Mittlerweile werde ich fast immer, wenn es um eine Unternehmenskrise geht, auf das Schutzschirmverfahren und die Eigenverwaltung angesprochen.

In den allermeisten Fällen, sind beide Verfahren aber leider weder möglich, noch geeignet – trotzdem halten viele es für eine tolle Möglichkeit, einfach und schnell aus der Krise herauszukommen.

„Schuld“ daran, sind auch größere Kanzleien, die dies als Geschäftsmodell für sich erkannt haben und damit über die Lande ziehen und offensiv dafür werben. Ein schönes Beispiel dafür, wie das bei Trigema gelaufen ist findet sich hier.

Als die entsprechenden Instrumente 2012 mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen „erfunden“ wurden, wurde gleich vereinbart, nach fünf Jahren zu prüfen, ob alles funktioniert wie erhofft.

Nun berichtet die Presse (hier die FAZ, dort das Handelsblatt) über das Ergebnis der im Auftrag des Bundesjustizministerium erstellten aber noch unveröffentlichten Studie.

Diese kommt zu dem Ergebnis, dass das mit dem neuen § 270b in die Insolvenzordnung aufgenommene Schutzschirmverfahren und die Eigenverwaltung Mängel aufweisen.

In den ersten fünf Jahren nach der Einführung des Gesetzes habe es nur gut 1.600 ESUG-Verfahren mit Eigenverwaltung gegeben – gerade einmal rd. 3,5 % an allen deutschen Insolvenzverfahren. Vor allem bei größeren Unternehmen wurde das Verfahren angewandt, mit mehr als 50 Beschäftigten und ab zehn Millionen Euro Jahresumsatz.

Das Handelsblatt schreibt:

Eine „eher skeptische Gesamtbewertung“ des ESUG wird laut Studie „durch die Erfahrung geprägt, dass die vorläufige Eigenverwaltung bei dafür nicht geeigneten Schuldnern angeordnet wurde und dass mit einer Eigenverwaltung hohe Zusatzkosten verbunden gewesen. Vielfach sei festgestellt worden, dass ungeeignete Verfahren mit einer vorläufigen Eigenverwaltung starten und dann in ein Regelverfahren übergehen. Dieser „Wechsel der Verfahrensart führt zu Disruptionen und wirkt zudem kostenerhöhend“, heißt es in dem Bericht. Deutliche Vorteile des Schutzschirmverfahrens werden „eher nicht gesehen“.

Ganz im Ernst: keinen der sich damit auskennt, überrascht dieser Befund. Lassen Sie sich besser seriös beraten. Am besten von uns.