Neueinsteiger, die sich gerade ein Depot eröffnet und mit dem Handel begonnen haben, werden mitunter unsicher sein, ob sie die Gewinne aus dem Devisenhandel versteuern müssen. Natürlich muss zuerst ein Gewinn verbucht werden, bevor sich der Anfänger mit dem Thema auseinandersetzen muss. Jedoch kann er davon ausgehen, dass das Plus, das er erzielt, sehr wohl versteuern lassen muss. Befindet sich der Broker in Deutschland, so werden die Steuern automatisch vom Gewinn abgezogen; entscheidet sich der Anleger aber für einen ausländischen Broker, so muss er die Gewinne eigenständig versteuern lassen.

Welche Steuern fallen an?

Beim Devisenhandel handelt es sich um ein Veräußerungsgeschäft. Das bedeutet, dass die Gewinne, die vom Anleger erzielt werden, der Einkommenssteuerpflicht unterliegen und somit versteuert werden müssen. Die Steuer auf Forex-Geschäfte (Abgeltungssteuer) beträgt 25 Prozent. Des Weiteren unterliegt der realisierte Gewinn einem Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent. Hat der Anleger also einen Gewinn von 500 Euro erzielt, so muss er eine Ertragssteuer von 25 Prozent bezahlen – das sind 125 Euro. Diese 125 Euro werden zudem mit einem 5,5 Prozent hohen Solidaritätsbeitrag belastet – es folgen weitere 6,88 Euro. Bezahlt der Trader auch noch die Kirchensteuer, so werden weitere 8 Prozent fällig – das sind, sofern die Ertragssteuer 125 Euro beträgt, 10 Euro. Hat der Anleger also einen Gewinn von 500 Euro erzielt, so müssen also 141,88 Euro an Steuern entrichtet werden.

Die Abgeltungssteuer

Zu beachten ist, dass die Forex-Gewinne aber keinen speziellen Steuern unterliegen, die vom Gesetzgeber geschaffen wurden. Die Gewinne unterliegen der Einkommenssteuer oder auch der sogenannten Abgeltungssteuer. Die Abgeltungssteuer, die im Jahr 2009 eingeführt wurde, gilt für alle Kapitalerträge – dazu gehören etwa Dividendenzahlungen aus Aktien, Zinsen von Giro-, Spar-, Tages- oder Festgeldkonten, Erträge aus Zertifikaten oder Gewinne aus verkauften Aktien. Vor Einführung der Abgeltungssteuer gab es unterschiedliche Steuersätze, die sich an den verschiedenen Kapitalerträgen orientierten – mit der Abgeltungssteuer wurde die Versteuerung also definitiv erleichtert.

Der Broker befindet sich im Ausland – muss der Gewinn dennoch versteuert werden?

Da sich viele Broker für einen Sitz im Ausland entschieden haben, stellen sich viele Anleger daher die Frage, ob sie dennoch ihre Gewinne versteuern müssen. Diese Frage kann ganz einfach beantwortet werden: Ist der Wohnsitz des Anlegers in Deutschland, so muss er die Gewinne nach dem deutschen Gesetz versteuern lassen – es gilt also immer der tatsächliche Wohnsitz des Anlegers. Jene Broker, die in Deutschland beheimatet sind, belasten die Gewinne automatisch mit den jeweiligen Steuern – entscheidet sich der Trader für einen ausländischen Broker, so muss er sich selbständig darum kümmern. Er muss also die Gewinne melden und in weiterer Folge versteuern lassen.

Alle Gewinne müssen versteuert werden

Wer sich für den Devisenhandel entscheidet, der wird relativ schnell feststellen, dass es mitunter kompliziert werden kann, wenn die Gewinne selbständig versteuert werden sollen. Doch ganz egal, wie kompliziert das Verfahren ist – realisierte Gewinne werden immer versteuert!

Ein Broker Vergleich und Trading Anbieter

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Von Andreas