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Das sieht für Remscheid gar nicht gut aus

Wie düster es um die Finanzen der Stadt Remscheid bestellt ist, verrät die Mitteilungsvorlage, die Stadtkämmerer Sven Wiertz am kommenden Donnerstag dem Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss und am 18. Juni dem Rat der Stadt vorlegt. Nachfolgend zitiert der Waterbölles daraus auszugsweise:

„Zum Stichtag 31.12.2019 … konnte der Bestand an Liquiditätskrediten von zuvor 561 Mio. Euro auf 556 Mio. Euro reduziert werden. Darin enthalten sind acht Mio. Euro für die Technischen Betriebe Remscheid und 6,2 Mio. Euro „budgetneutraler Kredit“ aus dem Programm Gute Schule 2020, so dass sich der originäre Kassenkreditbestand der Stadt Remscheid um 9,5 Mio. Euro auf 542 Mio. Euro (Vorjahr: 552,5 Mio. Euro) reduziert hat. (…) Die Haushaltsentwicklung 2020 bis 2023 wird maßgeblich von den Auswirkungen der derzeitigen COVID19-Pandemie beeinflusst.“ Es müsse  davon ausgegangen werden, „dass die fiskalischen Folgewirkungen der Pandemie, gerade in Bezug auf die kommunalen Steuereinnahmen über 2020 hinaus spürbar bleiben wird. (…) Für die Gemeinden wird für das aktuelle Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang der Steuereinnahmen von 11,1 Prozent prognostiziert, für den Bund von 13,5  und die Länder von 8,5 Prozent (ohne eine weitere Pandemiewelle). (…)

Bereits bei der Planfortschreibung zum Haushaltssanierungsplan musste die Einnahmeerwartung bei der Grundsteuer B … reduziert werden. Die Gewerbesteuererträge im Haushaltsjahr 2020 stellen mit einem Ansatz von 72,2 Mio. Euro planerisch einen Anteil von nahezu 18 Prozent der gesamten ordentlichen Erträge dar. Der Arbeitskreis Steuerschätzungen geht im Bereich der Gewerbesteuer von einer negativen Entwicklung gegenüber dem Vorjahr von -24,8 Prozent aus (…), sodass im Haushaltsjahr 2020 gem. der Prognose von einem Mindertrag in Höhe von 14 Mio. Euro bzw. 8,2 Mio. Euro … ausgegangen werden muss. Mit Stichtag vom 22. Mai 2020 belief sich der Buchungsstand der Gewerbesteuererträge … lediglich auf rund 45,3 Mio. Euro, so dass derzeit davon ausgegangen werden kann, dass sich diese abweichend von der Prognose des Arbeitskreises noch negativer entwickeln werden. Damit bestätigt sich, dass Remscheid als exportorientierter Industriestandort mit den Schwerpunkten Maschinenbau und Automotive deutlich stärker von der Krise betroffen sein wird als der Landesdurchschnitt. (…)

Die in Remscheider Unternehmen angemeldete Kurzarbeit wird sich erheblich auf den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ab dem Jahr 2024 auswirken. Der neue Verteilungsschlüssel für die Jahre 2021 bis 2023 wird Mitte des Jahres erwartet, aber noch keine Auswirkungen der Corona-Pandemie enthalten. Die aktuellen Entwicklungen schlagen sich erst im Verteilungsschlüssel ab dem Jahr 2024 nieder. Es bleibt die Besorgnis, dass Remscheid hierbei erneut stärker als andere Gemeinden von der Krise (nachgelagert) getroffen werden wird. Dies erfolgte bereits im Rahmen der Wirtschafts- und Finanzkrise der Jahre 2007/2008. Das Kurzarbeitergeld unterliegt dem sogenannten progressionsvorbehalt, so dass auf das Kurzarbeitergeld keine Steuern zu entrichten sind. Allerdings wird bei der Besteuerung der sonstigen Einkünfte derjenige Durchschnittsteuersatz angewendet, der sich ergeben würde, wenn auch das Kurzarbeitergeld regulär zu versteuern wäre. Gemeinden, in denen ein großer Teil der Bevölkerung im Jahr 2020 Kurzarbeitergeld bezieht, werden bei der Neuberechnung der Schlüsselzahlen für die Jahre ab 2024 mit deutlichen Rückgängen bei den Schlüsselzahlen rechnen müssen. (…)

Mit dem Gesetz zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen stellte der Bund den Ländern für 2019 eine Integrationspauschale in Höhe von 2,435 Mrd. Euro über erhöhte Länderanteile an der Umsatzsteuer nach dem Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung. Der daraus entfallende Anteil für Nordrhein-Westfalen in Höhe von 432,8 Mio. Euro in 2019 wurde vollständig den Gemeinden in Nordrhein-Westfalen für Integrationsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Remscheid erhielt im Jahr 2019 auf diesem Wege rund 2,3 Mio. Euro. Gemäß der Bund-Länder-Einigung im Juni 2019 zu den Flüchtlingskosten stellt der Bund für 2020 eine Integrationspauschale in Höhe von nur noch 700 Millionen Euro und für 2021 in Höhe von 500 Millionen Euro im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung der Länder zur Verfügung. Sie sinkt damit in 2020 um 1,735 Mrd. Euro und in 2021 um 1,935 Mrd. Euro gegenüber dem bundesweiten Gesamtvolumen des Jahres 2019.

Der Landeshaushalt des Landes Nordrhein-Westfalen sieht darüber hinaus im Jahr 2020 keine Weitergabe dieser Mittel an die Gemeinden vor, so dass der ursprünglich eingeplante Ansatz (volle Weiterleitung) auf null reduziert werden muss. Der Rat der Stadt Remscheid hatte zuletzt mit der „DS 15/6781 - Keine Einsparungen von Bund und Land auf Kosten der Kommunen“ eine Resolution zur Weiterführung der Finanzierung der örtlichen Integrationskosten beschlossen. Nachrichtlich soll an dieser Stelle auch auf den Sachstand der Erstattung der Flüchtlingskosten hingewiesen werden. Der Städtetag Nordrhein-Westfalen hatte die Landesregierung aufgefordert, die Erstattung der flüchtlingsbedingten Kosten neu zu regeln. Die Landesregierung hat mit Schreiben vom 6. Mai ihre Bereitschaft erneut bekundet, die Neuregelung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes zwischen Land und Kommunen einvernehmlich zu regeln. Bisher gibt es keinen Vorschlag zur Umsetzung der Ergebnisse des im Herbst 2018 erstellten Gutachtens von Herrn Prof. Dr. Lenk.“

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Ursula Wilms am :

Niemand konnte erwarten, dass die Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Pandemie getroffen wurden, die Kommunen und vor allem die Menschen nur bis zum Ende des Lockdowns (wenn er denn irgendwann mal kommen sollte) beeinträchtigen werden. Auch die Bundesregierung weiß das und hat im Innenministerium eigens ein Krisenmanagement zur Abwägung und Bewältigung solcher Krisen verortet – das KM4. Der zuständige Mitarbeiter hat zusammen mit externen Experten aus den Bereichen Medizin, Sozialwissenschaften etc., die alle von Steuergeldern bezahlt wurden, nachgewiesen, dass der Kollateralschaden der Maßnahmen größer ist als der Nutzen und daher zu einer völlig anderen Bewertung aufgerufen: „Der (völlig zweckfreie) Kollateralschaden der Coronakrise ist zwischenzeitlich gigantisch. Ein großer Teil dieses Schadens wird sich sogar erst in der näheren und ferneren Zukunft manifestieren. Dies kann nicht mehr verhindert, sondern nur noch begrenzt werden.“ Leider hat die Bundesregierung auf diesen Bericht mit Zensur reagiert: Der Mitarbeiter wurde vom Dienst frei gestellt, der Bericht wurde in den öffentlich rechtlichen Medien nicht vorgestellt. Zu finden ist er bei Rubikon und bei den Ärzten für Aufklärung (siehe https://tinyurl.com/yaaqecox). Bevor nun die Vermutung geäußert wird, dass in dem Bericht die Gesundheit nicht genügend berücksichtigt wurde: Dies ist nicht der Fall, eine Lektüre des Papiers macht das deutlich.

Heinz Wäscher am :

Eigentlich hätte ich erwartet, dass man Stephan Kohn nicht einfach nur diskreditiert für das, was er getan hat, sondern dass die Regierung die unwahren Behauptungen seinerseits - sofern es diese denn tatsächlich geben sollte - ausführlich und nachvollziehbar widerlegt. Zitat: „Angesichts des sachlichen Befunds der vorliegenden Analyse und der dazu im Kontrast stehenden Entscheidungen der Politik, kann bei geschädigten Außenstehenden möglicherweise die Befürchtung aufkommen, dass das bestimmende Schutzziel des nationalen Krisenmanagements nicht mehr die Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung ist, sondern die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz von Regierungsparteien und Regierungsmitgliedern.”

Lothar Kaiser am :

In der gestrigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erinnerte York Edelhoff (SPD) daran, dass die Stadt Remscheid als Folge des Stärkungspaktes mit dem Land in den vergangenen Jahren Leistungen (für den Bürger) eingeschränkt und Personalkosten reduziert habe. So sei im vergangenen Jahr ein ausgeglichener Haushalt gelungen. „Den werden wir in diesem Jahr leider nicht mehr erreichen“, bedauerte Edelhoff. Er dankte der Verwaltung für ihr „kluges Haushalten“. Das sei „auf dünnen Eis“ geschehen, antwortete Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz. Und Stadtkämmerer Sven Wiertz ergänzte mit dem düsteren Ausblick auf 2021, die gegenwärtige Steuerschätzung sei „best case“ und werde sich wohl in nächster Zeit noch verschlimmern. Mit der Verabschiedung des Haushalts 2021/2022 sei nicht vor März nächsten Jahres zu rechnen.

Lothar Kaiser am :

Zum Beispiel die Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Sie waren eigentlich mit 78 Millionen Euro für 2020 veranschlagt worden. Daraus wird nun nichts. Bislang sind auf dem Konto der Stadt 44.630.466 Euro eingegangen. Da klafft also gegenwärtig eine Lücke von 33.369.154 Euro, die sich bis zum Jahresende nicht geschlossen haben wird. Damit die Kommunen weiter finanziell handlungsfähig bleiben, sei der Bund bereit, die aktuellen krisenbedingten Ausfälle bei der Gewerbesteuer zu kompensieren, berichtete heute im Haupt-. Und Finanzausschuss Kämmerer Sven Wiertz. Von einem pauschalierten Ausgleich ist die Rede. Das entsprechende Ausführungsgesetz werde derzeit von der Landesregierung vorbereitet. In diesem Rahmen wird erörtert, einen drei- bzw. fünfjährigen Durchschnitt der Gewerbesteuererträge zu bilden und mit dem Stand des laufenden Jahres zu vergleichen. Eine grobe Proberechnung für die Stadt Remscheid hat eine mögliche Hilfe im Bereich von zwischen 18,6 Mio. Euro bei einem Vergleichsdurchschnitt von fünf Jahren und 21,9 Mio. Euro bei einem Vergleichsdurchschnitt von drei Jahren ergeben.

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