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Zertifizierung des Schulessens wäre zu aufwendig

Alle OGS in Remscheid bieten eine Verpflegung an, die sich an den Standards der DGE orientiert. Im gleichen Maße trifft dies auch auf die Anbieter in den Schulen der Sekundarstufe zu. Als Mindestanforderung für die Caterer gibt der Schulträger vor, dass die Auswahl und Zusammenstellung der Speisepläne in Bezug auf Menge und Qualität auf Basis der ernährungswissenschaftlichen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) gemäß ihrer aktuellen Veröffentlichung „Qualitätsstandards für Schulverpflegung“ (in der jeweils gültigen Fassung) erfolgen muss. Die Schulen der Sekundarstufen, deren Mensa beispielsweise durch einen Förderverein betrieben wird, sehen ihre Verpflichtung ebenfalls darin, eine ausgewogene, möglichst qualitativ hochwertige Verpflegung anzubieten. Die Ausgestaltung liegt in der eigenen Verantwortung der Betreiber.

Nach Kenntnis des Schulträgers wurde an keiner Schule eine Zertifizierung auf der Grundlage der Standards vorgenommen. Die Zertifizierung beinhaltet ein aufwendiges Verfahren im Rahmen verschiedener Zertifizierungsarten. Der Aufwand und Nutzen dieses Verfahrens für Schulen steht in keinem Verhältnis. Darüber hinaus können einzelne Aspekte der Zertifizierung auch nur bedingt umgesetzt werden.  So sind zum Beispiel die Standards, dass für die Mittagspause mindestens 60 Minuten zur Verfügung stehen oder der Umstand, dass für Ausgabe und Verzehr von Speisen ein gesonderter Raum zur Verfügung stehen muss, in den OGS in Remscheid nur bedingt umsetzbar. Darüber hinaus stehen die konkreten Speiseempfehlungen auch immer im Spannungsfeld zwischen den von Schülern gewünschten Speisen  und  gesundheitlichen und ernährungswissenschaftlichen Aspekten. Insbesondere ältere Kinder machen vor diesem Hintergrund je nach Lage der Schule, von der Möglichkeit Gebrauch, das Schulgelände zu verlassen und etwas anderes zu essen. Von den externen Caterern hat ein Anbieter die Zertifizierung  nach dem DGE Qualitäts-standard für die Schulverpflegung erhalten.

Im Rahmen der „Gesundheitskonferenz“ wurden vor einigen Jahren gemeinsam „Standards für Ernährung und Bewegungsförderung von Kindern in Remscheid“ entwickelt. Es gab eine Arbeitsgruppe „Kinder im Grundschulalter“, die sich an der Entwicklung der Standards beteiligte und die Umsetzung dieser Standards in allen Schulen zum Ziel hatte. Die Träger der OGS waren an der Entwicklung und Umsetzung der Standards beteiligt und sehen sich diesen Empfehlungen auch weiterhin verpflichtet und arbeiten kontinuierlich an der Umsetzung.

Die Gestaltung der Mittagessen ist Aufgabe der Anbieter an der jeweiligen Schule. Das sind in den Grundschulen die Maßnahmeträger der OGS und an den weiterführenden Schulen die Mensavereine, Fördervereine oder beauftragte Caterer. Demzufolge ist es deren Aufgabe das Thema mit den Mitarbeiter*innen zu thematisieren und sie fachgerecht zu schulen. Das Thema „Gesunde Ernährung“ ist über alle Schulen hinweg ein Thema, dem eine besondere Bedeutung beigemessen wird. In der Selbstverpflichtung, sich diesem wichtigen Thema angemessen und altersgerecht zu nähern, finden unterschiedliche Aktionen („Gesundes Frühstück“, Aktionstage mit gemeinsamer Essenszubereitung, Theaterstücke etc.) statt. Hier zeigt es sich, dass an allen Schulen eine hohe Sensibilität und Verantwortung dafür vorhanden ist, Kindern und Jugendlichen an Remscheider Schulen eine ausgewogene und gesunde Ernährung anzubieten.

Im Rahmen des Vertragsmanagements zwischen den Trägern der OGS und der Stadt Remscheid sind die Träger verpflichtet, die Umsetzung der erforderlichen Hygienestandards einzuhalten. Eine Überprüfung der Hygienestandards erfolgt durch das „Bergische Veterinäramt“. Dieses kontrolliert in den Schulküchen vor Ort. Gegenüber dem Schulträger ist die Selbstverpflichtung abzugeben. Im Rahmen des durch die OGS jährlich  zu erstellenden Qualitätsberichts müssen die OGS auch eine Darstellung zur  Verpflegungssituation vornehmen. Die Ausführungen enthalten Aussagen zu der Art der Verpflegung, zu der Umsetzung von Hygienevorschriften sowie eine Bewertung. Diese beinhaltet auch Aussagen zu Formen und Möglichkeiten der Partizipation von Kindern beim Mittagessen. Aus diesen Ausführungen lassen sich folgende Schlussfolgerungen ziehen:

Bei der Auswahl und Gestaltung des Mittagessens berücksichtigen viele OGS die Ernährungsgrundsätze nach „optiMIX“ (optiMIX steht für „optimierte Mischkost“ und ist ein zertifiziertes Siegel der Forschungsstelle für Kinderernährung Dortmund. Es steht für Mahlzeiten, die den Empfehlungen der optimierten Mischkost entsprechen). Diese Grundsätze finden sich auch in den Standards der DGE (Deutschen Gesellschaft für Ernährung) wieder.

Der Gesetzgeber fordert von allen Lebensmittelunternehmen weitreichende Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Schüler. Die ausgegebenen Speisen müssen von hygienisch einwandfreier Qualität sein. Dazu müssen bei der Umsetzung des Verpflegungsangebots rechtliche Bestimmungen eingehalten werden. Sowohl für die Herstellung als auch für die Verteilung der Speisen sollte das Personal entsprechende Qualifikationen aufweisen. Die Verpflichtung diese Vorgaben einzuhalten liegt bei dem Essensanbieter. Der Schulträger achtet sowohl in der Ausschreibung als auch in der Vertragsgestaltung mit den Anbietern  auf die Einhaltung und Umsetzung der Vorschriften. Diese sind Gegenstand des Vertragswesens.
(aus der Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Ratsfraktion der Linken, die in der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses beantwortet wurde)

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