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Das Qualifizierungschancengesetz – Tipps für Unternehmer (Arbeitgeber)

Qualifizierungschancengesetz

Mit Digitalisierung und demografischem Wandel ändert sich auch für Unternehmen vieles. Um sicherzustellen, dass Unternehmen und deren Mitarbeiter fit für die Arbeitswelt von morgen sind, wurde das Qualifizierungschancengesetz in Kraft gesetzt.

Doch wie genau können Unternehmer als Arbeitgeber von dieser geförderten Weiterbildung profitieren?

Die Gesellschaft befindet sich im Wandel. Eine immens wichtige Rolle spielt dabei die Digitalisierung. Während einige Unternehmen in dieser Transformation lediglich die Fallstricke sehen, gibt es tatsächlich auch Vorteile bei der Digitalisierung.

Allerdings kann der unternehmerische Erfolg nur dann sichergestellt werden, wenn man mit der Zeit geht und das heißt Investition in die Mitarbeiter. Hilfe dazu gibt es nun in Form des Qualifizierungschancengesetz. Dabei handelt es sich um eine neue Weiterbildungsförderung, welche Unternehmen darin bekräftigen soll, ihre Mitarbeiter auf den strukturellen Wandel vorzubereiten.

Warum die Weiterbildung von Angestellten wichtig ist

Die Arbeitswelt befindet sich im Wandel. Durch den Einsatz neuer Technologien findet eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes statt. Indem Beschäftigte weitergebildet werden und ihre fachlichen Qualifikationen sowie Kompetenzen erweitern, kann ein nahtloser Übergang dieser Transformation erfolgen.

Gut vorbereitete Mitarbeiter stellen sicher, dass Unternehmen einen reibungslosen Wandel der Arbeitswelt vollziehen können. Ein weiterer Vorteil: Weiterbildungsförderung kann sich motivierend auf die Angestellten auswirken, fühlen sich diese doch von ihrem Arbeitgeber wertgeschätzt.

Dank dem Qualifizierungschancengesetz erhalten Arbeitgeber nun ein probates Mittel an die Hand, ihre Mitarbeiter entsprechend den Anforderungen an ihrem Arbeitsplatz zu qualifizieren. Finanzielle Unterstützung gibt es hierbei von der Bundesagentur für Arbeit. Durch eine Beteiligung an den Weiterbildungskosten soll sichergestellt werden, dass jedes Unternehmen fit für den strukturellen Wandel ist.

Kriterien für die Weiterbildungsförderung nach dem Qualifizierungschancengesetz

Im neuen Paragraph 82 des SGB III ist genau geregelt, welche 5 Kriterien für die Weiterbildungsförderung erfüllt werden müssen:

  1. Die Berufsausbildung liegt mindestens 4 Jahre zurück.
  2. Der Abstand zwischen zwei Weiterbildungen beträgt mindestens 4 Jahre.
  3. Die Weiterbildungsmaßnahme muss über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
  4. Die Weiterbildung muss von einem externen Dienstleister durchgeführt werden.
  5. Die angestrebte Maßnahme muss mehr als 160 Stunden dauern.

Wie hoch fällt die finanzielle Förderung aus?

Wie hoch die finanzielle Weiterbildungsförderung ist, hängt von der Unternehmensgröße ab.

  • Unternehmen < 10 Mitarbeiter: Die Weiterbildungskosten können bis zu 100 % erstattet werden.
  • Unternehmen 10 bis 249 Mitarbeiter: Bis zu 50 % der Weiterbildungskosten können erstattet werden. Sofern der Arbeitnehmer älter als 45 Jahre oder schwerbehindert ist, ist sogar eine 100%ige Förderung möglich.
  • Unternehmen 250 bis 2.499 Mitarbeiter: Von der Bundesagentur für Arbeit können bis zu 25 % der Weiterbildungskosten erstattet werden.
  • Unternehmen > 2.500 Mitarbeiter: Hier lockt die Bundesagentur für Arbeit immerhin noch mit einer finanziellen Förderung von bis zu 15 % der Kosten.

Arbeitgeber können bei der Bundesagentur für Arbeit außerdem zusätzlich einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 % erhalten. Die Höhe richtet sich auch hier nach der Unternehmensgröße.

Wie kann ich das Qualifizierungschancengesetz für mein Unternehmen nutzen?

Arbeitgeber, die sich für die Förderung über das Qualifizierungschancengesetz interessieren, können eine so genannte Qualifizierungsberatung in Anspruch nehmen. Qualifizierungsbedarf soll so rechtzeitig erkannt und bedient werden.

Als erster Ansprechpartner für Unternehmer gilt der Arbeitgeber-Service (AGS) der Betriebssitz-Agentur für Arbeit. Bei einer Großkundenbetreuung findet die Beratung regional gebündelt statt.

  • Region Nord-Ost (Standort Berlin): Für Arbeitgeber mit Firmensitz in Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Niedersachsen, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
  • Region West (Standort Bonn): Für Arbeitgeber mit Firmensitz in Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland und Nordrhein-Westfalen
  • Region Süd (Standort München): Für Arbeitgeber mit Firmensitz in Baden-Württemberg und Bayern

Qualifizierungschancengesetz

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