Hygiene-Mängel sollen zukünftig im Internet veröffentlicht werden

Nachdem der Bundestag bereits beschlossen hat, dass negative Ergebnisse von Hygiene-Kontrollen in Gastronomiebetrieben im Internet veröffentlicht werden sollen, zog der Bundesrat nun hinterher. Damit sollen Verbraucher zukünftig besser geschützt werden.

Hygiene-Kontrollen bringen Klarheit über die tatsächlichen hygienischen Zustände in Gastronomie- und Hotelleriebetrieben. Nun sollen negative Kontrollergebnisse sechs Monate lang online von den Verbrauchern eingesehen werden können.

Bundesweit einheitliche Regelung

Nachdem das Bundesverfassungsgericht dazu aufgefordert hatte, endlich eine bundesweit einheitliche Regelung zu schaffen, haben Bundestag und Bundesrat nun einen Beschluss gefasst. Die Ergebnisse aus Hygiene-Kontrollen in Hotel- und Gastronomiebetrieben sollen auf einer staatlichen Plattform öffentlich zugänglich gemacht werden.

Laut Gesetz müssen die Ergebnisse sechs Monate auf einer Online-Plattform veröffentlicht werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums sind die Plattformen zur Löschung verpflichtet. Gleiches gilt auch für den Fall, dass festgestellte Mängel behoben wurden. Dann ist die unmittelbare Löschung Pflicht.

Für die Verbraucher wird durch dieses Gesetz eine größere Transparenz gegeben. Sie können sich nun vorab umfassend über die hygienischen Zustände in ihrem Wunschlokal informieren. Festgestellte bauliche Mängel sind von dem neuen Gesetz ausgeschlossen. Auch Betriebe, die ihrer Aufzeichnungspflicht nicht korrekt nachkommen, haben nichts zu befürchten. Schließlich geht es bei dem neuen Gesetz vor allem darum, den Verbraucherschutz zu verbessern und nicht darum, Betriebe zu diskreditieren.

Nachbesserung des Gesetzes gefordert

Obwohl das neue Gesetz zur Veröffentlichung der Hygiene-Berichte bereits verabschiedet wurde, sollen in naher Zukunft noch Nachbesserungen erfolgen. So fordert der DEHOGA beispielsweise einen bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog.

Der Verband gibt auch zu bedenken, dass bereits mehrere gerichtliche Verfahren gegen die Herausgabe der Hygiene-Kontrollberichte laufen. Mehrere Gastronomen haben dagegen geklagt. Aus diesem Grunde ist es umso wichtiger, das neue Gesetz so nachzubessern, dass es keinerlei Lücken und Schlupflöcher mehr beinhaltet.

In Hessen wird das neue Gesetz begrüßt und bereits umgesetzt. Mit dem Portal „Verbraucherfenster Hessen“ soll die Gastronomie im Bundesland zu weiteren Verbesserungen angespornt werden. Die Landesregierung erhofft sich einen Qualitätsanstieg ganz im Sinne der Verbraucher.

Bildurheber: auremar / 123RF Standard-Bild

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