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Anwohner der Burger Str. sieht Gefahrenpotenzial

von Rolf Meyer, Burger Straße 221

Am Freitag, nach dem Orkan Friederike, habe ich bei der Stadt den Antrag auf Fällgenehmigung der Bäume gestellt, die auf meinem Grundstück in unmittelbarer Nähe meines Hauses Burger Straße 221 stehen. Diese Bäume sind Bestandteil einer kleinen, isolierten Baumgruppe vor den Häusern Burger Straße 219 und 221 und weisen ein erhebliches Gefahrenpotenzial auf. Beim Sturm am Donnerstag stürzte ein Baum um, einem weiteren wurde die gesamte Baumkrone abgerissen. Zum Glück fiel nichts auf das Haus, sondern in Richtung Parkplatz vom Sana-Klinikum und  beschädigten NUR einen Pkw. Auf YouTube wurden von mir zwei Videos hochgeladen, die belegen, was wir bei den immer häufiger vorkommenden Stürmen durchmachen.

Die Burger Straße liegt in einer sehr exponierten Lage auf einem Bergrücken. Stürme treffen diese Gegend mit voller Wucht. Die Häuser Burger Straße 219 und Burger Straße 221 sind niedrige Einfamilienhäuser und werden von den davorstehenden Bäumen z. T. in großer Höhe überkront. Es sind die einzigen Häuser an der Burger Straße, die mitten unter solch gefährlichen Bäumen stehen. Sollte einer von ihnen auf eines der beiden Häuser stürzen - und damit ist in Zukunft zu rechnen - dann sind lebensgefährliche Situationen nicht ausgeschlossen.

In Zukunft ist mit extremeren klimatischen Verhältnissen zu rechnen. Allein in den letzten Wochen hat es zwei Stürme mit verheerenden Schäden gegeben. Es ist wichtig, dass die Stadt Remscheid die Gefahren durch diese extremeren klimatischen Bedingungen in ihren Beurteilungen für eine Vergabe von Fällgenehmigungen mit einbezieht. Die Verwaltung der Stadt Remscheid hat schon mehrmals meine Hinweise, dass es sich bei den Bäumen an der Burger Straße 219 und 221 um Gefahrenbäume handelt, als unbegründet zurückgewiesen. Angesichts der Erlebnisse während der Stürme in den letzten Wochen und im Hinblick auf zunehmend gefährlichere Wetterlagen bin ich nicht gewillt, mich mit der Verweigerung einer Fällgenehmigung abzufinden. Gehen in Remscheid Bäume wirklich vor Menschenleben? Kann es sein, dass die Stadtverwaltung uns wissentlich Gefahren aussetzt - mit dem lapidaren Hinweis, dass bei solchen Stürmen halt auch gesunde Bäume fallen können?

Die Entscheidungsträger in der kommunalen Politik und Verwaltung haben die Pflicht, ihre Bürger bestmöglich vor Gefährdungen zu schützen. Die Gefahrensituation ist ihnen in der Vergangenheit hinlänglich geschildert worden. Ich appelliere an den Bürgermeister und die Fraktionen der Stadt Remscheid, auf die Stadtverwaltung einzuwirken, damit wir endlich die dringend benötigte Fällgenehmigung erhalten. Sollte trotz aller Mahnungen nichts geschehen, bliebe mir nur noch der Klageweg, wobei dann aber eventuell die gesamte Baumschutzsatzung zur Disposition stünde. Das ist aber gar nicht meine Intention, denn als Mitglied des NABU Remscheid und des Bergischen Streuobstwiesenverein liebe ich eigentlich Bäume.

Ich rege an, dass zum Schutz der Bürger die Baumschutzsatzung um folgenden Passus erweitert wird: "Bäume, die auf Privatgrundstücken und weniger als 15 m von Wohnhäusern entfernt stehen, sind von der Baumschutzsatzung ausgenommen. Die Entscheidung, wann und welche geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durchzuführen sind, obliegen dem Eigentümer."

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Barbara Zirbes am :

Remscheid Goldenberg - Remscheider Straße - Höhe Zum Danielshammer ... auf unserem Grundstück gegenüber standen vor Jahren eine starke, riesige Kiefer und eine extrem hohe Birke - vergleichbar in der Höhe mit Ihren Bäumen. Bei jedem Sturm hatte unsere Familie ähnliche Gedanken und Sorgen. Die Birke hatte einen kleinen Neigungswinkel zum Haus, die Kiefer eine stärkere Neigung zur Bushaltestelle. Nach einem sehr heftigen Sturm zeigten sich im Umfeld der beiden Bäume am Boden mehrere Risse im Erdreich, besonders bei der Kiefer. Der umghend herbeigerufene städtische Mitarbeiter erteilte noch am gleichen Tag die notwendige Fällerlaubnis für beide Bäume. Begründung: Durch die angrenzende Bushaltestelle bestand ein "Öffentliches Interesse" an einer präventiven Gefahrenabwehr ! Ein Parkplatz eines Krankenhauses und eine Bushaltestelle an einer Landstraße in der Nähe einer Grundschule liegen doch sicherlich beide im "Öffentlcihen Interesse" - oder ? ;-)

Gabriele Lipka, Vorsitzende des Naturschutzbeirates am :

Zu der verwehrten Fällgenehmigung von Roteichen an der Burger Straße: Im November 2017 trat eine neue Baumschutzsatzung für Remscheid in Kraft. Die bis dahin geltende Regelung wurde auf Anregung des Naturschutzbeirates überprüft und auch den Änderungen des Landesnaturschutzgesetzes von November 2016 angepasst. In beiden Fassungen wurden Bäume von mindestens einem Stammumfang von 120 Zentimetern geschützt. Somit ist der Bezug auf die neue Satzung falsch. In den Satzungen der meisten Städte werden Bäume mit einem wesentlich geringeren Stammumfang von 80 cm oder 100 cm als erhaltenswert festgeschrieben. Die Bilder von Extremwetterereignissen, Überschwemmungen, Sturm berühren jeden. Auswirkungen der Klimaerwärmung werden nachweislich durch Stadtgrün gemildert. Der Baum hat Lebensraum für viele Tierarten und seine Wirkung für das Wohlergehen der Menschen besondere Bedeutung. Überschwemmungen zerstören Häuser. Hitzewellen töten geschwächte Menschen. Stürme heben Dächer ab; knicken, entwurzeln Bäume. Stadtplaner sind in besonderer Verantwortung, die Klimaerwärmung vor Ort zu mildern. In die sehr gut ausgebildeten Baumexperten der Stadt habe ich großes Vertrauen. 100-prozentigen Schutz gibt es nicht.

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