Vollmacht schreiben: Darauf sollten Sie achten

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2019-12-09

letzte Änderung:

2023-07-10

Was passiert, wenn Sie Ihre Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder einem Unfall nicht mehr selbst regeln können? Dann brauchen Sie jemanden, der Sie vertritt und wichtige Entscheidungen in Ihrem Namen trifft – dafür ist eine Vorsorgevollmacht nötig. Wir haben die wichtigsten Infos zur Vorsorgevollmacht zusammengefasst und verraten 10 Tipps für die Erstellung Ihres Dokumentes.

Vorsorgevollmacht erstellen

Tipp 1: Vorlagen sind eine schlechte Idee

Wer eine wirksame Vorsorgevollmacht schreiben möchte, sollte nicht auf Muster-PDFs, Vorlagen oder Formulare zum Ankreuzen zurückgreifen. Selbst das Muster des Bundesministeriums für Justiz ist je nach Fall nicht immer empfehlenswert – wirksame Vorsorge muss individuell sein! Vorlagen sollten lediglich zur Orientierung dienen, damit Sie einen ersten Eindruck über das Dokument gewinnen. Auch bei Patientenverfügung.digital stellen wir Ihnen deshalb eine Vorlage zur Orientierung zur Verfügung.

Tipp 2: Nehmen Sie sich Zeit

Statt schneller Vorlage zum Ausdrucken sollten Sie sich die Zeit nehmen, Ihre Vorsorgevollmacht nach Ihren Wünschen und Vorstellungen maßzuschneidern. Bei Patientenverfügung.digital gelingt das bequem mit einem smarten Assistenten – Sie müssen lediglich Fragen beantworten und erhalten eine Vollmacht passend zu Ihren Antworten.

Sollten Sie einmal nicht mehr geschäftsfähig sein, müssen Ihre Vertrauenspersonen über viele Dinge entscheiden wie z.B. wo Sie untergebracht werden, wie Sie behandelt werden sollen oder welche Hilfsmittel (z.B. Toilettenstuhl) angeschafft werden sollen.

In Ihrer Vorsorgevollmacht können Sie folgende Rechtsgebiete regeln:

  • Gesundheitsfürsorge
  • Vermögenssorge
  • Rechtsangelegenheiten
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Postöffnung

Jeder Mensch hat hier jedoch andere Vorstellungen. Eine Vorlage kann unmöglich all Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigen. Sie können beispielsweise auch Ärzte von der Schweigepflicht entbinden, ärztlichen Zwangsmaßnahmen zustimmen oder den Bevollmächtigten berechtigen, Untervollmachten an andere Personen zu erteilen.

Tipp 3: Nur ein Bevollmächtigter

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie einen oder mehrere Personen als Vertreter bestimmen. In den meisten Fällen ist ein Bevollmächtigter und ein Ersatz die beste Wahl – je mehr Personen Sie bevollmächtigten, desto höher das Risiko von Meinungsverschiedenheiten und Streit. Alternativ können Sie jedem Bevollmächtigten einen klar definierten Verantwortungsbereich einräumen. Wenn die Schwester z.B. eine Ärztin ist, kann diese für den Bereich "Gesundheit und Pflege" verantwortlich sein und der Bruder, der ein Steuerberater ist, kann den Bereich "Finanzen und Anlage" übernehmen.

Wichtig: Der oder die Bevollmächtigten sollten in Ihrer Nähe wohnen – viele Entscheidungen müssen im Notfall so schnell wie möglich getroffen werden. Wenn Ihre Vertreter zum Beispiel erst aus dem Ausland einfliegen müssen, geht wertvolle Zeit verloren.

Tipp 4: Bevollmächtigte dürfen nicht alles

Mit einer Vorsorgevollmacht darf der Bevollmächtigte nicht alle Handlungen vornehmen. Vor allem gilt das Verbot des Selbstkontrahierens: Ihr Vertreter kann keine Rechtsgeschäfte in Ihrem Namen und mit sich selber tätigen – der Bevollmächtigte kann sich aus Ihrem Vermögen also nicht selbst beschenken. Sobald Ihr Bevollmächtigter nicht in Ihrem Sinne handelt, setzt das Betreuungsgericht einen sogenannten Kontrollbetreuer ein (Abs. 3 § 1896 BGB).

Übrigens: Wenn Sie möchten, kann der Bevollmächtigte für Sie Bankgeschäfte regeln. Viele Banken bestehen jedoch auf eine zusätzliche Bankvollmacht und akzeptieren die Vorsorgevollmacht nicht. Das ist rechtlich nicht korrekt, jedoch Usus.

Tipp 5: Ein Notar ist nicht nötig

Sie brauchen für das Schreiben Ihrer Vollmacht keinen Notar. Eine notarielle oder öffentliche Beurkundung brauchen Sie nur, wenn Sie in Ihre Vertrauensperson auch für Grundstücksangelegenheiten und Immobiliengeschäfte bevollmächtigen möchten. Dann kann Ihr Vertreter zum Beispiel Grundstücke kaufen und verkaufen oder Sie bei Gesellschaftsversammlungen vertreten.

Wichtig: Eine Vorsorgevollmacht ist nur im Original wirksam.

Tipp 6: Vorsorgevollmacht wird sofort wirksam

Sobald Sie Ihre Vorsorgevollmacht an den Bevollmächtigten aushändigen, ist das Dokument wirksam – selbst wenn Sie noch gar nicht geschäftsunfähig sind. Deshalb ist es so wichtig, dass Sie Ihrem Bevollmächtigten zu 100% vertrauen. Sie können außerdem eine weitere Person als Kontrollperson bestimmen (das kann Entscheidungen jedoch verzögern).

Wichtig: Sie können Ihre Vorsorgevollmacht natürlich auch zu Hause aufbewahren – zum Beispiel in einem übersichtlichen Notfallordner. Informieren Sie Ihren Bevollmächtigten anschließend über den Aufbewahrungsort, damit die Vollmacht im Ernstfall schnell gefunden wird.

Tipp 7: Widerruf ist möglich

Sie können Ihre Vorsorgevollmacht jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Denken Sie daran, dass Sie sich das Original vom Bevollmächtigten zurückholen – ansonsten kann dieser weiterhin in Ihrem Namen handeln. Um auf Nummer sicher zu gehen, informieren Sie am besten auch Banken, Versicherungen & Co. über den Widerruf.

Tipp 8: Gültigkeit beachten

Ihre Vorsorgevollmacht erlischt nicht mit Ihrem Tod. Wenn Sie sterben, ist Ihre Vollmacht weiterhin gültig und der Bevollmächtigte kann Sie weiterhin vertreten – nur Ihre Erben können die Vorsorgevollmacht widerrufen. Legen Sie deshalb genau fest, was Sie nach Ihrem Todesfall geregelt haben möchten.

Tipp 9: Betreuungsverfügung als Alternative

Sie fürchten einen Missbrauch Ihrer Vorsorgevollmacht? Wer keiner Person grenzenlos vertrauen kann, trifft mit einer Betreuungsverfügung vermutlich die bessere Wahl. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht schlagen Sie mit einer Betreuungsverfügung nur einen Betreuer für Sie vor – und die Verfügung gilt erst, sobald das Gericht diesen Betreuer bestätigt. Anschließend kontrolliert das Gericht den Betreuer bei seinen Handlungen: Der Betreuer muss sich bei seinen Handlungen Genehmigungen des Betreuungsgerichts einholen. Das ist bei einer Vorsorgevollmacht nur bei gefährlichen Heilbehandlungen (§ 1904 Abs. 5 BGB) und freiheitsentziehenden Maßnahmen (§ 1906 BGB) notwendig.

Tipp 10: Patientenverfügung als Ergänzung

In einer Vorsorgevollmacht können Sie medizinische oder pflegerische Maßnahmen nur bedingt regeln. Wer für den Notfall vorsorgen möchte, braucht deshalb eine Patientenverfügung – sie ist das wahrscheinlich wichtigste Vorsorgedokument in Deutschland. Lesen hier 8 gute Gründe für eine Patientenverfügung oder erstellen Sie sich Ihre Patientenverfügung kostenlos.

Fazit

Wer eine Vollmacht schreiben möchte, sollte einige Dinge beachten. Bei Patientenverfügung.digital können Sie sich Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und weitere Vorsorgedokumente einfach erstellen lassen – und nur so viel zahlen, wie Sie möchten. Wir finanzieren uns ausschließlich aus freiwilligen Beiträgen zufriedener Nutzer (siehe unsere Kosten Seite für weitere Informationen). Hier geht es zu Ihrer maßgeschneiderten Vorsorge mit Patientenverfügung.digital.