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Gebühren für Feiern im öffentlichen Raum sinken

Für Veranstaltungen im öffentlichen Raum können Kommunen eine Gebühr verlangen – und tun es gewöhnlich auch. Die Stadt Remscheid bedient sich dabei, weil ja alles seine Ordnung haben muss, der „Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen“ vom 9. Juli 1993. Zuletzt geändert wurde sie 20. Oktober 2010. Damals kam der „Sonnenscheintarif“ für die Außengastronomie hinzu. Der räumt den Gastronomiebetrieben wegen der im Bergischen häufig unbeständigen Wetterlage eine größere Flexibilität bei der Nutzung der Außengastronomie ein. Und daran soll sich auch nichts ändern. In der Satzung ist dieser Tarif jedoch nicht die einzige Ausnahme von der Regel. Darin findet sich, wie Rechtsdezernentin Barbara Reul-Nocke gegenüber den Medien einräumte, eine ganze Reihe von Sondervereinbarungen, die irgendwann einmal zwischen einzelnen Vereinen und Vertretern der Stadt ausgehandelt worden sind. Damit wird es aus Gründen der Gleichbehandlung bald vorbei sein. Denn die Verwaltung hat für die rund 150 Veranstaltungen aller Art, die im Stadtgebiet pro Jahr im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden, eine neue Satzung vorlegt (als Tischvorlage am vergangenen Dienstag im Ausschuss für Bürger, Umwelt, Klimaschutz und Ordnung, dort vertagt), „um die Berechnung der Sondernutzungsgebühr verwaltungs- und veranstaltungsfreundlicher zu gestalten“.

Viel zu berechnen gibt es demnach künftig nicht mehr: Eine Pauschale von 25 Euro soll für jeden Tag einer Veranstaltung erhoben  werden (einschließlich der Tage für Auf- und Abbauten, was diese beschleunigen soll). Ideelle und kirchliche Veranstaltungen sollen dagegen weiterhin von der Sondernutzungsgebühr befreit bleiben, sofern durch die Veranstaltung keine Einnahmen erzielt werden, etwa durch den Verkauf von Speisen und Getränken, egal, ob Weihnachtsmarkt oder Sommerfest. „Aus Gründen der gerechten Gleichbehandlung findet keine Unterscheidung hinsichtlich der Art der Veranstaltung oder der Örtlichkeit statt“, wurde den Kommunalpolitikern am Dienstag mitgeteilt.

Die Größe des Veranstaltungsortes ist also künftig kein Kostenfaktor mehr. Die meisten Vereine dürften sich darüber freuen, beispielsweise der Lenneper Verkehrs- und Förderverein und der Veranstalter des „Weihnachtstreffs“ auf dem Rathausplatz: Für das Oktoberfest in Lennep kassierte die Stadt bislang 1481 Euro; 2019 werden es nur noch 275 Euro sein. Für die 67 Tage des „Remscheider Winters“ auf dem Theodor-Heuss-Platz waren 7443 Euro zu zahlen (111 Euro pro Tag), künftig sind es nur noch 1625 Euro (25 pro Tag). Nachfolgend der Kostenvergleich (alt/neu) für den Bauernmarkt des Marketingrates Lüttringhausen (244,50 / 50), die Pfingstkirmes auf der Robert-Schumacher-Straße (1199 / 225), das Winzerfest der Lenneper Karnevalisten (139,50 / 175) und der Flohmarkt an der Hammesberger Straße in Hasten (233 / 75). Alles in allem erwartet Ordnungsamtsleiter Jürgen Beckmann durch die neue Gebührensatzung eine Rücknahme der städtischen Einnahmen im Jahr um 10.000 Euro auf 120.000 Euro.

Bisher war die Gebührenabrechnung sehr detailliert und „sowohl für die Veranstalter als auch für die Verwaltung mit einem erheblichen Aufwand verbunden“, so die Verwaltung in ihrer Vorlage. Denn was ein Veranstalter für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums zu zahlen hatte, hing von der Größe dieser Fläche in Quadratmetern ab. Die Quadratmeterzahl wurde von städtischen Mitarbeitern ermittelt und mit 20 Cent je Quadratmeter und der Zahl der Veranstaltungstage multipliziert, wie Jürgen Beckmann dem Waterbölles gestern erläuterte.

Die Änderung der Sondernutzungssatzung soll rückwirkend zum 1.1.2018 in Kraft treten. Das hat zur Folge, dass die Stadt Veranstaltern, die nach der alten Satzung zur Kasse gebeten worden sind, Geld zurückzahlen muss. Das ist wenig verwaltungsfreundlich. Warum also soll die Satzung nicht erst im neuen Jahr in Kraft treten? Weil insbesondere Lenneper Vereinsvertreter sich über Ungleichbehandlung beklagt hatten, bezogen auf Veranstaltungen auf dem dortigen Schützenplatz und den Jahnplatz. Beide sind - ebenso wie der Schützenplatz in Remscheid - keine öffentliche Verkehrsfläche, sondern eine so genannte Fiskalfläche. Und für die schließt das Stadtmarketing mit den Veranstaltern von Fall zu Fall Einzelverträge ab.

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