Die Thüringer Ehrenamtsstiftung gewährt den Landkreisen und kreisfreien Städten jährlich Mittel zur Förderung gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeiten.
Ziel und Zweck dieser Förderung ist es, Vereine, Verbände, Kirchen, Institutionen und Organisationen zu unterstützen und in ihrem Tätigkeitsbereich ehrenamtliches Engagement zu fördern und zu würdigen.
Grundlage bilden hierfür die Vergabegrundsätze für die Förderung des Ehrenamtes der Thüringer Ehrenamtstiftung vom 4.8.2004, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 42/2003.
Anträge für eine Mittelausreichung im Jahr 2020 können bis zum 31. Oktober 2019 beim Landratsamt Altenburger Land, Ehrenamtsbüro, Lindenaustr. 9, 04600 Altenburg eingereicht werden. Verspätet eingereichte Anträge finden keine Berücksichtigung.
Die Formulare erhalten Sie im Ehrenamtsbüro und im Empfang des Landratsamtes Altenburger Land oder im Internet unter www.altenburgerland.de.
Für Rückfragen steht Ihnen der Ehrenamtsbeauftragte Jörg Seifert unter der Rufnummer 03447 586-249 zur Verfügung.