Selbstständig Grundsicherung Hartz IV Arbeitslosengeld 2 (Bild: Shutterstock)

Grundsicherung: Steht Selbstständigen Hartz IV zu?

  • Letztes Update:3 Jahren 
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Was ist, wenn die Selbstständigkeit schlecht läuft? Bekommen Freelancer dann Unterstützung vom Staat? Zum Beispiel Hartz IV? Wir klären diese wichtigen Fragen.

Selbstständig und kaum Einkommen – was dann?

Wenn du selbstständig bist, kennst du diese Situation sicherlich: Es gibt Zeiten, in denen das eigene Business einfach nicht läuft. Zum Beispiel, weil deine Kunden dir zu wenig Aufträge zukommen lassen; oder weil äußere Umstände wie die Corona-Krise dein Geschäftsmodell zum Erliegen bringen.

Was ist, wenn dein Geld nicht mehr ausreicht, um Miete oder Essen zu bezahlen? Landest du mittellos auf der Straße? Nein, zum Glück nicht!

Deutschland ist ein Sozialstaat. Jeder Bundesbürger hat hier Anrecht auf Grundsicherung – auch Selbstständige.

Was ist Grundsicherung?

Die Grundsicherung ist eine Sozialhilfeleistung für bedürftige Menschen, die nur sehr schwer oder gar nicht mehr für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen können. Dazu gehört beispielsweise die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Für Mitbürger, die längere Zeit arbeitslos sind, gibt es das Arbeitslosengeld II (Alg II), auch als Hartz IV bekannt.

Bekommen alle Selbstständige ALG II bzw. Hartz IV?

Ja. Da Selbstständige in der Regel nicht freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, erhalten sie kein reguläres Arbeitslosengeld.

Wenn die Auftragslage von Freelancern derart schlecht ausfällt, dass sie ihren Lebensunterhalt nicht mehr eigenständig bestreiten können, greift bei ihnen die Grundsicherung – also das Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV.

Das Gute ist: ALG II ist eine Sozialleistung, die jeder in Anspruch nehmen kann. Du musst dafür keinerlei Beiträge in irgendeine Kasse gezahlt haben. Denn die Grundsicherung finanziert sich über Steuergelder.

Ab wann erhält man Grundsicherung?

Grundsätzlich gilt: “Alle Personen, die zu wenige oder keine eigenen Mittel zur Sicherung ihres Lebensunterhalts zur Verfügung haben, können einen Anspruch auf Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) haben”, so die Arbeitsagentur.

Um ALG II zu erhalten, musst du allerdings ein paar Anforderungen erfüllen. Zum Beispiel:

    • Du musst mind. 16 Jahre alt sein
    • Du bist jünger als 67, denn hier liegt die sog. Regelaltersgrenze (das offizielle Renteneintrittsalter)
    • Die hast deinen Wohnsitz in Deutschland
    • Du bist erwerbsfähig. Du hast also keine Krankheit oder Behinderung, weswegen du deine Tätigkeit nicht mehr ausüben kannst.

Muss man seine Selbstständigkeit aufgeben?

Nein. Ganz im Gegenteil: Die Arbeitsagentur (ehemals Arbeitsamt) möchte sogar, dass du weiter arbeitest. Du sollst wie bisher versuchen, auf eigenen Beinen zu stehen. Deswegen musst du weder deine Selbstständigkeit aufgeben, noch dich arbeitslos melden!

Auch mit Grundsicherung bist du ein ganz normaler Freelancer – nur eben mit staatlicher Unterstützung.

Wie viel Geld bekommt man als selbstständiger Hartz IV-Bezieher?

Du erhältst die gleiche Summe wie jeder, der ALG II bezieht. Aktuell liegt die Grundsicherung bei 432 Euro pro Monat (Stand: März 2020). Darüber hinaus gibt es Zulagen für Kinder und für hilfsbedürftige Partner im Haushalt. Zudem ist es möglich, dass du Zuschüsse zu deiner Miete und deinen Mietnebenkosten – beispielsweise Heizkosten – erhältst.

Was die Grundsicherung nicht abdeckt, sind Kosten für dein Büro oder Leasingraten für deinen Geschäftswagen. Hier musst du entweder deine Kosten senken, Kredite aufnehmen oder spezielle Zuschüsse (bspw. über die KfW) beantragen.

Wie wird Arbeitslosengeld II beantragt?

Mittlerweile kannst du deine Grundsicherung per Telefon, per Post oder per Mail beantragen. Die benötigten Formulare gibt es auf der “Merkblätter und Formulare”-Seite der Bundesagentur für Arbeit.

Hinweise und weitere Informationen dazu erhältst du im “Merkblatt: Arbeitslosengeld II / Sozialgeld” (PDF) und in folgendem Erklärvideo:

Was ist bei Problemen durch die Corona-Krise?

Selbstständige, die durch die Coronavirus-Pandemie in existenzielle Nöte geraten sind, können durchatmen: Der Gesetzgeber hat den Zugang zu ALG II / Hartz IV vereinfacht. Unter anderem entfällt die Vermögensprüfung für die ersten sechs Monate.

Mehr Informationen dazu erhältst du in der Corona-FAQ zur Grundsicherung.

Bild: Shutterstock

3 Kommentare

  1. Hallo, ich bin Selbständig und aufgrund der Corona-Situation gibt es derzeit wenig/keine Aufträge = Grundsicherung – nun entsteht aktuell folgendes Szenario:

    seitens des Jobcenters habe ich einen Gutschein für ein Coaching erhalten welches dazu dient mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen und „jeden Job anzunehmen“. Primär geht es in dem Coaching um Bewerbungen richtig zu schreiben bzw. über den Coach werden dann auch in meinem Namen Bewerbungen versandt.

    Frage: ist das sinnvoll bzw. zulässig? Ich möchte ja meine – bisher erfolgreiche – Selbständigkeit wieder aufnehmen!

    1. Hallo Thorsten,

      eine spannende Frage. Ich bin kein Jobberater, kann dir somit keine qualifizierte Antwort geben. Aber ich möchte dir gerne mein Vorgehen beschreiben:
      1) mit deinem Ansprechpartner beim Jobcenter darüber reden
      2) auf die Jobvermittlungen eingehen. Sollte dabei dann ein Job herausspringen, kannst du den ja beginnen – und nebenbei deine Selbstständigkeit wieder hochfahren.

      Grüße
      Jürgen

  2. Hallo Jürgen,

    Danke für das Feedback.

    Das Gespräch mit der Beraterin – der Ersttermin fand auf der Straße vor dem Amt statt weil es keinen Raum gab! – verlief eher in Richtung „..jeden Job annehmen“. Mir ist schon klar, dass ich dem Markt nach einer gewissen Zeit zur Verfügung stehen muss aber aktuell sollte es meines Erachtens ja eher Förderungen zur Fortsetzung der Selbständigkeit geben wie es ja auch seitens der Politik immer gern betont wird 😉

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