Presseinformation: „Ich muss Sie leider sterben lassen- habe einen wichtigen Gerichtstermin.“

Frank Hannig

Presseinformation:

„Ich muss Sie leider sterben lassen- habe einen wichtigen Gerichtstermin.“

Diesen Satz müsste sich eigentlich ein Richter am Amtsgericht Chemnitz demnächst anhören, wenn er in einer lebensbedrohlichen Notlage auf die Hilfe der Feuerwehr angewiesen wäre. Feuerwehrleute sind zur Ausübung ihres Dienstes von allen anderen Aufgaben freizustellen. Dazu gehört nicht nur der Brand- und Rettungseinsatz sondern auch die Ausbildung. In Sachsen regelt das §61 des SächsBRKG. Das sollte eigentlich auch jeder Richter wissen.

Nicht so ein Amtsrichter in Chemnitz. In einer Strafsache setzte der Richter einen
Verhandlungstermin an und lud den Strafverteidiger Frank Hannig aus Dresden dazu ein. Rechtzeitig- mehrere Wochen vor dem Termin- entschuldigte sich der Verteidiger und wies darauf hin, dass er als aktives Mitglied der Dresdner Stadtteilfeuerwehr an diesem Tag seinen Jahresurlaub genommen habe um an einer zehntägigen Ausbildungsmaßnahme teilzunehmen. Diese Ausbildung findet nur zwei Mal im Jahr statt und ist für Feuerwehrleute vorgeschrieben.
Die Reaktion des Gerichts überrascht und empört: Es sei Privatangelegenheit des
Verteidigers und könne nicht zu einer Terminsverschiebung führen. Der Termin finde trotzdem statt, der Verteidiger sei wegen seines Feuerwehrlehrganges nicht entschuldigt.

Trotz sofortiger Intervention und Hinweis auf vielfältige Rechtsprechung sah sich auch das übergeordnete Landgericht Chemnitz nicht veranlasst einzugreifen. Pikant: hätte der Verteidiger eine Urlaubsbuchung für einen zehntägigen Party- Urlaub am Ballermann vorgelegt, wäre der Termin anstandslos verlegt worden. Der Verteidiger hat nun die Wahl: Verletzung seiner Dienstpflichten als Feuerwehrmann oder Verletzung seiner Pflichten als Strafverteidiger. Das Gericht hat allerdings eine moralisch und rechtlich höchst zweifelhafte Einstellung bewiesen.

Die Arroganz und das fehlende Abwägungs- und Urteilsvermögen Einzelner im Hinblick auf die Wichtigkeit des ehrenamtlichen Engagements der Feuerwehrleute- wie sie hier zu Tage tritt, erschwert den Freiwilligen Feuerwehren in ganz Deutschland tagtäglich ihre Arbeit und macht es immer schwerer neue Mitglieder zu finden. Bleibt dem Amtsrichter zu wünschen, dass er niemals in die Lage kommt auf die Retter der Feuerwehr angewiesen zu sein, wenn diese eben gerade wegen „anderer Aufgaben unabkömmlich“ sind.

Frank Hannig
Rechtsanwalt
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