Der nächste Vorbereitungslehrgang zur Fischerprüfung im Bereich der Unteren Fischereibehörde des Landkreises Altenburger Land findet wie folgt statt:
Veranstalter: AV Schnaudertal e.V., Thüringer Fischerschule, Karl Heinz Bergner, Mittelstraße 4, 04610 Meuselwitz
Telefon: 03448 412886
E-Mail: KarToGa@t-online.de
Lehrgangsbeginn: 14.03.2020
Interessenten melden sich bitte bis zum 29.02.2020 schriftlich oder telefonisch bei der Fischerschule.
Anmeldeformulare sind im Angelgeschäft Maulwurf in Altenburg erhältlich oder können per E-Mail abgefordert werden.
Die nächste Fischerprüfung zur Erlangung des ersten Fischereischeines wird im Landkreis Altenburger Land am 25.04.2020 durchgeführt. Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang. Alle 4 Lehrgangstage sind zu besuchen; fehlende Stunden sind nachzuholen bevor an einer Prüfung teilgenommen werden kann. Der Online-Kurs von Fishing-King wird in Thüringen ebenfalls als Vorbereitungslehrgang anerkannt. Es wird jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass diese Anerkennung in anderen Bundesländern nicht zwingend erfolgt.
Der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung kann über den Veranstalter des Fischereilehrganges oder beim Landratsamt Altenburger Land, FD Öffentliche Ordnung, Untere Fischereibehörde, Lindenaustraße 9 in 04600 Altenburg bis spätestens 27.03.2020 gestellt werden. Dieser ist spätestens vier Wochen vor Prüfungstermin bei der Unteren Fischereibehörde einzureichen. Für die Prüfung wird eine Gebühr in Höhe von 15 Euro erhoben. Für die Teilnehmer am oben genannten Vorbereitungslehrgang der Thüringer Fischerschule wird die Prüfungsgebühr durch den Lehrgangsträger vereinnahmt und gemeinsam mit dem Antrag auf Zulassung an die Untere Fischereibehörde weitergegeben.
Prüflinge, welche anderweitig an einem Vorbereitungslehrgang teilgenommen haben, haben die Gebühr spätestens vier Wochen vor Prüfungsbeginn an die Bankverbindung IBAN: DE 93 8305 0200 1111 0044 00 BIC HELADEF1ALT mit dem Verwendungszeck: Name + Fischerprüfung 25.04.2020 zu entrichten. Die Bescheinigung über die gezahlte Gebühr ist dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung beizufügen.
Luise Ehrhardt
Öffentlichkeitsarbeit