Einfuhrzoll von China nach Deutschland berechnen

Bestellungen aus China werden in Zeiten von bequemen Onlineshoppings immer attraktiver. Doch während aus EU-Ländern komplett ohne Einfuhrgebühren bestellt werden kann, fällt bei China-Bestellungen stellenweise auch Einfuhrzoll an. In diesem Beitrag befassen wir uns daher mit den Freigrenzen und wie ihr die jeweilige Einfuhrumsatzsteuer ganz einfach berechnen könnt.

Zoll erst ab 150 Euro

Je nach Produktgruppe fallen bei Produkten über 150 Euro Warenwert auch Zollgebühren an. Diese müssen zusätzlich zu den Einfuhrumsatzsteuern abgeführt werden und können dadurch das vermeintliche Schnäppchen ganz schön teuer machen. Die kompletten Zollsätze auf die jeweiligen Produktgruppen sind auf der offiziellen Webseite des deutschen Zolls abrufbar.

Einfuhrkosten berechnen

Um die Berechnung zu vereinfachen, gibt es im Internet mittlerweile zahlreiche Zollrechner die euch einen schnellen Überblick über die kompletten anfallenden Einfuhrkosten ermöglichen. Dort finden sich oftmals auch zusätzliche genaue Beschreibungen über die einzelnen Preisgrenzen wieder.

Bestellungen unter 26,28 Euro

Grundsätzlich sind China Bestellungen unter 26,28 Euro komplett von Abgaben befreit. Zu beachten gibt es allerdings, dass hierbei bereits eventuelle Versandkosten mit einberechnet werden müssen. Falls der Zoll das Paket dennoch abfängt, solltet ihr den entsprechenden Kaufbeleg bereit halten und diesem dem zuständigen Zollamt zusenden.

Anschließend sollte euch das Paket direkt mit der deutschen Post zugestellt werden, in seltenen Fällen können China-Bestellungen auch über andere Paketdienste ausgeliefert werden.

Tabak- und Alkoholsteuer beachten

Bei der Auslandsbestellung von Tabakwaren oder Alkohol müsst ihr zusätzlich zu Zoll- und Einfuhrgebühren auch mit anfallenden Tabak- / Alkoholsteuer kalkulieren. Genauere Informationen zu diesem Thema findet ihr auf der offiziellen Webseite des Zolls. Die Einfuhr von diesen Genussmitteln unterliegen teilweise auch weiteren Beschränkungen.



(Bild: Zoll.de)
Datum:
27.01.2020, 00:30 Uhr
Autor:
Stefan Kröll
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