Das sieht für Remscheid gar nicht gut aus
Wie düster es um die Finanzen der Stadt Remscheid bestellt ist, verrät die Mitteilungsvorlage, die Stadtkämmerer Sven Wiertz am kommenden Donnerstag dem Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss und am 18. Juni dem Rat der Stadt vorlegt. Nachfolgend zitiert der Waterbölles daraus auszugsweise:
„Zum Stichtag 31.12.2019 … konnte der Bestand an Liquiditätskrediten von zuvor 561 Mio. Euro auf 556 Mio. Euro reduziert werden. Darin enthalten sind acht Mio. Euro für die Technischen Betriebe Remscheid und 6,2 Mio. Euro „budgetneutraler Kredit“ aus dem Programm Gute Schule 2020, so dass sich der originäre Kassenkreditbestand der Stadt Remscheid um 9,5 Mio. Euro auf 542 Mio. Euro (Vorjahr: 552,5 Mio. Euro) reduziert hat. (…) Die Haushaltsentwicklung 2020 bis 2023 wird maßgeblich von den Auswirkungen der derzeitigen COVID19-Pandemie beeinflusst.“ Es müsse davon ausgegangen werden, „dass die fiskalischen Folgewirkungen der Pandemie, gerade in Bezug auf die kommunalen Steuereinnahmen über 2020 hinaus spürbar bleiben wird. (…) Für die Gemeinden wird für das aktuelle Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang der Steuereinnahmen von 11,1 Prozent prognostiziert, für den Bund von 13,5 und die Länder von 8,5 Prozent (ohne eine weitere Pandemiewelle). (…)
Bereits bei der Planfortschreibung zum Haushaltssanierungsplan musste die Einnahmeerwartung bei der Grundsteuer B … reduziert werden. Die Gewerbesteuererträge im Haushaltsjahr 2020 stellen mit einem Ansatz von 72,2 Mio. Euro planerisch einen Anteil von nahezu 18 Prozent der gesamten ordentlichen Erträge dar. Der Arbeitskreis Steuerschätzungen geht im Bereich der Gewerbesteuer von einer negativen Entwicklung gegenüber dem Vorjahr von -24,8 Prozent aus (…), sodass im Haushaltsjahr 2020 gem. der Prognose von einem Mindertrag in Höhe von 14 Mio. Euro bzw. 8,2 Mio. Euro … ausgegangen werden muss. Mit Stichtag vom 22. Mai 2020 belief sich der Buchungsstand der Gewerbesteuererträge … lediglich auf rund 45,3 Mio. Euro, so dass derzeit davon ausgegangen werden kann, dass sich diese abweichend von der Prognose des Arbeitskreises noch negativer entwickeln werden. Damit bestätigt sich, dass Remscheid als exportorientierter Industriestandort mit den Schwerpunkten Maschinenbau und Automotive deutlich stärker von der Krise betroffen sein wird als der Landesdurchschnitt. (…)
Die in Remscheider Unternehmen angemeldete Kurzarbeit wird sich erheblich auf den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ab dem Jahr 2024 auswirken. Der neue Verteilungsschlüssel für die Jahre 2021 bis 2023 wird Mitte des Jahres erwartet, aber noch keine Auswirkungen der Corona-Pandemie enthalten. Die aktuellen Entwicklungen schlagen sich erst im Verteilungsschlüssel ab dem Jahr 2024 nieder. Es bleibt die Besorgnis, dass Remscheid hierbei erneut stärker als andere Gemeinden von der Krise (nachgelagert) getroffen werden wird. Dies erfolgte bereits im Rahmen der Wirtschafts- und Finanzkrise der Jahre 2007/2008. Das Kurzarbeitergeld unterliegt dem sogenannten progressionsvorbehalt, so dass auf das Kurzarbeitergeld keine Steuern zu entrichten sind. Allerdings wird bei der Besteuerung der sonstigen Einkünfte derjenige Durchschnittsteuersatz angewendet, der sich ergeben würde, wenn auch das Kurzarbeitergeld regulär zu versteuern wäre. Gemeinden, in denen ein großer Teil der Bevölkerung im Jahr 2020 Kurzarbeitergeld bezieht, werden bei der Neuberechnung der Schlüsselzahlen für die Jahre ab 2024 mit deutlichen Rückgängen bei den Schlüsselzahlen rechnen müssen. (…)
Mit dem Gesetz zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen stellte der Bund den Ländern für 2019 eine Integrationspauschale in Höhe von 2,435 Mrd. Euro über erhöhte Länderanteile an der Umsatzsteuer nach dem Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung. Der daraus entfallende Anteil für Nordrhein-Westfalen in Höhe von 432,8 Mio. Euro in 2019 wurde vollständig den Gemeinden in Nordrhein-Westfalen für Integrationsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Remscheid erhielt im Jahr 2019 auf diesem Wege rund 2,3 Mio. Euro. Gemäß der Bund-Länder-Einigung im Juni 2019 zu den Flüchtlingskosten stellt der Bund für 2020 eine Integrationspauschale in Höhe von nur noch 700 Millionen Euro und für 2021 in Höhe von 500 Millionen Euro im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung der Länder zur Verfügung. Sie sinkt damit in 2020 um 1,735 Mrd. Euro und in 2021 um 1,935 Mrd. Euro gegenüber dem bundesweiten Gesamtvolumen des Jahres 2019.
Der Landeshaushalt des Landes Nordrhein-Westfalen sieht darüber hinaus im Jahr 2020 keine Weitergabe dieser Mittel an die Gemeinden vor, so dass der ursprünglich eingeplante Ansatz (volle Weiterleitung) auf null reduziert werden muss. Der Rat der Stadt Remscheid hatte zuletzt mit der „DS 15/6781 - Keine Einsparungen von Bund und Land auf Kosten der Kommunen“ eine Resolution zur Weiterführung der Finanzierung der örtlichen Integrationskosten beschlossen. Nachrichtlich soll an dieser Stelle auch auf den Sachstand der Erstattung der Flüchtlingskosten hingewiesen werden. Der Städtetag Nordrhein-Westfalen hatte die Landesregierung aufgefordert, die Erstattung der flüchtlingsbedingten Kosten neu zu regeln. Die Landesregierung hat mit Schreiben vom 6. Mai ihre Bereitschaft erneut bekundet, die Neuregelung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes zwischen Land und Kommunen einvernehmlich zu regeln. Bisher gibt es keinen Vorschlag zur Umsetzung der Ergebnisse des im Herbst 2018 erstellten Gutachtens von Herrn Prof. Dr. Lenk.“
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