Mittwoch, 25. April 2018

DSGVO-Terror

Einige meiner Mandanten betreiben Werbeagenturen, die geschäftsmäßig Webseiten erstellen und pflegen. Daher bekomme ich seit einiger Zeit die helle Aufregung unter Webmastern mit, die einen umfangreichen Kundenstamm betreuen. Denn so ziemlich jedem Unternehmer graut es vor der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die zum 25. Mai 2018 unmittelbar angewendet werden wird.

Weil die DSGVO die Verarbeitung und den Umgang mit personenbezogenen Daten durch private Unternehmen regelt und Verstöße mit hohen Bußgeldern sanktioniert, ist Panik vorprogrammiert. Insbesondere deshalb, weil nahezu jede Website personenbezogene Daten bei ihrem Aufruf durch einen Browser verarbeitet und das Gerücht von einer drohenden Abmahnwelle das Netz terrorisiert.

Nun scheint es unter Werbeagenturen oder Webdesignern eine Art Helfersyndrom zu geben, dass für alle Zeiten und sämtliche Inhalte auf Webseiten von Kunden eine dauerhafte Verantwortung suggeriert. Auch Kunden scheinen in der Regel davon auszugehen, dass die Werbeagentur dafür verantwortlich ist, dass der Kunde auch nach dem 25. Mai 2018 keine Abmahnung erhält. Tatsächlich dürfte es in 99% aller Fälle Sache des Kunden sein, zu bestimmen, welche Inhalte auf seiner Website angezeigt werden, welche Daten gespeichert werden und wie eine abmahnsichere Website auszusehen hat. Der Webdesigner als Fachmann für europäisches Datenschutzrecht. Eine Illusion.

Daher habe ich einigen Mandanten geraten, ihre Kunden über die bevorstehende Geltung der DSGVO zu informieren und das Informationsschreiben in etwa wie folgt zu schließen: "Bitte übersenden Sie mir die gewünschten rechtlichen Ergänzungen für Ihre Website, sofern Sie diese für notwendig halten. Da ich eine rechtliche Beratung nicht vornehmen darf, kann ich nur Änderungen auf Ihre ausdrückliche Anweisung hin vornehmen. Ich selbst kann die rechtliche Situation und die dadurch eventuell notwendigen Änderungen an Ihrer Website nicht zuverlässig beurteilen."   

10 Kommentare:

  1. Nein, der Volksmund weiß nichts, er spricht nur aus, was der manchmal doch sehr gesunde Menschenverstand gedacht und formuliert hat. Die Frage nach dem "cui bono?" beantwortet sich in diesem Fall mit einem einfachen "Advocato!". Es gelang diesem Bürokratenmonster EU nämlich wieder einmal, Dinge in einer Weise zu verkomplizieren und zu undurchsichtigem Gesetzesgespinst zu verweben, dass eine Heerschar himmlisch gebildeter, hochspezialisierter Rechtsanwälte den pekuniären Honig aus diesem überregulierenden Kunstrukt auf ihre Profiteroles zu bringen vermag. Der EU-Bürger, der Normalo, er wendet sich mit Grausen. Danebengelungen, EU!

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    1. ... extremer Beratungsbedarf. Und dann die vielen neuen Datenschutzbeauftragten. Da kann man eine neue Existenz mit aufbauen.

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    2. Gute Idee, das mit der Existenz als Datenschutzbeauftragter. Ist das dritte Staatsexamen Ius erforderlich? Die beiden anderen reichen ja bloß für die Befähigung zum Richteramt. Ich frage mal beim Datenschutzbeauftragten meines Bundeslandes an...

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    3. Ein Datenschutzbeauftragter muss über das Fachwissen zur Wahrnehmung seiner gesetzlich vorgesehenen Aufgaben verfügen. Sonderschule mit Hang zu Ballerspielen reicht. 10 Arztpraxen zu je EUR 500,- pro Monat an der Hand und das Monatseinkommen von EUR 5.000,- bei 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche sollte kein Problem sein.

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    4. Der Gesetzgeber hat der externen Scharlatanerie Tür und Tor geöffnet. Und genau so wird derzeit geworben ... daß unter denen, die sich auf dem Markt tummeln, schwarze Schafe sind, die händereibend nichts anderes tun werden, als "Verstöße gegen die DSGVO" zu suchen und zur Ahndung zu bringen, werden wir sehr bald feststellen.
      (In der Manier eines inzwischen verstorbenen im Netz sehr berühmten Anwalts).

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  2. Noch nicht mal eine Sachkundeprüfung? Ogottogottogottogott, ist das prächtig! Da kann es ja ein Universaldilettant ganz weit bringen...ich denke, da mache ich mal mit.

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    1. .. und dann weitere Unterdilettanten einstellen und ´ne große Nummer im Datenschutz werden. Die super Geldverteilorgie.

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  3. Ich glaube, ich werde wieder gläubig und stifte Brüssel/der EU eine Kerze oder gebe eine Spende für den Juncker-Brunnen. In Zukunft wird nur noch Kommissarsquell getrunken und Kommissionsbemmchen gegessen.

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  4. Manch Anwalt mit untersten Niveau kann da sich mitmachen ..lol

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  5. [ AdvoGraf ] Satire gegen den Abmahnwahn im Internet

    Das BMJV schaffte ncht mal im ersten Anlauf eine gültige Widerrufsbelehrung als Musterbelehrung

    Ja das pöse Volk des preußischen Monarchen Friedrich Wilhelm I ... nicht nur die Robe für Anwälte ... auch ein Preussisches Edikt gegen finanzmafiöse Wechsel-Sachen ... aber sowas von uuuhhhii

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