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Parkplätze an Gebäuden der Stadt nicht zu vermieten

„Nach wie vor gilt der Beschluss des Haupt- und Finanzausschuss vom 21. März 2013, dass die Parkplätze an Verwaltungsgebäuden und Schulen an die dort eingesetzten Bediensteten vermietet werden sollen. Dass an einigen Verwaltungsgebäuden und Schulen keine Mietverhältnisse abgeschlossen wurden, ist der Verwaltung bekannt. Die Zahl dieser Fälle wurde in der Vergangenheit reduziert.“ So beginnt eine Mitteilungsvorlage der Verwaltung, für die Bezirksvertretung Lennep. „Ausnahme für die Nutzung der Parkplätze an Schulen bilden die Sportlerinnen und Sportler, die die Parkplätze in der Zeit, in der sie die jeweiligen Sporthallen nutzen, ebenfalls nutzen können. Dies ist bedingt durch den bauordnungsrechtlichen Zusammenhang zwischen den Sporthallen und den notwendig nachzuweisenden Stellplätzen.

Mehrfach habe die Verwaltung in Mitteilungsvorlagen ausgeführt, dass eine Überlassung der Stellplätze aus steuerrechtlichen Gründen nicht möglich sei, da die hierfür notwendige Rechtsform eines Betriebes gewerblicher Art nicht existiere. „Somit können die Stellplätze an Verwaltungsgebäuden und Schulen nicht offiziell an Dritte zwecks Nutzung als Parkplatz überlassen werden.“

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