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Fragen und Antworten zum Gewerbegebiet Gleisdreieck

Die Antworten der Verwaltung auf die Anfrage der CDU-Fraktion vom 27. November stehen heute auf der Tagesordnung der Bezirksvertretung Lennep. Die öffentliche Sitzung beginnt um 17.30 Uhr in der Hilda-Heinemann-Förderschule, Hackenberger Str. 117. Nachfolgend dokumentiert der Waterbölles dir Fragen und Antworten, die bereits zur Sitzung des Rates der Stadt am 6. Dezember vorlagen:

Welche Vereinbarungen wurden zwischen der Stadt Remscheid und den Nachbargemeinden Hückeswagen und Wermelskirchen geschlossen?
Am 17.05.2018 wurde eine Absichtserklärung durch die Städte Hückeswagen, Remscheid und Wermelskirchen unterzeichnet. Weiter soll eine Verwaltungsvereinbarung zur Kostenteilung für im Rahmen der Vorplanung zu erstellende Gutachten entsprechend der jeweiligen Flächenanteile unterzeichnet werden.

Welche Vorplanungen liegen vor?
Die Erschließung der Flächen erfolgt über eine durchgängige Verbindungsstraße von Wermelskirchen im Westen über Remscheid bis nach Hückeswagen im Osten (siehe Anlage

Welche weiteren Verfahrensschritte sind nun geplant?
Im Rahmen des Verfahrens zur Flächennutzungsplanänderung ist geplant Ende 2019, Anfang 2020 in allen drei Städten die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Im Anschluss folgt dann die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 sowie die förmliche Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Parallel zur förmlichen Beteiligung im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung wird auf Regionalplanungsebene der Regionalplan geändert. Die Änderung des Regionalplanes Düsseldorf ist nötig, da ohne diese eine Änderung des Kölner Regionalplanes nicht möglich ist. Die Aufstellung des Bebauungsplanes kann im Parallelverfahren zur Flächennutzungsplanänderung oder in einem nachgelagerten Verfahren durchgeführt werden.

Welche Fachgutachten müssen eingeholt werden?
Der genaue Umfang und Detailierungsgrad der einzuholenden Fachgutachten ergibt sich aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1, Satz 1 BauGB. Nach aktuellem Kenntnisstand der Stadtverwaltung werden aber folgende Gutachten erstellt werden müssen:

  • Artenschutzgutachten (Vergabe 2019 geplant)
  • Prospektionsgutachten (Vergabe 2019 geplant)
  • Verkehrsgutachten (Vergabe 2019 geplant)
  • FFH-Vorprüfung (Vergabe 2019 geplant)
  • Geländemodellierung
  • Immissionsschutzgutachten
  • Entwässerungsgutachten
  • Niederschlagswasserkonzept
  • Klimagutachten
  • Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung
  • Ausgleichflächenkonzept
  • Landespflegerischer Fachbeitrag

Auf Grundlage der Gutachten wird die Planung im Rahmen eines Umweltberichtes auf negative Auswirkungen auf die Umwelt überprüft und Maßnahmen vorgeschlagen um diese zu vermeiden oder auszugleichen.

Vor der Beauftragung der Fachgutachten ist eine Anhörung der BV Lennep durchzuführen, in der sich die Gutachter vorstellen und den Leistungsumfang ihrer Tätigkeit darstellen. Wann ist diese geplant?
Die Beauftragung der Fachgutachten ist „laufendes Geschäft“ der Verwaltung. Eine vorherige Anhörung der Gutachter durch die BV Lennep ist nicht vorgesehen und so auch nicht üblich.

Wie sehen die naturschutzrechtlichen Bestimmungen und die Stellungnahme des Naturschutzbeirates aus?
Am 4.9.2018 hat es ein gemeinsames Treffen mit den Unteren Naturschutzbehörden der beteiligten Kreise und Städte gegeben. Bei dem Treffen wurden erste Hinweise zu umweltrechtlichen Aspekten gegeben, die im Rahmen der Planung betrachtet bzw. gelöst werden müssen. Folgende Hinweise wurden gegeben:
Im Rahmend der Planung sind den Unteren Naturschutzbehörden vorzulegen:

  • Ausgleichsflächenkonzept
  • Niederschlagswasserkonzept
  • Landespflegerischer Fachbeitrag
     

Bei der weiteren Planung ist zu beachten:

  • Der Erhalt von Bäumen entlang des Panoramaweges.
  • Es besteht ein Beeinträchtigungsverbot für das südliche Naturschutzgebiet.
  • Es ist zu prüfen ob die Flächen Biotopverbundflächen darstellen.
  • Die Planung darf keine zu keinen signifikanten Veränderungen des Wasserzuflusses zu Quellbereichen führen.
  • Das Niederschlagswasser von Dachflächen ist ortsnah zu Versickern.
  • Verschmutztem Niederschlagswasser von Verkehrsflächen ist abzuleiten.
  • Ein Waldabstand von 35 m für bauliche Anlagen ist einzuhalten.
  • Es ist ein Artenschutzgutachten der Stufe I mit besonderem Fokus auf Kiebitz, Rotmilan, Feldlerche und Haselmaus zu erstellen.
  • Das Beleuchtungskonzept soll insektenfreundlich sein.
  • Das anzusiedelnde Gewerbe darf kein Schwefeldioxid emittieren.
  • Dachbegrünungen sind erwünscht.

Am 25.9.2018 hat sich der Naturschutzbeirat zur Planung geäußert. Am 20.11.2018 wurde das Projekt dem Naturschutzbeirat vorgestellt.

Wie sieht eine Darstellung der im Gewerbeflächenkonzept festgestellten Maßnahmen und ein Abgleich mit den aktuellen Vorhaben aus?
Das Gewerbeflächenentwicklungskonzept formuliert für die Fläche im Bereich Gleisdreieck und die vorgesehen Ergänzung bis an die Stadtgrenzen von Hückeswagen und Wermelskirchen folgende Leitlinien: „Gewerbefläche Gleisdreieck: Komplexe Entwicklungsfläche, die nicht kurzfristig realisiert werden kann. Integration von Anforderungen durch die Straßenplanungen B 51n und B 237n. Clusterergänzung des Gewerbegebietes Bergisch Born I und II. Eignung für eine interkommunale Entwicklung, sofern an die Städte Hückeswagen und Wermelskirchen angrenzende Bereiche zusätzlich einbezogen werden (in Remscheid insgesamt ca. 18,5 ha). Empfehlungen: weitere inhaltliche Klärungen, danach Bauleitplanungen (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan). Ein erweiterter Bebauungsplangeltungsbereich bis an die Stadtgrenzen Wermelskirchen und Hückeswagen ist grds. sinnvoll“ (siehe Anlage 5 im Vergleich mit Anlage 2). Die Planung entspricht somit den Aussagen aus dem Konzept.

Welche Überschneidungen der Planungen auf bestehende Natur- und Landschaftsschutzgebiete liegen vor?
Die Planung in Remscheid überlagert ein Landschaftsschutzgebiet mit temporären Erhalt (O 1.6.2, fällt weg sobald ein Bebauungsplan rechtskräftig wird) sowie ein Landschaftsschutzgebiet ohne temporären Erhalt (O 2.8.16, muss durch einen weiteren Verfahrensschritt aufgehoben werden). Außerdem überlagert die Planung einen kleineren geschützten Landschaftsbestandteil, der sich teilweise im Waldabstand befindet. Naturschutzgebiete werden weder in Remscheid noch in Hückeswagen oder Wermelskirchen überlagert.

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Kommentare

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Bettina Stamm am :

Die berechtigten Fragen spiegeln im Grunde die Qualität und den Informationsgehalt der Beschlussvorlage über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung zu diesem Projekt wider. Die Ergebnisse des Verkehrsgutachten zu den Planungen des Gewerbegebietes West III in Hückeswagen attestieren den Knotenpunkten Bornefelder Str/Bergisch Born und Lenneper Str/Borner Str. durch die allgemeine Verkehrsentwicklung und den prognostizierten DOC Neuverkehr eine mangelhafte Verkehrsqualität. Ob das in Bezug auf Autobahnnähe, ÖPNV etc., verkehrlich schlecht angebundene Gebiet tatsächlich zu einer Verkehrsentlastung beitragen wird, ist demnach zu bezweifeln. Darüber hinaus sind die Investitionskosten zwar bekannt, aber ein Konzept zur Art des ansiedelnden Gewerbes, Arbeitsplatzprognose oder Vorabprüfung der Wirtschaftlichkeit eines gemeinsamen Gewerbegebietes, die auch die Vermarktungschancen z.B. unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Grund- und Gewerbesteuerhebesätze (444 WK, 470 Hü, 490 RS) darstellt, fehlt. Auch wenn im Rahmen der weiteren Bauleitplanung die Verkehrs- und Umweltproblematik noch gutachterlich betrachtet wird; bevor so ein Projekt auf den Weg gebracht wird, sollten doch zumindest ansatzweise grobe Vergleichswerte und realistische Lösungsansätze der bereits im Vorfeld bekannten Problematik betrachtet, und den entscheidenden Gremien in einer Beschlussvorlage dargestellt werden. Nachtrag zu meinem Kommentar: In der gestrigen Sitzung der Bezirksvertretung Lennep hat der Eigentümer der Grundstücke mitgeteilt, dass er nicht plant an die Stadt zu verkaufen.

Christian Groger am :

Die Stadt Remscheid plant offensichtlich ohne die Eigentumsrechte und damit "Einkaufsmöglichkeiten" dieses Gleisdreiecks- Grundstückes zu berücksichtigen. Der Eigentümer Gerhard Felbick weigert sich nach aktuellen Berichten seine Anteile am Grundstück zu verkaufen. Wenn seine Aussage " Land kann man nicht vermehren deshalb gibt es keinen Verkauf" stimmt - wünsche ich mir er bleibt bei seiner Meinung - sie spricht mir aus dem Herzen und ein weiteres Naturgebiet würde uns erhalten bleiben.

Michael Dickel am :

Wenn man bei einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von Natur spricht, dann haben wir wirklich ein Problem. Einerseits wird immer wieder gesagt, dass zu viel Nitrat ins Grundwasser gerät - also die intensive, gedüngte Landwirtschaft auch nicht „gut“ ist, andererseits gibt es hier wohl ein Problem mit bestimmten Vogelarten, die genau diese Flächen zum Brüten nutzen. Also, da der Acker nicht natürlichen Ursprungs ist, frage ich mich, wie der Rotmllan und Konsorten vorher gebrütet haben. Aber auch ich würde unbedingt präferieren, dass jede neu versiegelte Fläche irgendwo anders renaturiert werden muss. Letztlich werden aber die Gutachten genügend Antworten geben, ob und wie gebaut werden kann, um alle Belange zu berücksichtigen.

Christian Groger am :

Wer von Natur spricht meint auch Ackerflächen die bewirtschaftet werden. Das diese keine Brutstätte für Rotmilan ist ist jedem Naturfreund klar - aber wer sich in den verschiedenen Jahreszeiten zur Beobachtung diese Flächen einfach mal an den Feldrand stellt und beobachtet wird feststellen das diese Felder das Jagdgebiet vieler Greifvögel und des Rotfuchses sind. Die Felder sind der Lebensraum von Maus, Kanninchen und Co und somit Lebensraum in der Natur. In Solingen wurde letztes Jahr eine Bebauungszusage für Gewerbebetriebe erteilt mit der Begründung: dem Rotmilan stünden nach der Bebauung andere Felder in Cronenberg zur Verfügung und er könnte dort seine Nahrung finden - also stellen wir in das Dreieck Schilder für die Greifvögel auf: Liebe Vögel fliegt auch ihr nach Cronenberg und sucht euch dort eure Nahrung - vergesst nicht euer Navi!

Michael Dickel am :

Mittlerweile habe ich verstanden, dass Sie Ackerflächen als Natur bezeichnen. Ich bitte Sie jedoch inständig, verallgemeinern Sie das nicht. „Man“ darf auch eine andere Meinung haben. Und Nein - es bedarf an dieser Stelle keines Schildes, sondern nur der Vogelperspektive. Dann werden Sie sehen, dass in unmittelbarer Nachbarschaft ein Naturschutzgebiet liegt. Ich bin sicher, die Vögel werden es finden. Ich wiederhole jedoch noch einmal meine Meinung, dass für jede neu versiegelte Fläche zum Ausgleich eine gleich große Fläche renaturiert werden sollte. Eine sehr ambitionierte Forderung - aber für die Umwelt ein ganz wichtiger Fortschritt.

Christian Groger am :

Ich kann Ihnen teilweise zustimmen und würde mich freuen Sie als Verbündeten begrüßen zu können zu folgendem Vorschlag: die Stadt Remscheid soll im Dreieck ein neues Gewerbegebiet einrichten und als Ausgleich ein gleich großes Gebiet renaturieren - hierzu eignet sich hervorragend die gesamte Alleestraße! Wenn die Stadt damit einverstanden ist, wäre vieleicht auch Herr Felbick bereit zu verkaufen.

Michael Dickel am :

Da bin ich dabei, Herr Groger.😀 Allerdings war ich schon immer dafür, den Ebertplatz als naturnahe Erholungsfläche mit einer Schmetterlingsvoliere zu gestalten.

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