Betreuungsvertrag
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Öffnungszeit
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Bringphase
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Abholphase
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45 Stunden
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35 Stunden
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7.30-8.00
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14.30-15.00
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8.00-15.00
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35 Stunden
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25 Stunden
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8.00-8.30
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13.00-13.30
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8.30-13.30
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25 Stunden
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wie 35 Stunden
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„Fragen zu Kitas im eingeschränkten Regelbetrieb“ stellte gestern die FDP, und Sozialdezernent Thomas Neuhaus antwortete am Nachmittag wie erbeten in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschusses, die mit Corona-Abstand zwischen den reservierten Sitzplätzen wieder im Teo Otto Theater stattfand:
- „Eingeschränkter Regelbetrieb der Kindertageseinrichtungen ab 8. Juni: Das Land informierte am 20. Mai in einer Pressekonferenz, dass die Kindertageseinrichtungen bereits ab 8. Juni die Notbetreuung beenden und den eingeschränkten Regelbetrieb aufnehmen. Dieser war ursprünglich für den September angekündigt und wird nun aufgrund des Infektionsgeschehens vorgezogen. Die 30seitige Fachinformation erreichte das Jugendamt Remscheid am 27. Mai nachmittags.
- Sachstand zur Umsetzung: Die Remscheider Kindertageseinrichtungen haben am Montag, 25. Mai, einen Umsetzungsvorschlag des Jugendamtes zu den reduzierten Öffnungszeiten erhalten (siehe Kasten rechts).
- Verlängerung von Öffnungszeiten: Diese Entscheidung wird das Landesjugendamt nach Antragstellung treffen. Das Jugendamt hat hierzu ein Verfahren mit dem LVR abgestimmt. Es liegen Anträge von zwei eingruppigen Einrichtungen vor. Die Verfahren laufen noch.
- Reduzierung von Öffnungszeiten: Auch diese Entscheidung trifft das Landesjugendamt. Es liegt ein Antrag einer Einrichtung vor, die aufgrund einer Baumaßnahme einen Sanitärbereich nicht nutzen und somit die gruppenscharfe Trennung der Kinder für die Dauer der Baumaßnahme nicht umsetzen kann. Hier wurde einer vorübergehenden Reduzierung der Gruppe zugestimmt. Inwieweit genügend Personal in allen Kindertageseinrichtungen zur Aufrechterhaltung des eingeschränkten Regelbetriebs zur Verfügung steht, befindet sich zurzeit in der Prüfung durch die Träger. Hierzu ist es zunächst erforderlich, dass die medizinischen Bescheinigungen nach der neuen RKI-Definition von Risiko-Mitarbeitenden vorgelegt werden. Sollte ein Träger über zu wenig Personal verfügen, wird er sich mit dem Jugendamt in Verbindung setzen. Bisher gab es keine derartigen Signale.
- Reduzierung von Angeboten der Kindertagespflege: Inwieweit die Kindertagespflegepersonen zur Aufrechterhaltung des eingeschränkten Regelbetriebs zur Verfügung stehen, befindet sich zurzeit in der Prüfung. Hierzu ist es zunächst erforderlich, dass die medizinischen Bescheinigungen nach der neuen RKI-Definition von Risiko-Mitarbeitenden vorgelegt werden. Sollte eine Tagespflegeperson nicht zur Verfügung stehen können, die Eltern jedoch das Betreuungsangebot nutzen wollen, wird sich das Jugendamt um Lösungen bemühen.
- Härtefälle: Es kann sein, dass die Einschränkungen des eingeschränkten Regelbetriebs für Familien eine besondere Härte darstellen. Hierzu hat das Jugendamt mit den Trägern ein Verfahren verabredet. Die Prüfung erfolgt im Einzelfall durch das Jugendamt, das auch in Absprache mit den Einrichtungen entscheidet, welche Ausnahmen möglich sein können.
- Zum Personalgewinnungsprogramm des Landes liegen dem Jugendamt keine Informationen, jedoch die Absichtserklärung des Landes vor.
- Einsatz von Masken: Das Distanzgebot lässt sich im Umgang mit kleinen Kindern nicht realisieren. Die Einrichtungen setzen Masken im direktem Umgang zwischen Erwachsenen ein. Eine Maskenpflicht im Umgang mit den Kindern besteht nicht. Eine Ausstattung an Masken, Schilden, Desinfektionsmitteln ist in den Einrichtungen vorhanden. Diese sind laufend zu ergänzen. Zur Lieferung von Masken des Landes an die Jugendämter liegt die Absichtserklärung des Ministeriums vor. Konkrete Informationen zur Umsetzung gibt es noch nicht.
- Landesmittel zum Ausgleich der Arbeitsschutzmaßnahmen: Die Absicht zur finanziellen Förderung von Arbeitsschutzmaßnahmen wurde vom Land geäußert, die konkreten Informationen zur Umsetzung stehen aus.
- Sommerschließungen: Die geplanten Schließungszeiten können so umgesetzt werden. Zum Verfahren bei besonderen Härten ist das Jugendamt im Gespräch mit dem Jugendamtselternbeirat.“
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