenverfügung!

Tipp: Wenn Sie bisher eine ausgedruckte Vorlage als Patientenverfügung genutzt haben, ist 2020 ein guter Zeitpunkt zur Veränderung. Schmeißen Sie die Vorlage weg und verfassen Sie eine individuelle Patientenverfügung!

Wo kann ich meine Patientenverfügung für 2020 erstellen?

Bei Patientenverfügung.digital können Sie sich Ihre Patientenverfügung einfach selbst erstellen lassen: Mit unserem smarten Assistenten und künstlicher Intelligenz müssen Sie dafür lediglich eine Reihe von Fragen beantworten. Sie erhalten eine maßgeschneiderte, klar formulierte und wirksame Patientenverfügung, die Sie jederzeit aktualisieren und nach Ihren Wünschen anpassen können. Und das Beste? Im Gegensatz zu anderen Anbietern funktioniert unser Service auf freiwilligen Zahlungen zufriedener Nutzer. Sie können selbst bestimmen, welchen Preis Sie für Ihre Vorsorge zahlen möchten!

Übrigens: Die Software von Patientenverfügung.digital wurde in Zusammenarbeit mit Ärzten, Anwälten und Gerichtsgutachter entwickelt. Sie können sich also sicher sein, dass unsere Patientenverfügungen im Notfall wirksam ist.

Wo bewahre ich meine Patientenverfügung auf?

Die meisten Patientenverfügungen scheitern, weil Ärzte sie im Notfall zu spät finden. Deshalb ist die Aufbewahrung ein wichtiger Punkt, den Sie nicht unterschätzen sollten. Bei Patientenverfügung.digital können Sie Ihre Vorsorgedokumente sicher online hinterlegen und bekommen einen Signalaufkleber mit QR-Code für Ihre Patientenverfügung.

Den Signalaufkleber können Sie zum Beispiel auf Ihre Gesundheitskarte kleben – diese wird im Notfall als erstes gesucht. Ärzte können Ihre Patientenverfügung mit einem Smartphone dann sofort über den QR-Code abrufen und Ihre festgelegten Behandlungswünsche in Sekundenbruchteilen überprüfen. Sobald Ärzte Ihre Patientenverfügung abrufen, benachrichtigen wir Ihre Notfallkontakte automatisch per SMS oder E-Mail.

Fazit zur Patientenverfügung 2020

Wer sich noch keine Patientenverfügung erstellt hat, sollte dies im neuen Jahr tun. Achten Sie unbedingt auf konkrete und spezifische Formulierungen, wenn es um medizinische und pflegerische Maßnahmen geht – ansonsten wird Ihre Patientenverfügung im Ernstfall nicht wirksam sein. Wer sich seine wirksame und maßgeschneiderte Patientenverfügung 2020 einfach erstellen lassen möchte, kann das mit Patientenverfügung.digital kostenlos tun. Wir freuen uns auf Sie!

Übrigens: Wenn Sie weitere Fragen zur Patientenverfügung haben, kontaktieren Sie uns jederzeit. Wir freuen uns auf Sie!

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